Reifenfabrikatsbindung

    • Offizieller Beitrag

    @Andre


    Zitat

    Bekommt man den diese Passage so ohne weiteres ausgetragen ?


    Kommt auf den TÜV Menschen an. Manche machen es, andere wieder nicht. Am besten mal nachfragen.

  • ich hab nen schein von T..da steht dass alle moppeds seit 2005 (glaub ich)ohne reifenbindung wären und mit dem schein bin ich zum tüv und jetzt steht bei mir...
    Reifen vorn und hinten von einem hersteller und fertig....nur die reifengrösse bleibt festgschrieben.


    dreitopf

  • Hallo Jürgen,
    das Thema mit der Freigabe finde ich sehr komisch. Wir in der Schweiz dürfen ohne Einschränkung die allerletzten Gurken montieren wen die Abmessungen eingehalten werden. Ich denke wir fahren doch auch recht zügig Motorrad bei uns.
    Ich bin nach mitlerweile 4 Sätzen PiRo2CT immer noch begeistert von diesem Reifen. Und staune, ich habe damit auch schon alle umliegenden EU Länder befahren.:whistle:

    Gruess de Chregu

    Da hast du doch schon deine Einschränkung! Ruf mal bei Michelin an und frage nach dem PiRo2CT. Und du wirst die Antwort erhalten: "Dieser Reifen wurde noch nicht getestet und somit liegt keine Freigabe für die Sprint ST1050 seitens Michelin vor!" :sad:


    Grüssle
    Jürgen

  • Mittlerweile ist der PiRo 2 auch freigegeben.
    Grüßle, Georges !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • DAnke euch,
    ich werde es dann erstmal beim Freundlichen :whistle: von der DEKRA versuchen.

    Gruß
    Andre



    Hallo Andre,

    Dekra hin - TÜV her. Also mein Dekra hier vor Ort (LM) orientiert sich am TÜV.

    Ich fang aber mal anders herum an. Die richtige Auswahl eines Reifens ist enorm wichtig, denn es existieren schon einige Unterschiede die, im Alltag bei div. Straßenverhältnissen ganz schön nerven können.

    Der Eintrag im KFZ Schein in Zeile 22 erscheint heute normalerweise gar nicht mehr. Ich besorgte mir seinerzeit von T ein Schreiben mit der Erklärung, dass es keine Reifenfabrikationsbindung gibt, welches ich im Original der Zulassungsstelle vorlegte - aber bitte mit vorheriger Absprache beim Amtsleiter anfragen wenn Du es genau so vor hast.

    Die Austragung war somit reine Formsache und kostete mich keinen Roten.

    Anders sieht es aber mit den bauartbedingten Angaben des Reifens (Größe, Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex etc.) aus, hier ist genauestens drauf zu achten, dass nur drauf kommt was auch drauf darf.

    Ist das alles geschafft kommt die Qual der Wahl. Welcher Reifen soll es nun sein, Hmm? Und was ist mit der Reifenherstellerbescheinigung? Streng genommen brauchen wir diese ja nicht, es ist nichts anderes als eine Empfehlung des Herstellers und bescheinigt "no problems".

    Grüße Thomas

  • Was meinst du mit "Reifenherstellerbescheinigung", u.U. wie bei Metzeler die Reifenempfehlungen, wenn du ein bestimmtes Modell eingibst
    (wie für meine Speedy siehe PDF, die ab Werk keine Bindung hat):questionmark:
    Grüßle, Georges !

  • Genau Schorsch,
    so habe ich es gemeint.

    Bei Michelin nennt es sich beispielsweise Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Reifenumrüstung.

    Irgendwie ist es schwer zu verstehen. Das Möppi hat keine Reifenfabrikatsionsbindung doch darf ich trotzdem nicht jeden Reifen fahren, siehe Einschränkungen laut Zulassungspapieren.

    Und ist Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht schon ein "geflügeltes" Wort? Insbesondere der letzte Satz "Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges in Sinne des § 29... ..., da die Reifengrößen in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges aufgeführt sind" lässt mich schon grübeln.

    Grüße ThomasST

  • Nochmal:
    Wer keine Reifenfabrikatsbindung hat und in den Papieren kein "blablabla gem. BE beachten" darf alle Reifen in der Größe, wie eingetragen, fahren.
    Das von dir angehängte PDF ist eine Bescheinigung ("Reifenfreigabe") für eine 1050-er ST mit Bindung (die bei dir ja wohl nicht mehr vorhanden ist, da ausgetragen, oder?); Michelin hat es halt verpennt für die 1050 noch den Modellzeitraum (2005-schlagmichtot) anzugeben, der eine Bindung hatte.
    bei der 1050-er Speedy ist es bei Michelin genauso.


    Bei Metzeler ist die "ab 08er Speedy" aufgeführt ("ohne Bindung), siehe mit der von mir oben angehängten "Empfehlung" ohne erforderliche "Reifenfreigabe":
    Die 1050er-Sprint haben sie aber auch genauso wie Michelin nicht verifiziert.
    Im Anhang nochmal ein PDF, das, meiner Meinung nach:whistle: , alles abschließend behandelt.


    Grüßle:worship:, Georges!

  • Hallo Georges

    Dein verlinktes PDF-Dokument ist recht gut, Danke dafür.
    Bei Deinen Schlussfolgerungen möchte ich aber wiedersprechen.

    Auf Seite 5 steht:

    Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity auf Deutsch: EGÜbereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt „50. Bemerkungen“ weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.



    Weder in der Bedienungsanleitung, noch im CoC sind Auflagen zu den Reifen der 1050er Sprint eingetragen. Auch in diesem Schreiben von Triumph steht eindeutig alle E-Typ geprüften Motorrad-Modelle von Triumph besitzen keine Reifenfabrikatsbindung und der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nicht relevant. Damit wäre auch das Schreiben vom ADAC richtig, so man den Unterschied (zwischen auf etwas hin deuten und tatsächlich vorhanden sein) bemerken will. Zumindest TÜV-, DEKRA- und FSP-Ingeniuere in meiner Umgebung interpretierten den Eintrag in den Zulassungspapieren auch so.

    Deshalb sollte die Frage wohl eher lauten: wieso werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu Reifenfreigaben für Motorräder veröffentlicht, die keine Reifenfabrikatsbindung besitzen? Mir fallen da spotan nur mögliche Haftungsansprüche ein, deren Geltendmachung durch diese Empfehlungen wohl erschwert werden soll.


    Ich möchte aber keine neue Runde dieses Themas eröffnen.
    Gruss Harald

    "Wer keine üblen Gewohnheiten hat, hat wahrscheinlich auch keine Persönlichkeit", William Faulkner

  • Alle Jahre wieder ist gut:nod:. Die ersten COC's waren meines Wissens nach noch mit Reifenmarken unter Ziffer 50 bestückt, kann den Thread grad bloß nicht finden.
    Muss mich korrigieren : War so, dass Derwisch keinen Eintrag im COC hatte, aber trotzdem "Reifenfabrikatsbindung gem. BE" im Fahrzeugschein Teil 1, was ja eigentlich falsch ist. Danach kamen die ohne Bindung im Teil 1.
    Sorry!


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

    Einmal editiert, zuletzt von Georges, le motard () aus folgendem Grund: Fehler im System!

  • Das CoC meiner 2006er (Erstzulassung Mai 2007) nicht. Wobei das CoC ja vom Hersteller kommt, die Zulassungsbescheinigungen 1 & 2 dagegen von der Zulassungsstelle (und dadurch mit beim KBA hinterlegten Einträgen).

    Mich würde vorrangig die rechtliche Würdigung einer entsprechenden Empfehlung interessieren. Eine rechtsverbindliche Grundlage (im Bezug zur StVZO) ist mir zumindest nicht bekannt.

    Gruss Harald

    "Wer keine üblen Gewohnheiten hat, hat wahrscheinlich auch keine Persönlichkeit", William Faulkner



  • Hallo Harald,

    hast Du aber fast schon. Ich sehe es genau so wie Schorsch und Du denn, für mich ist das Thema ad acta und mit vorliegenden Schreiben mehr als geklärt.

    Doch genau an dem was Du vorstehend erwähnt hast, reibe ich mich derzeit noch etwas. Was soll eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Motorrad jeglichen, den Anforderungen entsprechender Bereifung ausgerüstet worden ist?

    Es können, und da stimme ich dir gleich mit überein, mögliche Haftungsansprüche sein, die hier im Vorfeld bereits ausgeschlossen werden sollen.

    Eine andere Idee aber habe ich auch noch, denn damit (mit dem Schreiben) habe ich gleich ein "paar" Kunden mit eingefangen. Zitat: Mir kommt nur ein Reifen drauf wenn ich so einen Wisch in der Hand habe... . Also Richtung Wettbewerb meine ich denn die Verwirrung ist fast perfekt. :worship:

    Grüße Thomas