Frage nach gesetzlichen Rahmenbedingungen

  • Hallo, ihr Bastler und Schrauber


    Mal eine Frage im Vorfeld, bevor ich mich tiefer mit meinen Winterbastelplänen befasse.
    Da ich Berufsbedingt ein BISSCHEN:whistle: Ahnung von der Materie Kunststoffe habe, schwebt mir der Gedanke vor, mir


    a) ein bissl hier und da was zu modellieren, oder aber
    b) einen Negativabdruck einiger Verkleidungsteile zu nehmen und daraus dann "neue" GFK Verkleidungen mit Verstärkungen aus Aramid oder Kohlefaser zu machen.


    Hätte den zusätzlich den Vorteil, bei einer eventuellen 90°Schräglage auch gleich Ersatz zu haben und nicht auf teure Originalverkleidungsteile zugreifen zu müssen:whistle:


    Aber kennt sich da einer mit den gesetzlichen Bedingungen aus? Verliert das Mopped dann gleich seine Straßenzulassung, schlimmstenfalls seinen Versicherungsschutz(auf Ärger mit der Versicherung kann ich gerne verzichten:worship:), oder stellen solche Basteleien einen "gefährlichen Eingriff" in die Straßentauglichkeit dar:questionmark:?


    Ich meine, ich würde hier ja eigentlich Nachbauten der Serienteile für mich selber anfertigen, die auch ohne rummurkserei an den originalen Befestigungspunkten fixiert wären. Zumal die Verbindung mit Aramid-, bzw. Kohlefasermatten sogar eine höhere Formbeständigkeit aufweisen würden als die ABS (Thermoplast) Bauteile:nod:....


    Wie gesagt, bis jetzt hab ich da nur Ideen, noch keine einzige Schraube gedreht.


    Vielleicht ist ja ein Inscheniör:laugh: oder TÜV'ler unter euch, der da ein bissl -auch rechtlich- Bescheid weiß:top:


    Allzeit Gute Fahrt,


    QD

  • Hm....


    43 Hits später und 0 Replys vermute ich mal, dass diese Anfrage eher zu Kopfschütteln geführt hat.....:whistle:


    Aber keine Panik, ich habe nicht vor, die :love: zu verschandeln!


    Naja, falls doch einer was weiß, wäre ich schon für ne Antwort dankbar.


    Primär ginge es mir eigentlich nur darum, ob eine selbst nachgebaute GFK Verkleidung ohne weiteres an die Maschine angebaut werden darf, oder nicht.


    Und ich rede hier nicht von Murkserei....:prohibit:


    Have fun

  • :laugh:
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    Könnte daran liegen, dass Du das Thema in einem Bereich erstellt hast, wo kein anderer schreiben darf!:laugh:
    Kopiere Deine Frage hier her und dann kommt auch was!:nod:


    Meine private Meinung: wenn ick von verkehrstauglich hergestellter Nachbauverkleidung ausgehen darf, wo sollte da ein Problem sein?
    Weglassen nach Sturz ist ja auch problemlos möglich!
    Verkleidungen sind doch nur Schmuck am Bike!


    Leg los und lass uns teilhaben!:nod:


    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von blue-sprint () aus folgendem Grund: Link zugefügt

  • Hallo Michael,


    die Verkleidung ist Bestandteil der ABE und müßte strenggenommen,wenn sie
    abgebaut ist,ausgetragen werden. Nachbauverkleidungen müßten auch
    eingetragen werden,aber das größte Problem für einen Eintrag ist das nicht
    vorhandene Materialgutachten,so eines zu bekommen dürfe äußerst schwierig
    sein.So sind die Nachbauverkleidungen nur für die Rennstrecke geeignet.


    Gruß Wastl

  • Alle Teile die die Aerodynamik und somit das Fahrverhalten beeinflussen könnten zählen auch dazu.
    Verkleidungsscheiben müssen auch eine ABE haben und bei denen wird sicherlich nicht nur die Aerodynamik geprüft sondern auch das Material wg. Verletzungsgefahr bei einem Unfall, Splitterbildung etc.


    Gruß
    DerWolf

  • Hallo QD,


    du hattest deinen Beitrag in die "falsche" Rubrik gestellt. Die Beiträge darin sind nur durch den Ersteller zu ergänzen, damit die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.


    Jetzt können alle darauf antworten :top:.


    Ich finde die Idee Erstklassig! Allerdings hat hier fer TÜV auch ein Wörtchen mit zu reden. Leider ist es so, dass Anabuteile aus GFK ein Material-Gutachten brauchen. Und selbst das führt nicht unbedingt zum Erfolg :sad:.


    Das Problem: es muß der sog. "Splitterschutz" nachgewiesen werden. Das bedeutet, dass durch ein Sturz keine verletzende Splitter für Fahrer und eventl. betroffene Passanten/Sozia entstehen dürfen. Ist nicht ganz einfach, weshalb ich z.B. meinen geplanten Heckumbau im Endstadium (Modell und Form wurden von mir erstellt, um die Kosten niedriger zu halten) von Harald Haungs (hs1.de) durchführen lasse, da er über die notwendige ISO Zertifizierung verfügt. Ich hoffe mal, dass ich dadurch weniger Probleme bei den Blaukitteln haben werde.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • ich arbeite ja bei einer versicherung und kann gerne mal nachfragen, aber ich glaube nicht, dass es die interessiert, wenn du etwas 1 zu 1 nachbaust.

  • Ein Splitterschutz müsste über multidirektional angeordnete Glasfasern erreicht werden können. Das ist die grundsätzliche Anordnung für Schlagfestigkeit. Da ist eher die Frage was für ein Wert erreicht werden muss. Das bestimmt ja die Dicke der Verkleidung. Schon allein deshalb sollte man das über einen zertifizierten Hersteller machen lassen. Da dürfte es dann auch keine Probleme bei der Abnahme beim TÜV geben. Bei 1-1-Kopien dürfte sich das geldlich aber nicht wirklich lohnen, da es für den Hersteller Einzelanfertigungen sind und die sind teuer. Und Veränderungen an der Verkleidung greifen dann in die strömungstechnischen Gegebenheiten. Ob das dann auch wieder einer Abnahme bedarf, weiß ich nicht. So oder so glaube ich, dürfte alles zu Einzelabnahmen führen.

    Gruß Dennis

    • Offizieller Beitrag

    Anbei das, was ich über die Vorschriften rausfinden konnte:



    Da hilft wohl nur beim TÜV direkt nachfragen...