ABE für GPR ESD

  • Hallo allerseits,


    stimmt es jetzt eigentlich, dass ich eine ABE für meinen Auspuff brauche obwohl eine E Nummer auf dem Ding ist (das meinte mein Schrauber)? Wenn ja, hat zufällig jemand eine für den GPR ESD mit Nummer E9 4467?


    cheers,
    kabookie

  • Hallo,


    stimmt meines Wissens nach nicht. Das habe ich bei Speedpro gefunden:
    Für die EU gilt:

    Die EG/BE Betriebserlaubnis ist in Form einer eingravierten „eXX Nr.
    XXXXX“ auf den Endtöpfen, welches der EU-Gesetzgebung unterliegt und besagt, daß die Ersatzdämpfer gekennzeichnet sein müssen. Daher benötigen Sie auch keine weiteren Papiere welche Sie mit sich führen bzw. wir Ihnen noch zusätzlich aushändigen müssen.
    Grundsätzlich gilt deshalb: Alle Anlagen mit EG Betriebserlaubnis kommen ohne Papiere. Die Erlaubnis zum Betrieb ist auf dem Schalldämpfer gekennzeichnet mit einer E Nummer im Quadrat und der Genehmigungsnummer.
    Diese ist in allen Staaten der EU gültig und gesetzlich geregelt.
    Laut §19 StVZO muß dieser nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebensowenig sind Sie verpflichtet, eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis mit sich zu führen.


    Gruß aus Unterfranken, Karl-Heinz