Tüv mit 3 Rücklichtern möglich

  • Hallo liebe winterbastler,


    ich habe da mal eine frage ............................... :laugh:


    Ich habe von opa den neuen kennzeichebnhalter bekommen und möchte nun geren ein neues rücklicht und blinker anschaffen.
    Da ich mal was neues ausprobieren möchte hier nun zu meiner frage:


    Darf man zu einem normalen rücklicht mit e kennzeichen noch zusätzlich blinker mit integrierten rücklicht und bremslicht montieren:questionmark:


    Wer kann licht ins dunkle bringen :questionmark:
    Kann mir einer vielleicht einen link nennen, oder sonst wie aus den vorschriften zitieren.
    Was muß ich bei meinem vorhaben beachten :questionmark:
    Wer kann helfen :questionmark:


    Ich bin bis jetzt zu dem thema leider noch nicht fündig geworden. Alles was man findet bezieht sich auf den einsatz von nur blinker mit brems- und rücklicht oder nur auf das standart rücklicht, aber nicht auf die kombination von beiden zur selben zeit.


    Hat vielleicht einer von euch gar so was an seiner montiert :questionmark: dann bitte bilder hier rein.


    Vielen dank im voraus für eure hilfe


    Grüssle

  • Ok, war gestern abend noch bei tüv gewesen.
    Wollte das schöne wetter noch nutzen (starker nebel und 7 - 8°C, man weis ja nicht wann wir mal wiede so gutes motorradwetter bekommen :applause:).


    Laut aussage des tüv menschen ist nach 2009/67/EG, ECE-R 53 und STVO 53 nivht zulässig.


    In der vorschrift kann man folgenden text finden:


    6.4. Bremsleuchten


    6.4.1. Anzahl: eine oder zwei.
    6.4.2. Anbauschema: keine besonderen Vorschriften.
    6.4.3. Anordnung
    6.4.3.1. In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen, wenn nur eine Bremsleuchte vorhanden ist. Sind zwei Bremsleuchten vorhanden, so müssen deren Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.
    6.4.3.2. In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 1500 mm über dem Boden.
    6.4.3.3. In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug.
    6.4.4. Geometrische Sichtbarkeit
    Horizontalwinkel: 45° nach links und nach rechts.
    Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
    Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn die Leuchte in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
    6.4.5. Ausrichtung: nach hinten.
    6.4.6. Zusammenbau mit einer oder mehreren anderen Heckleuchten ist zulässig.
    6.4.7. Kombination mit einer anderen Leuchte ist nicht zulässig.
    6.4.8. Ineinanderbau mit der Schlussleuchte ist zulässig.
    6.4.9. Elektrische Schaltung: muss aufleuchten, wenn mindestens eine der Betriebsbremsen betätigt wird.
    6.4.10. Einschaltkontrolle: unzulässig.


    **** off

    • Offizieller Beitrag

    und wie sieht das aus, wenn z.B. drei Shark-Nose Lampen so angebaut werden, dass zwei nur als Bremsleuchten und die mittlere nur als Rückleuchte funktioniert, damit wäre doch die Richtlinie eingehalten....


    Neugierig


    Franz

    Aus einem traurigen Arsch kommt nie ein fröhlicher Furz (Martin Luther)

  • Da muss ich wohl laut TÜV mein Winterprojekt sein lassen?!? :grumble:
    Ich wollte mir auch 3 Shark Nose oder am besten noch kleinere Bremsleuten anbauen und in eine neue Auspuffblende intigrieren.


    Wem interessiert den das ob es 2 oder 3 Bremsleuten sind beim Auto brauchst du auch das 3. Bremslicht. Dieser Paragraphen wahnsinn HELP!


    Aber laut "6.4.6. Zusammenbau mit einer oder mehreren anderen Heckleuchten ist zulässig." würde es ja wirklich so gehen wie der Franz beschreibt.


    HHHmmm vielleicht ein Ausweg.