Hallo zusammen
bei ABM gibt es neu einen SBK Umbau und neue Bremsscheiben für die ST 1050.
mehr gibt es auf der Webseite
Grüsse Jörg
gerade gefunden
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Denke das wird in D wohl nicht erlaubt sein...oder?
http://www.newspeed3.com/html/custom_led_taillight.html
dreitopf
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Hier die Regelung der StzVO zum Anbringen vom Blinkern am Motorrad
Gruß Michael
Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
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Hier die Regelung der StzVO zum Anbringen vom Blinkern am Motorrad
Gruß Michael
Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
Ich habs geahnt...danke für den Hinweis
dreitopf
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wäre aber eine gute ablenkung bei zb zu lautem auspuff...
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Ja Ja so ein misst sieht zwar gut aus aber leider
wie immer bei uns nicht erlaubt
ich glaube ab und zu ich bin in einem falschen Land........
ich hatte auch schon beim Tüv nachgefragt .. leider nadaaa net oder auf gut
Deutsch nöööööööööööööööööö...