Reifenbindung austragen lassen

  • Hallo,

    da sich unsere Gesetzgeber immer neue Gimmicks einfallen lassen, wurde ich beim TÜV wieder weggeschickt. Ich muß zur TÜV-Abnahme die Reifenbindung per Einzelabnahme austragen lassen, da die Reifenfreigaben nicht mehr greifen.

    Weiß es jemand ob es bei der T 695 hierbei Probleme gibt?

    Gruß Hercs

  • Ich bin - im Zuge der Ummeldung der Maschinen auf meine Person- einfach zur Zulassungsstelle gegangen ubd habe das triunph Schreiben mit vorgelegt und auf die Austragung bestanden.

    Habe jetzt nen blanken schein ( außer lsl lenker Eintragung). Der Sachbearbeiter wirkte aber auch dezent überfordert und hat schlichtweg das gemacht, was ich ihm gesagt habe ^^ . Also von daher weiß ich nicht wie aussagekräftig meine Vorgehensweise ist :thumbup:

    Alle Bilder sind von mir selbst angefertigt und stellen mein alleiniges (geistiges) Eigentum dar. (DSVGO)

  • Also, ich habe eine Einzelabnahme machen müssen und jetzt sollte es keine Probleme mehr geben, solange man die Reifengröße die im Fahrzeugschein steht drauf hat.

    Gruß Heiko

    :nisa:Wenn Gott gewollt hätte, dass ich anderen in den Hintern krieche,

    wär ich ein Zäpfchen geworden!!! :nisa:

  • ich muss mal dumm fragen...haben eure RSsen denn wirklich eine ABE-Zulassung ? Nur die sind ja von dem Unfug betroffen.

    Meine (Bj.2002) hat e-Zulassung,also kein Thema damit solange die Größen und anderen technischen Daten stimmen.

    Es steht im Schein:REIFEN PAAR.NUR VON EINEM HERST.ZUL.

    Was ja auch vernünftig ist.

  • Ja, meine ST hat eine nationale Zulassung … weil ich auch wirklich beeindruckt gewesen wäre (im negativen Sinne), wenn der Prüfer mir das Geld abgeknöpft hätte, obwohl die Austragung nicht nötig ist.

  • Moin,

    war heute beim Starßenverkehrsamt. Die tragen generell nichts ein oder aus.

    Ein- oder Austragungen darf nur der TÜV / Dekra oder... machen.

    Es reicht aber aus, die Bescheinigungen von Triumph Schreiben ( siehe BlackSheep 10 Einträge zuvor)

    und die
    "SERVICE-INFORMATIONEN FÜR REIFENUMRÜSTUNGEN AN KRAFTRÄDERN DER MARKE: TRIUMPH"

    mit sich zu führen.

    Link: https://www.metzeler.com/de-de/katalog/…180_55-17/39694

    Viele Grüße Michi

  • Ich bin - im Zuge der Ummeldung der Maschinen auf meine Person- einfach zur Zulassungsstelle gegangen ubd habe das triunph Schreiben mit vorgelegt und auf die Austragung bestanden.

    :guffaw:

    Da hast du aber Schwein gehabt. Die Befugnis hat so ein Goofy bei der Zulassungsstelle gar nicht. Aber gut für dich!

    Ist doch alles Blödsinn!

    Bei einer Reifen Abnahme, müsste der Ingenieur eigentlich auch eine Hochgeschwindigkeits Fahrt machen. Das macht doch niemand, oder doch?

    Oder reicht in dem Falle eine Unbedenklichkeits Bescheinigung vom Reifenhersteller?

    Gerd

  • Der Gutachter der Prüforga nimmt sich das Schreiben der Reifenhersteller, schaut nach ob der Reifen richtig sitzt und kassiert für diese "Arbeit" dann die Gebühren. Die eigentliche Arbeit wurde ja bereits bei den Reifenherstellern gemacht.

    You know, you come from nothing, you're going back to nothing. What have you lost? Nothing 8)

  • Hercs

    Das ist ja auch korrekt. Es wird dort ja auch eine EU-Freigabe *e11.... hingewiesen.

    You know, you come from nothing, you're going back to nothing. What have you lost? Nothing 8)

  • Hallo Gemeinde,

    ich hole diesen Thread nochmal hervor ... gibt es mittlerweile auch Lösungen für Moppeds mit "alter", also ABE basierter Zulassung?

    Bin heute leider ohne Stempel vom TÜV zurückgekommen...

    Lt. dem freundlichen (wirklich ;-)) Prüfer wäre das Beste eine "Freistellungserklärung" vom Moppedhersteller (Suzuki hat anscheinend pauschal für ALLE Moppeds die Bindung aufgehoben), oder alternativ ein Teilegutachten vom Reifenhersteller, dann kann man den für ca. 50 € Gebühr per §19 Änderungsabnahme eintragen lassen.

    Ohne so ein Teilegutachten nur als Einzelabnahme, das kostet dann beim TÜV ca. 150, plus Zulassungsstelle etc. ... und dann hat man wieder nur genau den einen Reifen eingetragen.

    PS: Fairnesshalber sei erwähnt, dass ich auch noch eine abweichende Größe (190/50ZR17) drauf habe, für die es vor inkrafttreten dieses Behördenirrsinns eine Freigabe seitens Bridgestone gab...

    Bin für jeden Tip dankbar!

    VG

    Sven

  • Stand heute wirst Du bei einer abweichenden Dimension nicht mehr um eine Einzelabnahme herumkommen. Selbst die Prüfingenieure sind mit den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben nicht glücklich.

    Gruß aus der Südheide

    Sven