Reifenfabrikatsbindung

  • :cheer::cheer::cheer: Hallo Sprinter- Fangemeinde. :cheer::cheer::cheer:

    Gestern erhielt ich das Anwortschreiben der Fa. Triumph, Friedrichsdorf nach Anfrage bez. Reifenfabrikatsbindung.

    Text: Was die Reifenfrage angeht, können wir Ihnen versichern, dass für Ihr Fahrzeug keine Reifenfabrikatsbindung existiert. Der Vermerk in der Zulassungsbescheinigung (Anmerk. Teil 1) ist nur gültig für Fahrzeuge, die eine Fabrikatsbindung in der Betriebserlaunis festgeschrieben haben. Die ist bei Triumph nicht der Fall.

    Wir emphehlen Ihnen allerdings, auf die in Ihrem Fahrerhandbuch aufgeführten Reifenkombinationen zurüchzugreifen. Diese sind von uns in allen relevanten Kriterien getestet und für gut befunden worden.

    Wir hoffen Ihren Fragen hiermit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

    MfG...

    Upps! Schluck! Damit ist es amtlich, eine Reifenfabrikatsbindung ist nicht vorgeschrieben!!! :top:

    Mit diesem Schreiben werde ich bei meiner Zulassungsstelle vorsprechen und den Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" streichen lassen. :smile:

    Doch auch ohne den Austrag können im Grunde schon heute Reifen frei gewählt werden womit auch die Frage ob ein Folgereifen gefahren werden darf geklärt sein dürfte. :whistle:

    Ich hoffe, mit meinem Schreiben keine Verwirrung zu stiften und schreibe dies insbesondere für die 215 NA (Sprint ST 1050ff). :whistle:

    Was mit den Vorgängermodellen ist, kann ich leider nicht beantworten. :laugh:

    Viele Grüße
    Thomas

    P.S. Mein nigelnagelneuer Satz Dunlop Roadsmart wird also bald montiert werden!!!

    Die Truck- Tour der Fa. Dunlop läuft m.W. noch, 149.- Euro für einen Satz Reifen der einen richtig tollen Test in der Zeitschrift Motorrad bekommen hat.

    Weitere Infos dazu siehe die Homepage der Fa. Dunlop.

  • Hallo ThomasST!

    Das hört sich ja toll an.:top:
    Könntest du vielleicht das Schreiben einscannen und hier zum download einstellen?
    Es sollte reichen, das Briefchen mitzuführen, für den Fall, dass die Rennleitung mal Kritik üben will:whistle:.

    Besten Dank, Dirk.



  • Es wäre schön, wenn Triumph seinen Händlern generell entsprechende, verbindliche Information/Anweisung zukommen ließe. Dann wäre ggf. Schluss mit dem leidigen hin und her und es bestünde hoffentlich auch die notwendige Rechtssicherheit:whistle:.



    Na ja, mal sehen
    Bernd

    "Omnia sunt venena, nihil est sine veneno. Dosis sola facit venenum" (paracelsus 1493 - 1541)


    "All Ding´sind Gift und nichts ist ohn´Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist"

  • Hallo @ all,

    in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1, für meine sehr junge :love: mit der Erstzulassung 04/08, ist nichts zu Herstellerbindungen vermerkt. Lediglich die Reifengrößen sind beschrieben. Hierzu dann noch der Hinweis, dass auch andere Bereifungen im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen angebracht werden dürfen und hierzu keine Änderung im Teil 1 erforderlich ist.

    Ich hätte also nie auf einen besonderen Hersteller achten müssen und wohl auch nicht gemacht.


    Gruß aus dem Norden,

    Volker

  • Zitat

    dass auch andere Bereifungen im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen


    Da hast du doch schon deine Einschränkung! Ruf mal bei Michelin an und frage nach dem PiRo2CT. Und du wirst die Antwort erhalten: "Dieser Reifen wurde noch nicht getestet und somit liegt keine Freigabe für die Sprint ST1050 seitens Michelin vor!" :sad:



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Da hast du doch schon deine Einschränkung! Ruf mal bei Michelin an und frage nach dem PiRo2CT. Und du wirst die Antwort erhalten: "Dieser Reifen wurde noch nicht getestet und somit liegt keine Freigabe für die Sprint ST1050 seitens Michelin vor!" :sad:


    Grüssle
    Jürgen




    Das ist dann aber die Sache der Hersteller, nicht aber der Zulassung. Dürfte u.a. auch beim TÜV nicht bemängelt werden!
    Da ich in meiner Zulassung Teil 1 lediglich die Reifengröße vermerkt habe, kann sich der Satz: "Andere als die angegebenen Bereifungen...." auch nur auf die Größe beziehen.


    Gruß aus dem Norden,

    Volker

  • Das stimmt so nich der Liebe Onkel vom TÜV hat eine schönes Programm mit dem er es jawohl beweien kann (Daten KBA). Und was Die Reifenfabrikatsbindung angeht bei Modellen wo der Zusatz: Reifenlaut BE ....... in der ZB I vermerkt ist. Erst bei neueren Modellen wo nichts unter Feld 22 steht gilt nur noch die Empfehlung des Herstellers. D.H. der Gesetzgeber nimmt den Halter des Fzg. mehr in seine Pflichten.

  • Erst bei neueren Modellen wo nichts unter Feld 22 steht gilt nur noch die Empfehlung des Herstellers. D.H. der Gesetzgeber nimmt den Halter des Fzg. mehr in seine Pflichten.[/quote]




    :cheer: Hab ich doch ein Glück !! Bei der Speedy 08 ist ab Feld 21



    Gähnende leere.



    :grumble:D.H. der Gesetzgeber nimmt den Halter des Fzg. mehr in seine Pflichten.



    Versicherungstechnisch mal wieder ein Freifahrtsschein zur


    Ablehnung von Ansprüchen im Schadensfall :rtfm:



    wir werden das mal weiter im Auge behalten :4:

  • Das stimmt so nich der Liebe Onkel vom TÜV hat eine schönes Programm mit dem er es jawohl beweien kann (Daten KBA). Und was Die Reifenfabrikatsbindung angeht bei Modellen wo der Zusatz: Reifenlaut BE ....... in der ZB I vermerkt ist. Erst bei neueren Modellen wo nichts unter Feld 22 steht gilt nur noch die Empfehlung des Herstellers. D.H. der Gesetzgeber nimmt den Halter des Fzg. mehr in seine Pflichten.



    Da muß ich dir leider wieder sprechen, die informationen die ich von der rennleitung und vom tüv reihland bekommen haben sagen da was anderes.
    Woher nimmst du den deine informationen oder hast du beruflich damit zutun :questionmark:
    Da sieht man doch wieder wie unterschiedlich die aussagen von leuten sein können. :cry:

  • Erst bei neueren Modellen wo nichts unter Feld 22 steht gilt nur noch die Empfehlung des Herstellers. D.H. der Gesetzgeber nimmt den Halter des Fzg. mehr in seine Pflichten.





    :cheer: Hab ich doch ein Glück !! Bei der Speedy 08 ist ab Feld 21


    Gähnende leere.


    :grumble:D.H. der Gesetzgeber nimmt den Halter des Fzg. mehr in seine Pflichten.


    Versicherungstechnisch mal wieder ein Freifahrtsschein zur

    Ablehnung von Ansprüchen im Schadensfall :rtfm:


    wir werden das mal weiter im Auge behalten :4:[/quote]

    Da muß ich dir leider wieder sprechen, die informationen die ich von der rennleitung und vom tüv reihland bekommen haben sagen da was anderes.
    Woher nimmst du den deine informationen oder hast du beruflich damit zutun :questionmark:
    Da sieht man doch wieder wie unterschiedlich die aussagen von leuten sein können. :cry:




    Moin.

    Ich dachte gleich als ich das las: das beschwört Arbeit für die Gerichte und Anwälte herrauf.

    Gruß Ralf

  • naja, ich find's schön, dass einige dadurch erleichtert sind, aber bei mir ändert das nix, da ich ja meine drei Reifenfabrikate /modell im Schein drin stehen habe...


    Und wie Jürgen bereits erwähnt hat, hat sich im großen und ganzen an der Situation nicht wirklich geändert, oder seh ich das falsch?



    Verfli******** Deutsches Genehmigungssystem... :cry:


    Egal. ich fahr weiter mim PiRo2...

  • Hallo zusammen.

    Mensch, leider lese ich (und höre) immer wieder, was man (n) nicht machen darf.

    Drei, viermal im Kreis schicken... und Du stehst wieder am Anfang.

    Also, nochmal der Reihe nach.

    Ist ein Reifen in der BE eingetragen. Nein. Lt. Aussage T Deutschland. Dieses Schreiben liegt mir pers. schriftlich vor. Unterschrieben von den in D verantwortlichen Herren.

    Was ist mit dem Satz, Reifenbindung bem...

    Dies ist ein Satz, der autom. lt. T im Schein vermerkt wird.

    Er soll den Fahrer (Halter) sensibilisieren.

    Kann mir einer mal pers. erklären, ob ein neuer Reifen nicht mind. die Anforderungen der "alten" (Vorgängermodelle) erfüllt?

    In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Sonntag

    Thomas

  • Hallo Haiko,

    mache ich gerne, ich mach mal Kopien für das nächste Sprintertreffen.

    Und bez. des Hínweises "Reifenfabrikatsbindung gem. ... " möchte ich gerade noch ergänzen, dass man ja mal mit dem KBA (Kraftfahrtbundesamt) in Verbindung treten kann.

    Die erklären einem gern, wie sich der Satz aus dem Teil 1 entfernen lässt.

    Grüße
    Thomas

  • Hi Thomas,


    anscheinend hast du dich mit dem KBA schon in Verbindung gesetzt :smile:.


    Dann erklär uns doch bitte, was zu tun ist! Irgendwie kommt mir persönlich der ganze Thread im Moment wie grosse Geheimniskrämerei vor: "ich weiß was und hab da was, aber man könnte und sollte ...". Sorry, aber ich kann mich diesen Eindrucks einfach nicht verwehren.



    irritiertes Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.



  • Hi Jürgen,

    die Dinge sind oftmals anders wie sie aussehen. Natürlich hat mich das Thema "Reifenfabrikationsbindung" sehr stark beschäftigt und ich habe mich die ganze Zeit (auf Rügen) gefragt, was nach meiner Einstellung ins Forum für Reaktionen kämen.

    Ich habe die letzten Wochen einiges an Infos im Internet bez. des Themas gelesen, selbst die "großen" wie ADAC und Motorrad haben ja auch hier aktuelle Infos in ihren www-Seiten.

    Nun, auch das europ. Recht hat mich interessiert. Surven, surven und lesen.

    Dann bin ich zufällig in ein Honda Forum gestossen, wo sich die Herren über diese unsinnige, ich sage mal deutsche Verwirrtaktik beschwert haben. Und ein Fahrer hat wegen des Satzes "Reifenfabrikationsbindung... (Teil 1)" beim KBA nachgefragt. Ich natürlich auch.

    Ein netter KBA- Herr hat mir sogar geantwortet und mich an meine zuständige Zulassungsbehörde verwiesen. Punkt. Mit ein paar Hinweisen etc.

    Der Honda Pilot bekam im übrigen seinen Eintrag aus dem Teil 1 entfernt!!!

    So, parallel Triumph angeschrieben (Thema 1 BREMSEN, Thema 2 REIFENFABRIKATIONSBINUNG) und das Ergebnis der schriftlichen Aussage im Forum präsentiert.

    Als Anlage meines Schreibens an Triumph fügte ich übrigens die RB43 (Reifenfreigabebescheinigung 43 von 1/2006) und einen Auszug meines Handbuches bei mit dem ich verdeutlichen wollte, was doch noch veröffentlich (bzw. gültig) sei.

    Die schriftliche Antwort von Triumph Deutschland (Herrn Bonsels und Leiter Kundendienst - Name entfallen) habe ich ja bereits im Forum Wort für Wort wiedergegeben.

    Und parallel eine Anfrage mit Dunlop Deutschland gemacht, da ich Zuhause einen nigelnagelneuen Satz Roadsmart liegen habe. Ich habe Dunlop angeboten, meine Lady mit dem neuen Reifen zur Verfügung zu stellen und - es kam ein Angebot zum Test mit ner Freigabe. Geht also.

    Dann habe ich dem Herren bei Dunlop den Auszug des Briefes (wie euch ja auch) mitgeteilt und ihn gebeten, er solle doch entscheiden, ob eine Freigabe überhaupt noch erforderlich sei, nach der Triumph Deutschland Aussage.
    Leider habe ich noch keine Antwort erhalten.

    Weitere Informationen habe ich auch nicht, da ich noch nicht bei der Zulassungsstelle war und dies auch vor dem Schweizer Treffen wohl nicht mehr schaffe.

    Ob ich mit dem Triumph- Schreiben zum TÜV muss um mir meinen Segen zu holen? Oder was der TÜV zum Schreiben ggfs. sagt??? Schaun mer mal.

    Weitere Infos folgen gewiss. Übrigens wollte ich mit Dir/euch beim Schweizer Treffen gründlich darüber diskutieren und kein Geheimnis daraus machen.

    Es sind meines Erachtens eine Menge an Informationen die mir vorliegen und was mir noch so im Kopf herumschwebt.

    Ach so. Übrigens habe ich noch eine Anfrage an Metzeler wegen einer mögl. Freigabe des neuen (in Deutschland noch nicht eingeführten) Z6 Interact gemacht.

    Ein netter Herr von Metzeler rief mich darauf hin an und teilte mir mit, dass verschiedene Optionen bez. Freigabe/Bescheinigung uuu. geprüft würden (vermutlich rechtliche Hintergründe).

    Eines sagte er mir, möglich wäre ein Schrieb seitens Metzeler, dass der Neue mindestens (Interact) die gleichen Eigenschaften wie der Alte aufweisen würde.

    Aha. Die werden auf die Problem in diesem unseren Lande aufmerksam!

    Und ohne Einschränkung (wie der Alte) gefahren werden könnte bla bla bla...

    Grüße
    Thomas

  • Hallo Thomas,


    danke für deine ausführlichen Informationen. Jetzt kommt schon etwas mehr Licht in die Sache :flowers:!



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.



  • Hi Jürgen,

    here the next von der Fa. Dunlop:

    Hallo Herr xxx,
    die Aussage von Herrn xxx ist eindeutig! Somit benötigen Sie keine Freigabe.
    Wenn Sie wünschen können wir den Test trotzdem durchführen. Wenn alles funktioniert erstellen wir, auch ohne Bindung, eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards

    Ich finde das einen echt super Service!

    Weitere Infos folgen.

    Grüße
    Thomas


  • Weitere Infos folgen.

    Grüße
    Thomas



    Hallo Sprinter-Fangemeinde,

    so, here the last but not the least:

    Gestern rief ich bei meiner zuständigen Zulassungsstelle an und bat um Info/Klärung bez. des Austragens von dem etwas, na ja bescheiden klingenden Satz "Reifenfabrikationsbindung bla bla bla... . :grumble:

    Nun, die freundliche Junge Dame konnte mir natürlich nicht weiterhelfen und verwies mich auf den Fachgebietsleiter. :smile:

    Da ich seine Durchwahl erhielt konnte ich bequem außerhalb der Öffnungszeiten anrufen.

    Ich schilderte ihm meinen (euren... wohl auch, oder) Fall und er hörte sich alles ruhig an und meinte dann, ich sollte mit dem Brief und Schein (Teil 1 + 2) und der Triumph Erklärung vorbeikommen und gut wäre. Die Eintragung im Schein wird dann wohl gelöscht werden. :nod:

    Somit kann das für mich leidige Thema Reifenfabrikatsbindung ad acta gelegt werden und ich darf künftig (fast) jeden Reifen fahren. :cheer:

    Doch erst mal gehts zum Schweizer Treffen, erledigen tue ich es erst nächste Woche. :cheers:

    Grüße
    Thomas

  • Hi Thomas,


    das sind ja mal gute Nachrichten :top:! Ich hoffe doch, das du mir am Freitag gleich eine Kopie des Triumph Schreibens mitbringst :whistle:.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.