Neue Gesetze für Motorradfahrer in Belgien

  • Hallo allerseits,

    vielleicht ist ja der eine oder andere hier daran interessiert, dass ab dem 01. September 2011 in Belgien verschiedene neue Gesetze speziell für Motorradfahrer gelten.

    Die Kleidungsvorschriften sind für unsereins eigentlich normal, waren bisher aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Und insbesondere in Frankreich sind die "motards" der Polizei bei gutem Wetter oft hemdsärmelig unterwegs KLICK (nicht wahr, Schorsch?).

    Motorradfahrer und Mitfahrer müssen in Belgien ab dem 01. September 2011 langärmelige Oberteile, lange Hosen (oder Overalls) sowie Handschuhe und Stiefel oder Schuhe tragen, die die Knöchel schützen. Zur Materialbeschaffenheit der Kleidung gibt es keine Vorschriften. Es darf also auch ein langärmeliges Negligée sein :laugh:.

    Das Mindestalter der mitfahrenden Kinder wird auf 8 Jahre gesenkt wird (bisher 12 Jahre). Die Mitfahrer müssen in jedem Fall über passende Fußrasten verfügen.

    Schließlich gilt die Vorbeifahrt von Motorrädern an sich stauenden Fahrzeugen und an zähfließendem Verkehr nicht mehr als Überholvorgang. Die Motorradfahrer dürfen aber nicht schneller als mit 50 km/h vorbei fahren, wobei der Geschwindigkeitsunterschied im Vergleich zu den Fahrzeugen in der Warteschlange 20 km/h nicht überschreiten darf.

    Informative Grüße,

    Daniel

  • Das sind doch mal positive Vorschriften,speziell mit dem vorbeifahren am
    Stau oder zähfließenden Verkehr.


    Gruß Wastl



  • Hi Daniel,

    sind die geposteten Normen bereits bußgeldbewehrt? Wenn ja, wie hoch?

    Also ohne Handschuhe würde ich schon gelegentlich innerstädtisch erwischt werden können. Kurzärmelig höchstens bei kurzen Rangierfahrten in unmittelbarer Nähe des Standortes.

    Danke für die Info.

    Das Vorbeifahren deckt ja dann auch bei Stau den Weg bis zur nächsten Ausfahrt ab. Allerdings nicht links auf dem sicheren Randstreifen, n'est-ce pas?

    Grüßle Uwe

    british style - alleweil / I'm so amused - Triumph - alles andere ist eben nur Motorrad

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  • sind die geposteten Normen bereits bußgeldbewehrt? Wenn ja, wie hoch?



    Jeder Gesetzesverstoss zieht eine Strafe nach sich, hier wohl eine Geldstrafe.
    Beim Fahren ohne Handschuhe handelt es sich dann um ein Vergehen "ersten Grades" (50 EUR).


    Das Vorbeifahren deckt ja dann auch bei Stau den Weg bis zur nächsten Ausfahrt ab. Allerdings nicht links auf dem sicheren Randstreifen, n'est-ce pas?



    Zitat: « 16.2bis. Conducteurs de motocyclettes qui roulent entre les bandes de circulation.
    Pour les motocyclistes, circuler entre deux bandes de circulation ou files à une vitesse supérieure aux véhicules qui sont immobilisés ou qui circulent lentement sur ces bandes de circulation ou files n'est pas considéré comme un dépassement, sauf pour l'application de l'article 17.2, 5°.
    Dans ce cas, le motocycliste ne peut toutefois dépasser la vitesse de 50 km à l'heure et la différence de vitesse entre le motocycliste et les véhicules qui se trouvent sur ces bandes de circulation ou files ne peut être supérieure à 20 km à l'heure.
    Sur les autoroutes et routes pour automobiles, il doit en outre rouler entre les deux bandes situées le plus à gauche. »

    Letzter Satz: "Auf den Autobahnen oder Schnellstrassen muss der Motorradfahrer zwischen den beiden linken Fahrbahnen fahren."

    VG

    Daniel

  • Danke Daniel,

    ich meinte natürlich - rechts - auf dem Randstreifen, wie Du entsprechend umgesetzt hast.

    (btw. was kostet in B das Befahren des Randstreifens im Staufalle bis zur nächsten Ausfahrt?)

    In D gibt es tatsächlich und recht häufig - besonders im Verkehrsrecht - Normen, die verabschiedet werden und ab Stichtag gelten, jedoch noch nicht bußgeldbewehrt sind, bis zu einem weiteren zuküftigen Stichtag. Daher meine Frage.

    Vielen Dank

    Grüßle Uwe

    british style - alleweil / I'm so amused - Triumph - alles andere ist eben nur Motorrad

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  • (btw. was kostet in B das Befahren des Randstreifens im Staufalle bis zur nächsten Ausfahrt?)



    Das ist ebenfalls ein Vergehen 1. Grades und kostet deshalb auch 50 € (das Fahren auf einer Busspur ebenfalls).

    Rechts überholen kostet übrigens 100 € (= Vergehen 2. Grades).


    Einige Beispiele für Vergehen:




    1. Grades (minimum 50€):

    • Sicherheitsgurt nicht anlegen.
    • Blinker nicht setzen.
    • Nachts mit dem Fahrrad ohne Licht fahren.

    2. Grades (minimum 100 €):

    • Bei oranger Ampel durchfahren.
    • Während der Fahrt mit dem Handy ohne Freisprechanlage telefonieren.
    • Falsch parken, wenn dadurch eine Gefährdung oder Behinderung für andere ausgeht.
    • Unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parken.
    • ...

    3. Grades. Der Gesetzgeber sagt: "Von diesen Vergehen geht eine direkte Gefahr für Personen aus" (minimum 150 €):


    • Eine rote Ampel missachten.
    • Überholverbot missachten.
    • Einen Überholenden dort überholen wo es verboten ist.
    • Einen Fussgänger oder Radfahrer gefährden.
    • ...

    4. Grades. Der Gesetzgeber sagt: "Diese Vergehen führen fast zwangsläufig zu Körperschäden" (man darf einem Richter seine Erklärung vortragen):

    • Wenden auf der Autobahn.
    • An einem Bahnübergang die Verkehrszeichen missachten.
    • In einer Kurve oder vor einer unübersichtlichen Kuppe trotz Überholverbot links überholen.
    • Strassenrennen veranstalten.
    • ...

    VG

    Daniel

    • Einen Überholenden dort überholen wo es verboten ist.



    Daniel



    Danke und Mist - Daniel.

    Mit allen anderen Einschränkungen käme ich klar, aber eine BMW, die gemütlich eine Duc überholt und mich dabei im Fortkommen behindert, sorry Sir, da gehe ich gnadenlos auf der linken Grasnabe vorbei. Da fahre ich und kann nicht anders!

    Rüpelgrüßle
    Uwe

    british style - alleweil / I'm so amused - Triumph - alles andere ist eben nur Motorrad

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  • Schließlich gilt die Vorbeifahrt von Motorrädern an sich stauenden Fahrzeugen und an zähfließendem Verkehr nicht mehr als Überholvorgang. Die Motorradfahrer dürfen aber nicht schneller als mit 50 km/h vorbei fahren, wobei der Geschwindigkeitsunterschied im Vergleich zu den Fahrzeugen in der Warteschlange 20 km/h nicht überschreiten darf.


    Servus zusammen,


    wie sieht das eigentlich aus?
    Im vereinten Europa sollte sowas doch einheitlich gelten, oder?


    Verärgertes Grüßle über die Euro- und sonstigen Sch...kraten,
    wumi

    Zitat

    Früher war die Zukunft auch besser

    Karl Valentin