Entdrosselung

  • hallo liebe sprintergemeinde,


    meine 2jahre drosselzeit auf 34ps findet endlich so langsam ein ende. die tierquälerei muss ab 1.6.13 nicht weiterlaufen :D


    dazu habe ich aber auch ein paar fragen bei denen ich auf euch baue.


    1.) ablauf der entdrosselung?
    soweit ich weiß, kann ich privat die drossel ausbauen (3x O-ringe und 1x gaswegbegrenzer), muss dann die maschine aufm anhänger zum tüv bringen --> abnahme und eintragung in fahrzeugbrief --> versicherung bescheid sagen --> aufs amt und fahrzeugschein umschreiben


    ist das soweit alles korrekt?



    2.) ausbau der drosselkomponenten
    hier habe ich nur eine grobe vorstellung, in den unterlagen des drosselkits ist eine einbauanleitung enthalten --> das einfach rückwärts. wenn ihr tips dazu habt, nur ran damit. den thread zum tankabbau habe ich bereits gefunden, sehr hilfreich



    in freudiger erwartung eurer anworten ;)
    manni

  • Denke mal daß du auch irgendwie bescheinigen musst wieviel Leistung deine Triumph "offen" hat. Das geht seitens des Hersteller. Also Triumph Deutschland wäre in der Beziehung dein Ansprechpartner. Ansonsten bist du in Punkt 1 und 2 schon auf den richtigen Weg. Aber warum mit dem Hänger hinfahren wenn du auf direkten Weg zur Eintragung fährst!?

  • naja ich hab mich bissl belesen im inet und iwie is das ein streitpunkt ob man danach direkt zum tüv fahren darf oder nich. ich kenne mich da ehrlich gesagt nich wirklich aus.


    wegen der bescheinigung der leistung. ich bin eig von ausgegangen, dass in diesem falle einfach auf die abgespeicherten leistungsdaten (herstellerschlüssel und kennnummer des bikes) zurück gegriffen wird und ich nich noch extra ne leistungsmessung beim tüv machen muss. aber das mit triumph deutschland wäre ne idee.

  • Das Thema hatte ich auch schon öfter. Ich habe aus den Informationen, die ich im Internet gefunden habe, entnommen, dass ich nach der baulichen Veränderung der :love: durchaus zum TÜV fahren darf. Es sind sogar, so habe ich es zumindest verstanden, Erprobungsfahrten gestattet.


    Nach der Entdrosselung müssen die Fahrzeugpapiere bei verschiedenen Angaben angepasst werden, nicht nur die Leistung, auch Drehzahl (bei größter Leistung), Geschwindigkeit, Lärm, usw.


    Der Gutachter, den ich schon mehrfach damit belästigt habe (nicht TÜV, sondern GTÜ), hätte am liebsten den alten, ungültigen Fahrzeugbrief, um die Daten abschreiben zu können. Hatte ich aber in allen Fällen nicht zur Verfügung. Dann macht er jedes mal ein Riesentheater, dass wir ein Problem hätten, dass er das so nicht könne, und und und. Dann ruft er eine Hotline an, nennt die Nummer und bekommt die Daten.
    Gibt natürlich keine Garantie, dass das immer so klappt, aber bei mir ist es so gelaufen.



    Viele Grüße


    Gerrit

  • Vielleicht das hier noch mal weiter: Hatte eine 1100`er Suzuki mit 98 PS im Schein. Wusste aber seitens des Verkäufer dass die Maschine technisch entdrosselt war. Habe eine E-Mail an Suzuki Deutschland geschrieben und geschildert das ich die offene Leistung legalisieren möchte. Antwort kam am selben Tag!!! Inhalt war u.a ein Gutachten welches der Suzuki 135 PS in der offenen Version bescheinigte. Dieses habe ich genommen und durch die Dekra im Brief eintragen lassen. Eigentlich ganz easy. Wichtig ist halt dass die Prüfer halt Schriftstücke haben die das belegen was man eintragen möchte dann gibt es auch so gut wie nie Probleme.