Lenkererhöhung für die ST 955i

  • Hallo, liebe Gemeinde


    Von der BMW RT kommend bin ich eine etwas aufrechtere Haltung gewöhnt.


    Gibt es für mein Moped eine Lenkererhöhung und wenn ja - woher bekomm ich die ?



    DLHZG

  • Einige, ich auch, haben eine Lenkererhöhung von Riwi verbaut (30 mm). Ich fürchte allerdings, dass man die nicht mehr neu bei Riwi bekommt und sie nur noch gebraucht erhältlich ist.

    1. Fahr vergnügt, ohne andere zu gefährden, auf deine eigene Weise in deinem eigenen Tempo

    2. Bei deinem eigenen Tempo gib deinem Schutzengel ne echte Chance

  • Moin.


    Es gibt 2 verschiedene Lenkererhöhnungen für Sprint 955.


    SBF

    RiIWI


    Beide werden nicht mehr produziert. :grumble:


    Falls irgendwo auf dem Gebrauchtmarkt etwas zu finden :pc: ist, gibt es hier im Forum auch die Möglichkeit an

    Mustergutachten zu kommen zur Vorführung bei den Prüforganisationen.


    Mithilfe der Suchfunktion kommt man weiter.


    Wenn dann allerdings keine Eintragung erfolgt, erlischt die ABE :mebiro_01: für das Motorrad.


    Gruß


    Karlheinz

  • Bei den Erhöhungen von SBF bitte aufpassen. Es gibt zwei Versionen, tech. Ident., aber einmal mit Gutachten für die RS und einmal Gutachten für die ST.

    Hier sind die in die Erhöhungen eingeschlagenen Seriennummern unterscheidlich.


    Grüße,


    Jörg.

  • Ich bin jetzt etwas erschrocken über die Aussage, dass die Betriebserlaubnis des Motorrades erlischt, wenn die Lenererhöhung nicht eingetragen wird. Ich habe die ABE von RIWI unter der Sitzbank und fahre so seit etwa 12 Jahren damit durch die Gegend.

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  • Ich bin jetzt etwas erschrocken über die Aussage, dass die Betriebserlaubnis des Motorrades erlischt, wenn die Lenererhöhung nicht eingetragen wird. Ich habe die ABE von RIWI unter der Sitzbank und fahre so seit etwa 12 Jahren damit durch die Gegend.

    Wenn die Lenkererhöhungen eine KBA-Nr. haben und das Moped in der ABE aufgeführt ist sowie die ABE mitgeführt wird, sind die Teile eintagungsfrei, so wie bei Dir.


    Wenn es jedoch keine KBA-Nr./ABE gibt, müssen die Teile im Kfz.-Schein eingetragen werden. Wie das nun bei der 1050er ist, weiß ich nicht. In dem obigen Beitrag von Ofenkarl hat es sich so angehölrt, als gäbe es nur Teilegutachten.


    Gruß

    Jörg

    „Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.“ (W. Röhrl)

  • Ich bin jetzt etwas erschrocken über die Aussage, dass die Betriebserlaubnis des Motorrades erlischt, wenn die Lenererhöhung nicht eingetragen wird. Ich habe die ABE von RIWI unter der Sitzbank und fahre so seit etwa 12 Jahren damit durch die Gegend.

    Gude,


    schau dir doch bitte einmal das Dokument von Riwi an. Ich hatte2009 eine Lenkererhöhung von Riwi direkt neu gekauft. Das Dokument was dabei lag, war eine gutachterliche Stellungnahme (so oder ähnlich hieß das Dokument ;) ). Es war keine ABE! Ich habe damit versucht die Erhöhung eintragen zu lassen. Hier im Rhein-Main Gebiet beim TÜV nicht möglich, 10 km weiter in Bayern wäre es evtl. gegangen. Das wollte der Ing. vom TÜV noch prüfen.

    Ich habe dann den ganzen Kram wieder zu Riwi geschickt und mir hier im Forum die passende Lenkererhöhung von SBF gekauft, mit ABE.


    Drücke Dir die Daumen, das du eine ABE hast!


    Das Thema ist leider nicht ganz trivial..........


    Grüße,


    Jörg.

  • Ups ... die Teile hatte ich auch gesehen ... und gedacht, die wären für nen Suprbikelenker - also mit durchgehendem Rohr.


    ;)

  • Ich habe so ein Gutachen von Riwi mit Kba-Nummer. Ich wollte es nach der Montage in der Werkstatt mit einer Tüv-Abnahme eintragen lassen. Tüv habe ich damals wie später auch immer so bekommen. Der Händler hat mir gesagt, Eintragung geht nicht und ich solle das Gutachen immer mitführen.

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  • Servus Hartmut,


    Der Händler erzählt meines Wissens nach Schmarr‘n. Selbstverständlich kann man Teile mit KBA-Nr. eintragen lassen (z.B. weil man das/die Hefterln nicht immer mitführen will). Dann müssen die allerdings auch dran sein. Will man zurück bauen, muss man wieder zum Tüv + Zulassungsstelle und austragen lassen.


    Gruß


    Jörg

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  • Ich werde so weiter fahren. Wenn das wirklich bei einer Kontrolle ein Thema sein sollte, bin ich gerade auf dem Weg zum Tüv. Bzw. zur Zulassungsstelle.

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