Hallo SPRINTer,
heute möchte ich vor "Neppern, Schleppern, Bauernfänger" warnen, die im Internet ihr Unwesen treiben und mit unlauteren Methoden versuchen, ihre wahrlich teuren Artikel an den Mann/Frau zu bringen.
Der Hintergrund ist folgender:
Xenon ist, wie ihr vielleicht schon mit bekommen habt, ein Zauberwort für mich. Dieses Licht begeistert mich immer wieder, warum ich auch letztendlich auf die glorreiche Idee kam, unseren Ladies so ein legales Fernlicht zu verpassen.
Vor ein paar Tagen hat mich dann CrazyHarry dezent darauf hingewiesen, das es einen Anbieter gäbe, der auch Xenon Abblendlicht anbietet! Und das auch noch Legal!!
Na, dachte ich so bei mir, das wäre es doch! Also flugs die genannte Internetseite aufgerufen: http://www.day-lights.de/shop/…=884_981&products_id=1073
Klingt doch prima, oder? Auch der Hinweis auf die Mitteilung von höchster Stelle klingt echt super!
ZitatLt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn
vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Ich hab also mal diese Firma angeschrieben, um mir einen Einblick in das genannte Dokument zu genehmigen. Denn dieses müsste eigentlich öffentlich verfügbar sein - eigentlich!
Hier die Antwort der Firma day-lights:
ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
dieses Schreiben liegt uns vor und wird bei Bestellung mitgesendet.
Aufgrund des Wettbewerbs können wir diese Informationen nur bei einer
Produktlieferung mitgeben.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Team von Daylights Europe Limited
Na, was ist denn das für ein komische Antwort? So was hab ich vorher ja noch nie erlebt. Ich hab dann mal einen Kollegen meines Arbeitgebers von der Abteilung "Gesetzeszulassung für Fahrzeuge" angerufen und ihm den Sachverhalt geschildert. Und er war gleich so nett und hat seinen Kumpel im "Bundesministerium für Verkehr" (BMV) angeschrieben.
Und hier nun die hochoffizielle Antwort von höchster Stelle:
ZitatAlles anzeigen... die Beantwortung der Anfrage hatte ich weitergeleitet an meinen
BASt-Kollegen Rainer Krautscheid. Falls Du noch keine Antwort erhalten
hast -mir liegt keine Kopie vor - möchte ich dies kurz vor meinem Urlaub
nachholen.
Wir nehmen zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Die zitierte Aussage auf der Internetseite der Fa. daylights ist
falsch. Beachtenswert sind die rechtlichen Hinweise des Anbieters (links
ganz unten auf der homepage). Dort heißt es, dass ihre HID-Xenon-Systeme
keine Zulassung in Deutschland haben. Sie können außerhalb des
Geltungsbereiches der StVO verwendet werden.
Gerenerll gilt: Die Verwendung nicht zugelassener Scheinwerfer im
Straßenverkehr führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres
Fahrzeugs und bei einer Nachrüstung wird der Scheinwerfer verändert und zwar durch einen Scheinwerfer, dessen Genehmigung nach der ECE-Regelung 98 (Teil A,
Punkt 0 Anwendungsbereich) nur eine Verwendung an Fahrzeugen der Klassen
M bzw. N (Pkw, Busse und Lkw) berücksichtigt.
Beste Grüße
Wie man wieder mal sieht: trau, schau, wem ...
Mein Rat an euch:
Lasst die Finger von dieser Sache!!
Mit dem "verlorenen" Geld kann man oft tanken!
ermittelndes Grüssle
Jürgen