oder ...das ist hier die Frage.
Also es ist so: Habe meine 99er ST gebraucht gekauft.
Die beiden Scheinwerfer sind für das Abblendlicht parallel geschaltet.
Ist das TÜV-mäßig zulässig oder wie?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man dann für den 2ten Scheinwerfer ein spezielles Glas haben müsste. Hat meine natürlich nicht.
Habt Ihr Erfahrungen damit? Was wird der TÜV dazu sagen?
Danke
haeupti