Hallo Gemeinde,
heute bei uns in der Tageszeitung:
Den Überholvorgang sofort abzubrechen hat ein Motorradfahrer beim Ausscheren eines vorausfahrenden Autos aus einer Kolonne. Ansonsten trägt der Biker 70 Prozent der Schuld, entschied das Landgericht Potsdam.
Im Vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin den Blinker betätigt und dann zum Überholen angesetzt. Nach Ansicht der Richter hätte der Motorradfahrer hinter ihr die Geschwindigkeit verringern müssen. ( Az: 7 S 167/05 )
Evtl. auf Landstraßen und langer Kolonne noch einigermaßen nachvollziehbar. Aber der geneigte „Dosenlenker“ könnte so etwas immer und in jeder Situation und auf jeder Straße
( auch Autobahn ) umsetzen. Sehr bedenkliches Urteil.
Gruß
Tappy
Noch ein bedenkliches Urteil
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Den Überholvorgang sofort abzubrechen hat ein Motorradfahrer beim Ausscheren eines vorausfahrenden Autos aus einer Kolonne.
... und was für ein Deutsch
Ciao,
Peter -
Juristendeutsch eben.
Wobei ich nichts gegen Juristen habe.
Frank
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so langsam glaube ich, wir sind zum Abschuss freigegeben
was da wohl noch so an Urteilen kommt .
ist echt zum
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Hallo SPRINTOMANEN,
nicht die Nerven verlieren, jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und wir sollten uns hüten alles zu verallgemeinern.
Das führt dazu, dass wir den Spass am Moppedfahren verlieren und außerdem begeben wir uns so auf eine Stufe mit denen, die uns Motorradfahrer immer und überall verteufeln.Gruß Peter1050