Wir können zumindestens Beweisen, das der Steuerkettenspanner schon einmal ausgebaut wurden war.
Warum sollte der aber ausgebaut werden wenn alles ok wäre ?
Meines Erachtens muß ja dann schon etwas gewesen sein ODER ?
Gruß
Andre
Selbst wenn etwas anderes als der normale KD gewesen ist, bist du jetzt in der Beweispflicht dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat. Dürfte schwierig werden, für Reparaturen gilt allerdings auch eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem bis maximal zwei Jahren. Kann ich aber nicht beurteilen inwieweit der Steuerkettenspanner ein Verschleissteil ist. Diese können von der Gewährleistung ausgenommen werden. Wenn du es genau wissen willst wirst du um einen Besuch beim Anwalt nicht herumkommen.
Frank