Hallo Forumisten,
hätte die Anlage ja auch sehr gerne und stehe kurz vor der Kaufentscheidung.
Da ich mich aber mit den ganzen Eintragungsvorschriften und -procedere nicht so auskenne, hätte ich noch folgende Frage :
Wenn ich die Töpfe beim TÜV eintragen lassen will, brauche ich dann beide Teile der Zulassungsbescheinigung, oder reicht Teil 1 aus (der andere liegt nämlich bei der Bank).
Viele Grüsse
Thorsten