Ja, mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt und war nicht alleine.
Aus dem Aprilia-Forum eine Antwort des TÜV-Nord:
"
Veränderungen an der Auspuffanlage haben immer einen Einfluss auf die Motorleistung sowie das Geräuschverhalten.
Die Einhaltung der zulässigen Fahrgeräuschwerte wird bei Austausch-Schalldämpfern, die mit einer EG-Genehmigung vertrieben werden, im Genehmigungsgutachten bestätigt. Im "Verwendungsbereich" der Genehmigung sind die Fahrzeugtypen aufgeführt, für die die Anlage geprüft und zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen sich beim Kauf auf jeden Fall eine Kopie der Genehmigung für die Auspuffanlage aushändigen zu lassen, denn nur damit ist nachvollziehbar, für welche Fahrzeugtypen diese zugelassen ist. Und schließlich sind Sie ja nachweispflichtig....
Eine Begutachtung einer Auspuffanlage ohne EG-Genehmigungszeichen ist gemäß den Übergangsvorschriften zum § 49 Abs. 2a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
nur für Krafträder zulässig, die vor dem 01.04.1994 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.
Bei einer Begutachtung einer Auspuffanlage im Einzelverfahren, an einem Krad mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.04.1994, muss eine Leistungsmessung auf einem amtlich zugelassenen Leistungsprüfstand erfolgen. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte beim Prüfstandsbetreiber.
Die Begutachtung selbst kostet 32,60 €. Zusätzlich sind für die Messung des Fahrgeräuschs ca. 90,- € zu veranschlagen."