XENON, die Zweite

  • Hallo zusammen

    kennt jemand diese Seite :questionmark: . Der Umbau funktioniert auch bei ST & RS wie es scheint :nod: . Und so wie es da steht gibt es sogar eine E-Nummer .

    Grüsse Jörg

  • Hallo Jörg,

    :5: für die Recherche.

    Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass ein alleiniges Austauschen des Leuchtmittels (also Xenon statt Hx) den Erfolg bringt :prohibit: . Das Ausleuchten der Straße wird durch das Leuchtmittel UND den Spiegel gewährleistet.

    Meiner Meinung nach müssen Keuchtmittel und Spiegel aufeinander abgestimmt sein. Bei der Lösung von Day Lights wird jedoch nur das Leuchtmittel ersetzt. Es ist ja nicht so, dass bei der Sprint ein schwächeres Lämpchen brennt als bei anderen Modellen :laugh: .

    Die E-Nummer bezieht sich auf das Vorschaltgerät, nicht auf das ganze Umrüstkit.

    Ciao,
    Peter

    Wenn alle Stricke reißen, häng ich mich auf. :guffaw:
    (Johann Nepomuk Eduard Ambrosius Nestroy, Schauspieler Österreich 1801 bis 1862)

  • Hier muss das "joggele" mal eingreifen, da er sich mit diesem Thema lang und ausgiebig beschäftigt hat , und drohend den Zeigefinger heben :prohibit: . Natürlich kann man solche Pseudo Xenons einbauen, solange man nicht erwischt wird und durch die Benutzung derselben kein anderer Verkehrsteilnehmer durch Blendung zu Schaden kommt. Von den technischen Problemen mal abgesehen (angeschmorte Scheinwerferspiegel bei Benutzung von Watt stärkeren Biren zum Beispiel), kann diese Art des Umbaus unendlich teuer werden !

    Hier mal die gesetzliche Seite:

    Das sagt das KBA:

    Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



    Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.


    Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß


    der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
    der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
    § 50 Abs. 10 StVZO).
    Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).


    Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.


    Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.


    Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.


    Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm


    Das sagt die Dekra:


    Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.


    Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit


    einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
    einer Scheinwerferreinigungsanlage
    einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.


    Die Scheinwerfer müssen


    für Gasentladungslampen geeignet
    in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
    In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.


    Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de


    Das sagt der Tüv:


    Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.



    Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
    Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:


    einer automatischen Leuchtweitenregelung
    einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
    Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.


    Wir wollen, dass Sie sicher fahren.


    Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR


    Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp

    Sodele, so weit hierzu. Die genannten Punkte:

    - einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes)
    - einer Scheinwerferreinigungsanlage


    betreffen mehrspurige Fahrzeuge, die Xenon Abblendlicht haben!

    Für unsere einspurige Fahrzeuge gibt es z.Zt. noch keine gültige Richtlinien, wie das Xenon Abblendlicht auszuschauen hat und damit gibt es keine Erlaubnis hierfür!

    Wie BMW das bei seinen Reisedampfern gemacht hat, weiss ich nicht. Hat das von euch schon mal jemand gesehen?

    kopfschüttelndes Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Hallo Jürgen + Peter

    habe mie schon gedacht das die Sache einen Hacken hat :swoon:

    Aber gut das wir mal drüber geschrieben haben.

    Gerne einen Xenon Umbau a la joggele für mich :love:

    Grüsse Jörg