Reifenfabrikatsbindung



  • Moin Daniel.

    Das mit der Probefahrt des Prüfers finde ich auch "Banane", da lachen m.M. nach auch die Hühner. Aber: das behaupte ich ohne es jemals gesehen zu haben und damit letztlich beurteilen zu können.
    Ich finde das Prozedere mit den ausgiebigen Versuchsfahrten für ein Motorrad sinnvoll.
    Aber meine Sicht dieser Dinge habe ich im Roadsmart-Fred ja schon geschrieben: KLICK.

    Gruß Ralf

  • Moin Daniel.

    Das mit der Probefahrt des Prüfers finde ich auch "Banane", da lachen m.M. nach auch die Hühner.


    Und ich gehe davon aus, dass die Prüfer für den "Risikojob Testpilot" - außer dem Renommee einer Eliteeinheit anzugehören - noch eine Gefahrenzulage für Angestellte gem. § 33 Abs. 1c BAT erhalten :jester:...



    Grüße!


    Daniel

  • Zitat

    Mein Begriff "TÜV- und Amtspropaganda" zielte aber vielmehr darauf ab, dass von einigen dieser Irrsinn offensichtlich auch noch geglaubt wird, nach dem Motto: OK, der Reifen räumt zwar bei allen Tests ab und er funktioniert in der Praxis in der Schweiz, in Österreich, in Belgien, in Frankreich und in ... bestens - ich glaube das aber erst, wenn der Mann vom TÜV mir das nach einer (einstündigen?!?) Probefahrt offiziell bestätigt.


    Hi Daniel,


    es geht hier nicht um den Beweis, das der Reifen "TOP" ist. Das steht absolut ausser Zweifel! Auch nicht darum, ob er in Österreich, Schweiz, Belgien, ... super haftet. Er wird ebenso in Deutschland auf dem Asphalt haften.


    Es geht einzig und alleine in diesem Fall um die Produkthaftung (siehe auch Beitrag von Joersch)! In Deutschland ist eben mal so, das auf gewissen Autobahnabschnitten (oder auch "gelben" Autobahnen) keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben ist. Okay, die allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist schon verankert. Dies bedeutet aber auch, das bei Unfällen jenseits dieser Geschwindigkeit dir eine Teilschuld angelastet werden kann!


    Die Problematik der unbegrenzten Höchstgeschwindigkeit ist in den umliegenden Ländern eben nicht gegeben. Dort wird vom jeweiligen Gesetzgeber vorgeschrieben, wie schnell max. gefahren werden darf. Und wer sich nicht daran hält, darf eben tief in die Brieftasche greifen.


    Die Produkthaftung kann aber nur seitens des Reifenherstellers übernommen werden. Der Motorradhersteller ist durch die ECE Richtlinie aussen vor. Denn schliesslich ist der Reifen ein "Zulieferteil". Erst wenn dieser eine Freigabe für einen Reifentyp (ist das bessere Wort anstatt Reifenfabrikat) zu einem bestimmten Motorrad erteilt kannst du im Schadensfall davon ausgehen, das sie dir hieraus keinen Strick drehen können. Darum geht es hier in D und um nichts anderes.


    Zitat

    über den neuen 180er "Haf-Tung" von "YingYengTyres"


    Durch Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung ist es jetzt eben auch möglich, das besagte Hersteller, von dir scherzhafterweise so genannt :smile:, ebenso eine Freigabe für ihren Reifen erreichen können und diese dann auf dem Motorrad montiert werden dürfen ohne das hierzu eine zusätzliche Abnahme durch einen "Gutachter" erfolgen muß. Das dient wiederum der Wettbewerbsentzerrung. Vor der Richtlinie war dies nicht der Fall!


    Du kannst leicht aus der Antwort von Dunlop (oder auch Michelin) erkennen, das sie sich auf diese Art und Weise aus der Verantwortung stehlen. Getreu nach dem Motto: wenn du den Reifen trotzdem drauf machst, ist das deine Sache - nicht unsere! Oder warum sagt Dunlop/Michelin/... nicht einfach: "Hey, bei so vielen positiven Tests und Lobhuldigungen kann der Reifen ja nur Spitze sein! Wir erteilen eine allgemeine Freigabe für den Reifen! Getestet ist er ja ausgiebig: siehe Fachzeitschriften" Leute esst mehr Mist - Millionen von Fliegen können nicht irren :laugh:.


    Ich habe mit Sicherheit keine Probleme mich mit nicht ganz gesetzeskonformen Bauteilen an der Lady durch die Lande zu bewegen. Wenn ich dabei ertappt werde, bezahle ich eben die Ordnungswidrigkeit - und gut is!


    Aber bei so elementaren Dingen wie beispielsweise nicht freigegebenen Reifen - da kann die ganze Sache wirklich schief gehen und eben recht teuer werden. Und ob es das wirklich wert ist dadurch zu einem - wie sagtest du so schön - "Rebell" zu werden muß jeder für sich selbst entscheiden.


    My two cents.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Die Problematik der unbegrenzten Höchstgeschwindigkeit ist in den umliegenden Ländern eben nicht gegeben.


    Stimmt, zumindest theoretisch :whistle:. Bedenke aber, dass auch ausländische Motorräder in D Höchstgeschwindigkeit fahren (vielleicht gerade die, weil sie sonst legal nicht dazu kommen) und das mit Reifen, die in D ggf. nicht freigegeben sind... und die den Fahrern trotzdem nicht um die Ohren fliegen.



    Erst wenn dieser eine Freigabe für einen Reifentyp (ist das bessere Wort anstatt Reifenfabrikat) zu einem bestimmten Motorrad erteilt kannst du im Schadensfall davon ausgehen, das sie dir hieraus keinen Strick drehen können. Darum geht es hier in D und um nichts anderes.


    Es scheint mir doch, dass der "Strickdreher" in jedem Fall den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Reifen beweisen müsste und nicht umgekehrt, oder? So sind doch die elementaren Regeln in einem Rechtsstaat.


    Mir geht es also nicht um "gesetzeskonform" oder nicht. Im Gegenteil: Wenn die Gesetze nun mal so sind, sollte man sie auch beachten oder bei erwischten Verstößen die Konsequenzen tragen.


    Ich finde allerdings dieses Prinzip des deutschen Alleingangs in Sachen Reifenfabrikatsbindung absurd.


    Die 1050er ist das beste Beispiel dafür: was seit dem Einführen der EU-Zulassung kein Problem mehr ist (also keine Fabrikatsbindung mehr) ist für ein identisches Motorrad, das diese EU-Zulassung zufällig nicht hat, verboten. Diese Logik soll mir mal einer erklären.


    Grüße,


    Daniel

  • Hallo Daniel,


    mit Logik ist das absolut nicht zu erklären :smile:.


    Zitat

    ... den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Reifen beweisen müsste und nicht umgekehrt, oder?


    Muß er das wirklich? Ich bin nun kein Rechtsanwalt, aber mein Gefühl sagt mir, das ich einen Reifen drauf hatte, der für die Sprint offiziell nicht zugelassen war. Muß der "Strickdreher" da noch lange etwas beweisen? Ich denke mal, das die deutsche Rechtssprechung in so einem Fall gar nicht lange rum machen wird.


    Mich ödet es auch an, das wir teilweise so eine bescheidene Gesetzgebung haben was z.B. die Reifenfreigabe betrifft. Aber mit Frankreich und die Benelux Staaten sind wir einfach nicht zu vergleichen. Bei euch ist es sowieso jenseits von gut und böse :laugh:. Das fängt ja schon z.B. mit den Auspuffanlagen an! Was bei euch noch rumfahren darf führt bei uns fast zur Beschlagnahmung bzw. zu mehrjährigen Haftstrafen mit anschliessender Sicherheitsverwahrung :flowers:.


    Noch "ärmer" als wir ist in manchen Dingen die Schweiz dran. Während es in D noch zu schaffen ist, das man Xenon-Fernlicht eingetragen bekommt, ist es in der Schweiz ein Ding der Unmöglichkeit.


    Oder Italien: hier darf ein Motorradfahrer nicht den anderen grüssen, weil man dadurch der italienischen Gesetzgebung bestätigt, das man nicht fähig ist, ein Motorrad zu lenken und somit der Exekutiven die Möglichkeit einräumt, das Motorrad zu beschlagnahmen. Als ob das Moped etwas für seinen Fahrer könnte ... :whistle:. Wo ist da die Logik?


    Aber alles lamentieren und jammern hilft nicht ...

    Zitat

    Mir geht es also nicht um "gesetzeskonform" oder nicht. Im Gegenteil: Wenn die Gesetze nun mal so sind, sollte man sie auch beachten oder bei erwischten Verstößen die Konsequenzen tragen.


    Genauso sehe ich es auch! :top:



    unrebellisches Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.


  • Amüsierte Grüße!

    Daniel



    Hallo Daniel,
    da bin ich ganz deiner Meinung. :top:

    Auch ich werde mich aus der künftigen Diskussion heraushalten.

    Grüße Thomas

    Zitat: Die 1050er ist das beste (ich würde eher "gutes Beispiel" sagen)Beispiel dafür: was seit dem Einführen der EU-Zulassung kein Problem mehr ist (also keine Fabrikatsbindung mehr) ist für ein identisches Motorrad, das diese EU-Zulassung zufällig nicht hat, verboten. Diese Logik soll mir mal einer erklären.

    Da wird dir auch keiner einen "Strick" draus drehen, anders wirds aber, wenn du beispielsweise abgefahrene Reifen fährst. Oder Größe, Geschwindigkeitsindex etc. nicht stimmen.


  • Da wird dir auch keiner einen "Strick" draus drehen, anders wirds aber, wenn du beispielsweise abgefahrene Reifen fährst. Oder Größe, Geschwindigkeitsindex etc. nicht stimmen.


    Hallo Thomas,


    na, das ist ja auch technisch nachvollziehbar, vernünftig und hier nicht anders.


    Grüße!


    Daniel

  • Zitat

    Auch ich werde mich aus der künftigen Diskussion heraushalten.


    Es tut mir ausserordentlich leid, wenn ich irgendjemand persönlich auf dem Schlips getreten sein sollte. Dies war nicht meine Absicht! Ich habe lediglich meine persönliche Meinung und Bedenken zu diesem Thema wiedergegeben.


    Und da wir ein Forum sind in dem über alles diskutiert wird, habe ich mir die Freiheit genommen und eben auch meine Meinung hierzu geäussert. Niemand muß sich meiner Meinung anschliessen. Aber mit oben genannten Zitat ist auch niemanden geholfen. Dann könnten wir gleich hier zu machen.



    So, jetzt nochmals zurück zum Thema:


    Es lässt mich trotzdem nicht wirklich ruhen. Ich hab mal ein bisschen im weltweiten Netz rechechiert. Und was ich dabei gefunden habe, hat mich leider nicht beruhigt sondern eher in meinen Bedenken bestätigt:


    KLICK


    KLACK


    KLOCK


    Wie soll ich diese Aussagen nun als Laie interpretieren? Und warum schreibt mir Dunlop und Michelin das es keine Reifenfreigabe für die Sprint ST 1050 bei den von mir angefragten Typen gibt? Haben die denn die Neuerungen verschlafen oder haben die einfach keine Ahnung bzw. sind die Mitarbeiter noch nicht informiert?


    Thomas
    dir hat doch der nette Herr von Dunlop gesagt, das er dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) für diese "Aktionsreifen" ausstellen könnte wenn du es gerne möchtest. Kannst du mir bitte den Namen mitteilen? Dann könnte ich mich bei ihm melden und diese UBB von ihm bekommen.


    Übrigens: wenn man bei Michelin Schweiz (http://www.michelin.ch) nach Reifenfreigaben sucht, wird man nach Michelin Deutschland verwiesen. Komisch ... Somit dürfte der PiRo2CT in der Schweiz eigentlich auch nicht gefahren werden.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

    • Offizieller Beitrag




    Moin Jürgen,



    Ich glaube, du hast da was mißverstanden.


    bei Thomas Bemerkung ging es doch eher darum, das er seinen Eintrag jetzt hat löschen lassen und deshalb an einer weiteren Diskussion nicht teilnehmen braucht, da er fahren darf, was er möchte.



    Gruß vondemderjetztArbeitengeht


    Joersch

  • hab mich gestern kreuz und quer durch die STVO, FZO usw. durchgekämpft.


    Also ich seh keine Probleme mehr.:tongue:

    Lt. STVO oder war es FZO ( weiß ich nicht mehr) sind dort eigentlich 3 Punkte genannt
    die für die Bereifung wichtig sind.

    Das Alter der Reifen, der Geschwindigkeitsindex und der Tragfähigkeitsindex.
    Punkt aus:laugh:.

    In Zulassungsschein I ist bei den neueren Sprint nur noch, wie bekannt, die Reifengröße angegeben
    120/70 ZR 17 58 W + 180 / 55 ZR 17 73 W

    Der Reifenhersteller z.b. Michelin verkauft den Pilot Road2 in obigen Größen mit
    genau dieser Bezeichnung.


    Wichtig ist das "Z" was den Geschwindigkeitsindex erklärt und das 73 w ( bzw. 58 W)
    was die Tragfähigkeits(kg) ausmacht. Da beides so in unserem Zulassungschein I ist,
    sind die Reifen für die Sprint ST erlaubt.

    Dadurch das Michelin den Reifen mit der Bezeichnung
    120/70" Z" r 17" 58 w" verkauft ist der Reifen auf die Tauglichkeit
    in diesem Geschwindigkeit/bzw. Tragfähigkeitsbereich getestet. Wozu dann noch
    eine Reifenfreigabe.

    Da wird kein kontrollierenter Polizist dagegen anstinken können.


    Das eigentliche Problem ist doch , dass wir alle fahren wollen wie Valentino und der Reifen aber 10000 km heben soll. Deswegen geben die Hersteller ja die
    Kategorie wie Sport/Renn/Tourensportreifen ja vor. Und sollte der Geradeauslauf
    bei einem Reifen n bißchen schlechter sein , na und, deswegen haben wir doch
    Kumpels und Forum, wo man sich umhört , wie gut ein Reifen funktioniert.

    War doch früher, als wir mit 18 Jahren unsere ersten Pkw bekommen haben genauso. Da gings doch auch oft um Reifen. Da war heute noch der FuldaY2000
    super und morgen dann kam der Goodyear Eagle F1 raus, der ja viel mehr Haftung
    hatte ,aber leider nicht so lange hielt. Im Schein stand nur die Reifengröße ....
    was haben wir damals gemacht:questionmark:

    :laugh:


    ps.: hab gestern abend bei meinen 3 h STVO-Dschungeltanz voll nen kleinen Dachschaden dabei abbekommen:jester:



  • Hallo Gemeinde

    Ich zitiere hier mal was Jürgen verlinkt hatte:

    Zitat


    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24 EG (Kapitel 1: Reifen für 2-und 3-rädrige Fahrzeuge). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.
    Nach wie vor können vom Hersteller bestimmte Reifentypen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, die dann auch genutzt werden müssen. Ausnahmen sind Freigaben seitens der Fahrzeug- oder Reifenhersteller in Form so genannter Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB).



    Da ist meiner Ansicht nach kein Raum für Interpretationen.

    Keine Vorgaben - keine Beschränkungen!!!


    Gruss Harald

    "Wer keine üblen Gewohnheiten hat, hat wahrscheinlich auch keine Persönlichkeit", William Faulkner

  • Zitat

    Das mit der Probefahrt des Prüfers finde ich auch "Banane", da lachen m.M. nach auch die Hühner. Aber: das behaupte ich ohne es jemals gesehen zu haben und damit letztlich beurteilen zu können.
    Ich finde das Prozedere mit den ausgiebigen Versuchsfahrten für ein Motorrad sinnvoll.



    Ich glaube , ich werde mich evtl umschulen lassen und mich dann als ReifenPrüfer selbstständig machen.
    Meine Geschäftsstelle wird dann bei Adenau sein . Jede beantragte Reifenfreigabe wird nach Voranmeldung direkt vor Ort geprüft. Das ganze dürfte dann max. 30 Minuten dauern ( = 2 Runden Nordschleife + ein bißchen Zeit für den Papierkram).

    :laugh:

  • Hallo liebe Sprinterinnen,
    hallo liebe Sprinter,

    nö, auf den Fuß getreten fühle ich mich wirlich nicht. Ich habe mich in das wirklich so relevante Thema so emotional hineinziehen lassen, dass es mich gar nicht mehr loslassen konnte. :flowers:

    Lasst es mich so beschreiben, Joersch hat den Nagel auf den Kopf getroffen. :top:

    Die Reifenbindung ist ausgetragen und ich verfüge über einige Schriftstücke, wo es ggfs. zu beweisen gilt, dass es bei dem "Fall der Fälle" mit einem anderen Reifen, na ja, ihr wisst schon.

    Ich möchte abschließend noch mal etwas einwenden. Ein Sprinter, beispielsweise aus B wird hier in D in einen Unfall verwickelt. Der Biker "rided" evtl. auf einem aktuellen Reifen, für den eine Reifenfabrikationsbindung in D laut vorherschender Meinung benötigt wird.

    Ein anderer Sprinter aus D fährt den gleichen Reifen und .....

    erleidet leider auch einen Unfall.

    Der Sprinter aus B (oder... oder... oder) hat natürlich alles Richtig gemacht und der der D-Sprinter ist der Depp.
    (Und wird seines Lebens nicht mehr froh oder was weiss ich... ) :guffaw:

    Mensch was glaubt ihr?

    Viele Grüße
    Thomas

  • Hi Thomas,


    das ist genau meine Befürchtung (gewesen?)! In der Realität wird es wahrscheinlich so ablaufen wie von dir beschrieben. Leider ....


    Nehmen wir doch gerade mal ein anderes Beispiel:


    ein Engländer kommt mit seiner Auspuffanlage (die in England völlig legal ist!) nach D. Was passiert ihm? Nichts! Da zwischen den EU-Ländern gilt, das eine in einem EU Land zugelassene Anlage auch in anderen EU-Ländern genutzt werden darf.


    So, jetzt schraubt natürlich der Deutsche auch die gleiche Anlage dran. Und was passiert? Bis vor 1-2 Jahren wurde das Motorrad beschlagnahmt. Heute darfst du eine Ordnungswidrigkeit bezahlen und innerhalb einer vorgegebenen Frist wieder vorreiten um den Rückbau zu zeigen :sad:.


    Wie du an diesem kleinen Beispiel sehen kannst, werden nicht alle gleich behandelt! Trotz EU Richtlinien und anderen Dingen. Deshalb bin ich etwas vorsichtig. Um nochmals unsern Joersch zu zitieren:



    Und das ist gar nicht so abwegig und aus der Luft gegriffen in diesem unseren Land!


    Jedenfalls: das Schriftstück von T und die Hervorhebungen von Harald in seinem Beitrag ergeben für mich einen Sinn :top:.


    Was noch bleibt: warum hat es bei dem von dir erwähnten SPRINTer nicht mit der Austragung geklappt? Sollte doch eigentlich kein Problem sein ...


    Oder ist hier wie mit dem Eintragen der Xenon-Scheiwerfer: es gibt solche und solche :whistle:.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Es scheint mir doch, dass der "Strickdreher" in jedem Fall den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Reifen beweisen müsste und nicht umgekehrt, oder? So sind doch die elementaren Regeln in einem Rechtsstaat.


    joggele meint dazu:


    Muß er das wirklich? Ich bin nun kein Rechtsanwalt, aber mein Gefühl sagt mir, das ich einen Reifen drauf hatte, der für die Sprint offiziell nicht zugelassen war. Muß der "Strickdreher" da noch lange etwas beweisen? Ich denke mal, das die deutsche Rechtssprechung in so einem Fall gar nicht lange rum machen wird.


    Was sagen denn die deutschen Juristen unter uns dazu?


    Sollte ich Recht haben (hier in B wäre es auf jeden Fall so, wie von mir geschildert), ist das "Damoklesschwert" in vielen Fällen wohl stumpf.


    Ich bitte nur um fundierte Aussagen und keine Mutmaßungen oder persönliche Interpretationen, damit - zumindest in diesem Punkt - Klarheit herrscht.


    Grüße!


    Daniel



  • Hallo Jürgen,

    genau wie Du es beschrieben hast ist es wohl. Der ein- oder andere Sachbearbeiter hatte Probleme mit dem Anschreiben von Triumph, da dies nicht persönlich sondern einer anderer Person (nähmlich mir) gewidmet ist.

    Dafür kann ich leider nichts, ich hätte lieber auch ein offizielles, der Veröffentlichung gedachtes Schreiben von T in die Hände bekommen.

    Doch ich habe einen Weg skizziert, wie bei einer Austragung vorgegangen werden kann, sollte meine Kopie bei einer Zulassungsbehörde wirkungslos sein.

    Wäre ich selbst erfolglos geblieben, hätte ich mich an das hessische Ministerium gewandt. Doch Gottlob ist mir dieser Weg erspart geblieben.

    Im Übrigen ist auch versichungsrechtlich etwas passiert, dieses Male für das Wohl der Kunden.

    Die Versicherer müssen nun grundsätzlich (fast) immer zahlen. Bin gerade Gestern von einem grüßen Saarbrücker Unternehmen deswegen mit einem Nachtrag meiner Unterlagen angeschrieben worden.

    Grüße
    Thomas

  • Hi Jockel,


    ich korrigiere:


    Zitat

    Sprint ST (2005-......): JA


    Zitat

    Leider ohne Erfolg, so dass es dieses jahr keine Freigabe geben wird (Aussage von Hr. Maffert)! Woran lag es? Es kommt zu einem Lenkerschlagen bei Bodenwellen/Unebenheiten. Die Übertragung der Bodenwellen auf den Lenker sind nicht gutmütig.


    Und genau das ist der Grund, warum es einem nichts bringt, auch wenn man keine Reifenbindung mehr im Brief/Schein hat. Solange keine Freigabe seitens des Reifenherstellers besteht fährt man auf eigenes Risiko.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.



  • Genau,

    wenn ein Eintrag im Teil 1 ist und ggfs. eine Bindung in der Zulassung ist, sollte dies auch beachten! :applause:

    Grüße
    Thomas