Rückrufaktion

  • Guten Abend werte Sprinter


    Vor dem diesjährigen Gehrentreffen ist bei Susi Ihrer RS die Benzinkupplung aus Kunststoff gebrochen und Benzin lief aus.
    Bei meinen Recherchen traf ich auf eine Miteilung, dass im September 2004 seitens Triumph eine vom KBA veranlasste Rückrufaktion für die 955 ST und RS Modelle durchführte.
    Hierbei wurden die Kunststoffbenzinkupplungen gegen welche aus Metall ausgetauscht.
    Der Erstbesitzer unserer RS hatte das Motorrad über Jahre nicht bewegt, bevor die damaligen neuen Besitzer die RS kauften.
    Daher wurde bei diesem Fahrzeug ein Austausch nicht durchgeführt.


    Daraus habe ich folgende Frage: Wie lange ist so eine Rückrufaktion bindend?


    Gruß Chrissi

    [INDENT]:berlin:Zwei Zylinder sind vermutlich zu wenig, aber vier Zylinder vermutlich zuviel!:berlin:


    ex Tourguide der Krabbelgruppe 50+->

    Tourguide der Schau ins Land Touren
    50 Kilometer + Pause :cheers:

    [/INDENT]

  • Meines (Halb-)wissens nach gibt es für Rückrufaktionen, die i.d.R. aus Gründen der Verkehrssicherheit durch das KBA angeordnet werden, keine zeitliche Begrenzung. Der Mangel löst sich ja nicht mit der Zeit von alleine auf. Anders sieht es aus bei freiwilligen Aktionen der Hersteller, die zeitlich begrenzt werden können.


    Roland (Evoroli) kann da sicher noch etwas hilfreiches beitragen.


    Gruß
    Jürgen

    You don't need a weatherman to know which way the wind blows

  • Hi Chrissi,


    wie lange eine Rückrufaktion gültig ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich denke aber 11 Jahre wohl eher nicht, vor allem da die Kupplungen kein wirklich relevantes sicherheitstechnisches Bauteil sind. Ich würde auch wie Jürgen sagen das man unterscheiden muß zwischen "vom KBA ausgegeben" (sicherheitsrelevant, evtl. viele Geschädigte) und "freiwillig ausgegeben" (sicherheitsrelevant, weniger Geschädigte). Wenn Du Susi´s RS bei einem Freundlichen T-Punkt warten lässt, hätte er Dich aber schon längst darauf aufmerksam machen müssen das die Kupplungen getauscht werden sollten.


    Grüße,


    Jörg.

  • Hi Chrissi,


    wie lange eine Rückrufaktion gültig ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Ich denke aber 11 Jahre wohl eher nicht, vor allem da die Kupplungen kein wirklich relevantes sicherheitstechnisches Bauteil sind.



    Wenn es kein sicherheitsrelervantes Bauteil wäre, hätte das KBA Triumph doch gar nicht zu dem Rückruf aufgefordert.


    Bestimmt nicht lustig, wenn durch eine gebrochene Kunstoffbenzinleitungskupplung Benzin auf den ein paar hundert Grad heissen Krümmer gerät und es zu einem Brand kommt. Ich denke, dass ist sicherheitsrelevant...



    Chrissi, der Händler sollte dir deine Frage beantworten können, mit Sicherheit das KBA.


    Viel Erfolg bei der Reparatur und wäre nett, wenn du die Antwort auf deine Frage hier posten würdest.

  • Vermutlich die hier, oder -> KLICK.


    Rückrufe müssen normalerweise innerhalb einer bestimmten Frist befolgt werden da sonst seitens KBA die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.


    Dass eine Rückrufaktion seitens des Herstellers zeitlich begrenzt ist kenne ich nicht. Wenn der Hersteller allerdings seiner Meldepflicht nachgekommen ist und das KBA die Halter angeschrieben hat, liegt die Verantwortung beim Halter.


    Ich würde Triumph anfragen und denen die Produkthaftungs-Pistole auf die Brust setzen wenn sie nicht kulant reagieren und die Anschlüsse jetzt noch kostenlos tauschen. Auslaufendes Benzin ist immer einer der höchstmöglichen Gefährdungsstufen.


    Gruß Roland

    Es ist unmöglich die Fackel der Wahrheit durchs Gedränge zu tragen, ohne jemandem den Bart zu versengen. (Georg Christoph Lichtenberg 1742 - 1799)