Batterie oder lichtmachine

  • Also ich kann nur sagen wie das bei uns in der Firma, aber eigentlich auch allgemein üblich ist.

    Man hat 1 Jahr Ersatzteilgarantie egal ob die Firma das eingebaut hat, oder ob das über die Theke verkauft worden ist. Verbessert mich wenn ich da falsch liege.

    cu Daniel



    Hallo Daniel,

    ja, Du liegst falsch.

    Die Garantie beträgt sage und schreibe schlappe 6 Monate. Ab da musst Du bzw. der Käufer beweisen, woran es liegt!

    Alles andere ist seitens Hersteller eine sog. Komfortkulanz, also eine Erweiterung auf 24 Monate ohne Beweispflicht des Käufers. Und so sollte es überall sein!

    Grüße Thomas

  • in der regel hat ein verbraucher auf eine gekaufte ware in deutschland zwei jahre "gewährleistung".


    alternativ: "garantie": der verkäufer ist während der laufzeit dieser zur beseitigung von eventuellen mängeln verpflichtet.


    gewährleistung = gesetzliche regelung:


    dabei ist der händler in den ersten 6 monaten in der beweispflicht, ob ein mangel schon bei verkauf vorlag oder nicht.
    ab dem 7. monat muß der käufer den nachweis erbringen, das ein fehler schon bei verkauf bestand.


    da diese beweisfindung natürlich schwer, ja eigentlich unmöglich ist, entscheiden eigentlich alle verkäufer tatsächlich "aus kulanz".
    vor gericht hat man also eventuell ein problem.


    bei eingebauten ersatzteilen gilt somit das gleiche. nach 6 monaten muß der käufer nachweisen,
    daß das verbaute teil bei einbau defekt war. alle anderen bauteile bleiben davon unberührt.


    auch in meiner firma wird aus kulanz innerhalb 2 jahren auf garantie getauscht.


    verwandtes thema "wandlung":


    ein verbraucher hat bei einem sachmangel innerhalb der gewährleistungsfrist anspruch auf die beseitigung von eben diesem.
    dabei kann der verkäufer entscheiden, ob er den mangel reparieren läßt, den artikel tauscht, oder das geld zurückerstattet.
    tritt der mangel erneut auf, gilt das gleiche. (die gesetzliche gewährleistung für getauschte waren bzw. bauteile beginnt jeweils neu)


    erst wenn der GLEICHE mangel ein drittes mal auftritt, hat der käufer die wahl, wie der mangel beseitigt werden soll.
    reparatur, austausch der gleichen ware, umtausch in einen anderen artikel, oder rückabwicklung des kaufvertrages.
    (übrigens hat man im mobilfunkbereich sogar ein rücktrittsrecht vom vertrag, wenn der händler kein tausch-telefon zur verfügung stellen will)


    mit glühenden fingern grüßend,



    Raymond


    p.s. alle aussagen ohne gewähr (bin kein rechtsanwalt)

  • ... und beweise mal bitte den Defekt eines Spannungsreglers vom Anfang der Auslieferung an ...

    Dies kann bei einem steckerfertigen Bauteil kaum gelingen, es sein denn Murks war ab Werk oder am Werk.

    Bezüglich der Reglerstandzeiten liest man hier im Forum recht unterschiedliches. Dies kann etweder auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sein oder auf den "Verschleiß" im Einsatz. Woher kann ein Regler verschleißen. Da der mechanische Verschleiß ausgeschlossen ist, kann der Tod des Bauteils im Grunde nur an der thermischen Belastung liegen. Beispielsweise durch unsachgemäß angebrachte zusätzliche Dämmung, die es dem Regler unmöglich macht, die entstehende Wärme über den Kühlkörper abzuleiten.

    Entsprechende Temperatur- Vergleichsmessungen mit Reglern anderer Ladys belegen meinen Verdacht. Die Messungen wurden nach Entfernen der Dämmung gemacht.

    Grüße Thomas