Reifenverschleissanzeige

  • Hallöchen,


    ich hatte am Dienstag mehrere Terminabsagen, habe den Schreibkram sausen lassen und so einen ungeplanten freien Tag geschaffen:smile:
    Das Wetter taugte auf, also ab aufs Mopped: Reit im Winkl, Reichenhall Berchtesgarden, Rossfeldstraße.... und am Ende des Passes die Rennleitung mit einer Motorradkontrolle.
    Da die :love: sich im unverbasteltem Originalzustand befindet und ich auch nicht zu schnell unterwegs war:nod: sollte nichts passieren. Nach Papieren, Sichtkontrolle, Bremskontrolle kam der Hinterereifen dran: Pirelli Angel GT, ca. 6500Km gefahren. Die haben die Profiltiefe digital gemessen mit dem Ergebnis 1,61 mm Restprofil, verbunden mit der Aufforderung den Reifen möglichst schnell zu wechseln. Auf meinen Einwand, die Verschleissgrenze im Profil wäre doch nicht erreicht, meinte die Rennleitung das hätte nicht zu sagen. Die Markierung im Reifen wäre die äußerste Verschleissgrenze des Herstellers.
    und ich habe immer gedacht, bis dahin dürfe ich die Pelle runter fahren:cry:. Beim Angel GT hat er 0,8mm Restprofil beim Erreichen der Verschleissanzeige gemessen. Ist der Sachverhalt eigentlich allgemein bekannt, oder bin nur ich der Depp?
    Sei`s drum: Termin zum Reifenwechsel ist gemacht. Neuer Satz Angel GT kommt für 320 all inclusive drauf.


    Wünsche allen ausreichend Profil:laugh:


    Rocky

  • .....Ist der Sachverhalt eigentlich allgemein bekannt, oder bin nur ich der Depp?....



    Genau geregelt und nachzulesen in § 36 Abs. 2 StVZO:
    [INDENT]"Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm."


    [/INDENT]


    Servus
    Franz

  • Genau geregelt und nachzulesen in § 36 Abs. 2 StVZO: [INDENT]"Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm."


    [/INDENT]


    Servus
    Franz


    Hallo Franz,


    die 1,6mm Mindestprofil ist mir schon bekannt. Ich war nur der Ansicht die Verschleissanzeige auf dem Reifen wäre mit dem gesetzlichen Mindestprofil identisch:sad:


    Viele Grüße,


    Rocky

  • Ja das ist jetzt aber äußerst interessant... bei der nächsten Gelegenheit mess ich das mal bei mir aus.:cry: