Hallo Freunde,
Ab 01.04.2015 soll ein generelles Tempolimit von 30 km/h für Motorräder innerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt werden. Das Tempolimit, so hat eine Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr ergeben, soll für alle Motorräder und Kraftroller gelten, und zwar ausnahmslos in Ortschaften und Städten; egal ob es sich um gut ausgebaute oder mehrspurige Straßen oder eine enge Ortsdurchfahrt handelt.
Gruß aus Imsum
Andy