Hallo Ganganzeigeinteressierte
@ joggele
Erst einmal riesen Dank für Deine diversen Aktivitäten (Aufkleber, Kettenschutz, Ganganzeige ...) in diesem Forum, bin schwer beeindruckt. Deiner Aussage bei #283 zu Ganganzeige und Tempomat (bin selbst an beiden Optionen interessiert) möchte ich aber widersprechen.
Zitat
Es würde keinen Vorteil bringen, diese zwei Dinge zusammen zu werfen. Ausser das man sich eventl. eine "Blackbox" sparen könnte. Ansonsten bestehen zwischen diesen beiden Entwicklungen keinerlei Berührungspunkte oder Gemeinsamkeiten, die es als sinnvoll erscheinen lassen, alles aus einem Guss zu machen.
Sollte jemand mehrere "Zusatzausrüstungen" verbauen wollen, ergibt sich schnell die Frage der Bedienbarkeit (Anzahl und Lage der Bedien- und Anzeigeelemte wie Schalter, Taster, Displays). Man sollte diese Entwicklungen nicht zwingend zusammenfassen, könnte aber über gemeinsam genutzte Komponenten nachdenken. Da auch bei der Ganganzeige mehrere Anzeigewerte zur Auswahl stehen, sollte eine Umschaltmöglichkeit dafür vorhanden sein. Die Bedienung des Bordcomputers oder eines Funkgerätes könnte genauso integriert werden, wie auch eine (bei mir pulsbreitengesteuerte) Regelung der Heizgriffe. Alles will geschaltet, eingestellt oder angezeigt werden. Bitte nicht als Kritik verstehen, ist nur eine Anregung. Einfach einmal darüber nachdenken und Vor- und Nachteile abwägen.
Z.B. hat Moto Guzzi bei der Norge 12oo eine sehr interessante linke Schaltereinheit verbaut (vierte Reihe, zweites Bild von links). In dieser Art würde ich gerne mehrere Baugruppen bedienen können. Der Preis ist aber mit über 300 Teuronen jenseits von gut und böse.
CrazyHarry
Auch an Dich riesen Dank, super Arbeit von Dir und den anderen Beteiligten. Du kannst es sicherlich am besten einschätzen, ob eine Integration mehrerer Komponenten mit vertretbarem Aufwand möglich und sinnvoll wäre.
@all
Hier einmal ein Link zu einem PDF - Dokument. Im Wesentlichen beschäftigt sich dieses Handbuch mit Bestimmungen zur EMV von BOS - Anlagen. Relevant sind z.B. die Seiten 15, 16 und 56 bis 60.
Zitat
Der Einbau elektrischer oder elektronischer Zusatzgeräte oder -einrichtungen in ein Fahrzeug kann sich auf dessen Zulassung zum Betrieb auf öffentlichen Straßen auswirken, da durch den Einbau eine bereits erteilte Typgenehmigung für das Serienfahrzeug erlöschen kann. Nachträgliche Ausstattungen werden mit ihrem Einbau Teil des Fahrzeugs und müssen deshalb in der Regel typgeprüft sein.
Zitat
Die o.g. Zusatzgeräte oder -einrichtungen werden als elektrische/elektronische Unterbaugruppen
(EUB) bezeichnet und in 4 Kategorien unterteilt:
· Typprüfungspflichtige EUB
· EUB, die eine Mobilfunkausrüstung darstellen
· Haushaltsgerät und Geschäftsausrüstungen (nicht typprüfungspflichtige EUB)
· EUB, die nicht während der Fahrt betrieben werden
Alles anzeigen
Zitat
Immer wenn eine EUB von ihrer Bauart her explizit für den Einsatz in Fahrzeugen während des Fahrbetriebes vorgesehen ist, ist diese typprüfpflichtig.
Damit dürften alle Fragen beantwortet sein.
Sorry, wollte keinem den Spass verderben.
Gruss Harald
PS: Eine Frage hätte ich doch noch:
Wann ist die Ganganzeige einbaufertig?