Anhänger auf 100 Km/h zulassen

  • Hallo SPRINTer,


    wie schon geschrieben, fahren mein Herzblatt und ich schon seit 13 Jahren mit dem Auto/ Anhänger/ Motorrad in den Urlaub.
    Die Fahrt in den Süden mit 80 Km/h war bis zu diesem Jahr doch recht mühselig, fährt man schneller und wird erwischt, wirds richtig Teuer (21-25 Km/h = 70 € und 1 Punkt :cry:).
    Da das alte Gesetz für mich nicht in Frage kam, es war nur als Gespann für 100 Km/h zulässig, d.h. mein PKW und mein Anhänger, fremder PKW und mein Anhänger 80 Km/h, (unser Zweitwagen hat auch eine Ahk.) lies ich das Ganze sein.


    Hinzu kam noch das mein PKW und Anhänger als Gespann; da gab es eine Formel die ich leider nicht mehr weis und die besagte das mir, das am Anhäger 50 Kg abgezogen werden mußten, es hätte zwar noch gereicht, aber wie gesagt ich wollte es dann doch nicht.


    Jetzt gibt es ein neues Gesetz guggst Du und bei diesem neuen Gesetz gillt der geprüfte Anhänger und nicht mehr das Gespann :top:, so das jeder PKW (rein Theoretisch) meinen Anhänger mit 100 Km/h durch die Gegend ziehen kann :top:.


    Bezahlt habe ich beim "Hessischen TÜV" 27 € und bei der "Badenwürttembergischen" Zulassungsstelle 12,80€ für die Eintragung.


    Bin froh das ich in diesem Jahr den Anhänger auf 100 Km/h zugelassen habe, macht (mir jedenfalls) jetzt mehr Spaß :nod: auch wenn ich jetzt alle 6 Jahre neue Reifen kaufen muß (um die 100 Km/h Bedingung zu erfüllen).


    Viel Grüße
    Dirk

    Viele Grüße von der Bergstrasse :bw: , nähe "VETTELHEIM" :pokal:2010 :pokal:2011:pokal: 2012 & :pokal:2013 ! ! !

  • Moin!


    Das gleiche habe ich auch vor 2 Jahren gemacht. Gute Sache. Die 20 km/h bringen bei längerer Strecke schon eine ganze Menge (größtenteils natürlich auch gefühlt).



    Aufpassen muss man jetzt nur wenn Überholverbot für LKW (Zeichen 277) angezeigt wird.



    Falls der Zusatz unter dem Schild auch PKW mit Anhänger beinhaltet muss dies eingehalten werden. :sauer:



    Ohne den Zusatz darf ich als PKW mit Anhänger überholen und auch die dritte Fahrspur benutzen.


    Dieses funktioniert aber nur unter der Maßgabe, dass das Gespann insgesamt nicht über 3,5 t Gewicht kommt.



    Bei einem SUV oder Bus und Tandemanhänger ist man ganz schnell bei 3,5 t und mehr und muss entsprechend hinten dran bleiben und sich hinter den LKW mit 88 km/h (deren eingestellte Geschwindigkeit mit Tempomat) einreihen.


    Ein Motorradanhänger für 2 oder 3 Moppeds stellt meist kein Problem dar.


    Nur wenn ich jetzt mit einem Bus oder SUV und Anhänger für 5 oder mehr Motorräder unterwegs bin heißt es wieder schön mit 88 km/h hinten dranhängen.




    Als wir dieses Jahr noch Norwegen gefahren sind, hatte ich meinen PKW (Audi A4) mit 1,2 t. Anhänger dabei. Gewichtsmäßig hat es gepasst (zumindest bis Fressalien und flüssige Lebensmittel geladen wurden...) .


    War schön und angenehm vor allem bei Dauerregen. :tongue:



    Schönen Tag noch


    Karlheinz




    P:S: Ich würde immer einen gebremsten Anhänger :top: favorisieren. Bei nur 2 Motorräder hinten dran hat man im Nu 600 kg und noch mehr incl. Anhänger und die schieben ganz schön beim Bremsen.

  • Hi,
    ganz so "einfach" ist es nicht.
    Da Du die Zulassung für Deinen Anhänger bekommen hast, ist er dafür vorbereitet.
    Was für ein Anhänger hast Du, gebremst ? mit Stoßdämpfern, mit Schlingerkupplung ?
    Und vor allem, sehr wichtig, was für ein zulässiges Gesamtgewicht hat der denn ?
    Daraus ergibt sich dann diese Formel mit dem Gewichtsverhältnis ZugKfZ zu Anhänger.


    Gutes Beispiel:
    Mein erster Anhänger,, Doppelachser, Stoßdämpfer, Schlingerkupplung, Reifen neu mit 140 km/h Zulassung, Leergewicht 650 Kg. Hatte aber ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg.
    Mein Zugfahrzeug, Jeep Grand Cherokee, 3.0 CRD, darf 3.5 to ziehen.
    Aber mit dem Anhänger durfte ich keine 100 km/h fahren, noch nicht mal leer!
    Weil das Gewichtsverhältnis ZugKfz(Leergewicht)-Anhänger (zul. Gesamtgewicht nicht passte.


    Zul. ges. Gew. Anhänger (3.500 kg) geteilt durch 1,2 (da Anhänger Schlingerkupplung hat) = 2.917 Kg Leer Gew. ZugKfz
    Mein Jeep wiegt leer leider nur 2.550 kg
    Daher habe ich den Anhänger auf 3.000 kg ablasten lassen und jetzt passt es wieder.


    Einerseits finde ich es lächerlich, das ich mit dem leeren Anhänger (650kg) gebremst, Doppelachser, "schnelle Reifen", Schlingerkupplung nicht 100 km/h fahren darf.
    Aus meiner Sicht müsste es nach dem tatsächlichen Gewicht des Anhängers, einschl. Beladung, gehen.
    Aber wer weiß schon wieviel man geladen hat.
    Das verstehe ich dann auch wieder. Gibt sicher viele Autofahrer die da nicht nachdenken....



    Was ich damit schreiben wollte, bevor Ihr mit 100 km/h über die Bahn kachelt, erst mal nach rechnen.
    Gerade Motorradanhänger sind oft ungebremst, und wenn die dann 750kg zul. Ges. Gew. haben. 750/0,3= 2500 kg Leergewicht ZugKfz !


    ohne hydraulische Stoßdämpfer
    Wohnwagen andere Anhänger
    0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*



    VG
    Matti



  • :prohibit: das Schild (277) alleine heißt:
    Verbot
    Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
    Mein SUV ist ein PKw und daher darf ich da auch mit meinem 6,0 to Gespann(Jeep + Anhänger mit 4x4 Offroader drauf) überholen :nod:


    Ist das Zusatzschild "auch PKw m. Anhänger + Busse" drunter, darf ich natürlich nicht, selbst wenn mein Gespann nur 1,5 to. wiegt.


    Aber das Schild 277 sieht man ja sehr selten allein, meistens ist auch der Zusatz drunter :sad:



    VG
    Matti



  • Moin Matti!


    Hast Recht. Habe nochmals nachgeforscht.



    Es gibt widersprüchliche Ansichten darüber, auch wie zu lesen war bei den Vertretern der Staatsgewalt.



    Aber der allgemeine Tenor ist wohl, dass Überholen möglich ist solange noch die Einstufung als PKW gilt (auch mit Anhänger).



    Das Schild 277 findet man beispielsweise auf der A 1 zwischen Osnabrück und Bremen ohne Zusatzschild für PKW mit Anhänger. Lediglich der Zeitraum von 20 - 6 Uhr ist angegeben.


    Bislang hatte ich mich mit dieser Thematik noch nicht so intensiv befasst, da ich mit PKW und Anhänger unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht liege.



    Wieder was dazugelernt...




    Schönen Gruß


    Karlheinz

  • könnt ihr mal ein bild davon einstellen?!


    eine Triumph mit anhänger habe ich noch nie gesehen. und dann noch mit wohnwagen dran? :swoon:

    innerorts STVO! - ausserorts Isle of Man