Dirk:
Korrekt wäre vermutlich so etwas wie "keine ABE, aber TÜV-Gutachten für Einzelabnahme nach §19".
Roland:
Das RIWI-Gutachten von dem hier geredet wird, ist auch kein Gutachten für Sprint 1050 oder GT sondern ledigleich für die Sprint ST/RS T695.
Mein TÜVler findet im Gutachten nichts verwertbares, wie wenigstens eine Festigkeitsbescheinigung o.ä., und das hat nichts mit langweiliger eMail zutun. Ich kenne ihn von diversen Eintragungen und telefonierte, wie Roland schon richtig sagte, vorher, worauf er mich um die Unterlagen bat.
Aber da ist vermutl. jedes Wort zuviel, Roland hält es, da es von mir kommt, selbstredend für Pseudo-Weisheiten die auf den Keks gehen.
Das einzige das meiner Meinung nach, ohne Hebel sonstwo funktioniert, wäre, dass wumi ein völlig anderes Gutachten hatte, das sich nicht auf die aktuellen RIWI-Böcke, sondern auf Gebrauchtteile bezog. Was es ansonsten wäre möchte ich hier lieber nicht aussprechen...
Grüße Thomas