Original Auspuff Umbau zum MLRC

    • Offizieller Beitrag

    ... sei hier natürlich erwähnt, dass ein solcher Umbau die ABE der Auspuffanlage zum erlöschen bringt und diese eine Einzelabnahme benötigt, um ohne ABE-Verlust im Straßenverkehr betrieben zu werden. Ansonsten natürlich nur auf Privatgrundstücken.


    Nicht dass noch jemand argumentiert, im Forum haben die das aber so gesagt. Somit gibts drei Möglichkeiten:


    1. Umbauen und nur auf der Renne benutzen
    2. Nicht umbauen und legal unterwegs sein
    3. Illegal unterwegs sein und eine mögliche Strafe (in D 50€ und 3 Punkte) in Kauf nehmen aber dann hier nicht lamentieren über die blöden Bxxlen und so.


    My 2 cents.


    Franz


    (Der seine LLRC natürlich nur auf der Renne einsetzt...)

  • Ach ja, gut daß es Leute wie Dich gibt, die einen in die knallharte Realität zurückholen.:5: Dir @Der Franz.

    (Dir müssen die Radaubrüder aber ganz schön mitgespielt haben)

    Gruß

  • Ach ja, gut daß es Leute wie Dich gibt, die einen in die knallharte Realität zurückholen.:5: Dir @Der Franz.

    (Dir müssen die Radaubrüder aber ganz schön mitgespielt haben)

    Gruß



    Theoretisch kann man ja machen was mann wil, aber die Realität holt dich spätestens dann ein, wenn was "passiert" und der Gutacher dich ggf. ereilt und dein Mopped in Augenschein nehmen darf!


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • Theoretisch kann man ja machen was mann wil, aber die Realität holt dich spätestens dann ein, wenn was "passiert" und der Gutacher dich ggf. ereilt und dein Mopped in Augenschein nehmen darf!




    Genau so sehe ich das auch, auch wenn's anders noch mehr Spaß machen würde. Die Illegalität ist leider schnell erreicht (auch mit Dingen die das Gefährt deshalb nicht bedrohlicher machen) u. es kann seeehr teuer werden.

    Dieses Problem ist es ja auch mit den Unstimmigkeiten bei Reifen. Guck Dir doch z.B. die neue Tiger an: eine modernere Paarung würde die bestimmt noch besser machen, aber: keine Freigaben der Reifenbäcker. Was soll denn das!! Gehört hier nicht her.

    Gruß

  • Genau so sehe ich das auch, auch wenn's anders noch mehr Spaß machen würde. Die Illegalität ist leider schnell erreicht (auch mit Dingen die das Gefährt deshalb nicht bedrohlicher machen) u. es kann seeehr teuer werden.

    Dieses Problem ist es ja auch mit den Unstimmigkeiten bei Reifen. Guck Dir doch z.B. die neue Tiger an: eine modernere Paarung würde die bestimmt noch besser machen, aber: keine Freigaben der Reifenbäcker. Was soll denn das!! Gehört hier nicht her.

    Gruß




    Bei der Tiger sind Pirelli/Metzeler aber dran, kuckstduhier , denke da kommt in Kürze was, war bisher immer so.
    Grüße, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • Nur weil die dort aufgelistet ist? Da :4:schau ich schon länger nach, bis jetzt hat sich noch nichts getan.:cry:
    Gruß:schlafen:

  • Ja wenn ich das gewusst hätte, dass die ABE weg ist, hätte ich natürlich die Flex in Ihrer Kiste gelassen.:worship:
    Wenigstens fürn Tüv hab ich ja zum Glück noch einen 10cm längeren Auspuff.:whistle:


    Na dann alles Gute, und nix für Ungut


    Mackoob


  • wir sind immer mit 50 in der Ortschaft unterwegs, Parken nur auf freigegebenen Flächen, jeder geldwerter Vorteil wird angegeben, ...................


    Die ABE erlischt, ist das immer noch so ? Ich bin der Meinung gelesen zu haben, das die ABE nicht grundsätzlich erlischt.


    Regelungen und Gesetze geben einem die Sicherheit, die man im Umgang mit seinen Mitmenschen benötigt. Vielleicht hat es auch berufliche Hintergründe, dann wäre es verständlicher.


    Ein wertvoller Beitrag.


    Gruß
    Robert :flowers:



    @Mackoob - gute Fahrt auf dem Privatgelände.




  • Ja, habe neulich auch so etwas gelesen, es ging da um einheitliche EU-Gesetzgebung.

    Leider Stand zum Ende wieder, daß wenn was passiert der Biker doch der Illegale ist.
    Nur bei Kontrollen durch die Grüne Rennltng. darf nicht mehr einfach stillgelegt werden, nur bei gaaanz grober Lautstärke. Man kann sich jetzt leichter durch finanzielle Beiträge freikaufen u. bleibt am fahren.

    Gruß

  • Salve!!


    Man muss alles locker sehen.


    Wenn ich mir einen Racing-Topf dran schraube bzw. den originalen Topf ändere, muss ich bei einer möglichen Kontrolle nur Mann/Frau genug sein und es dann hinnehmen.


    Ich kann dann nur mit dem Kopf schütteln, wenn dann derjenige sich in div. Foren über die ach so böse Polizei ausheult.:prohibit:


    Gruß Robert

    You know, you come from nothing, you're going back to nothing. What have you lost? Nothing 8)



  • sprinter hinsichtlich Erlöschen ABE:
    Ich beginne zu zitieren , gefunden im Internet :

    "Wie inzwischen ja langsam bekannt sein müsste, ist zum 1.3.2007 die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten und hat teilweise alte Bestimungen aus der StVZO abgelöst, die nun nicht mehr gelten. Hierzu zählt. ua. auch der berühmte §18 StVZO, in dem die Betriebserlaubnispflicht und im Zusammenhang damit dann in anderen Bestimmungen der StVZO auch die Bußgelder geregelt sind/waren. Hierzu zählt auch die bisherige Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Manipulationen bei Abgasanlagen, bzw. das Nichteinhalten von Geräuschgrenzwerten.
    Ein Verstoß gegen den alten §18 kann nun nicht mehr geahndet werden, weil der ja nun nicht mehr gilt. Verstöße wegen des Erlöschen der Betriebserlaubnis müssen daher nach den §§30ff StVZO betrachtet werden.

    Gemäß §30 StVZO liegt ein Verstoß vor, wenn bei Nichtbeachtung der Beschaffenheitsvorschriften die Verkehrssicherheit beinträchtigt sein kann, d.h. wenn bei verkehrsüblichem Gebrauch das Kraftfahrzeugs vermeidbare Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen wegen dessen Beschaffenheit zu erwarten sind. Eine tatsächliche konkrete Gefährdung, Behinderung oder Belästigung muss nicht vorliegen.
    Eine Verstoß gegen §30 StVZO ist grundsätzlich laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu ahnden (Tatbestands-Nummern 330000 und 330006).
    In den Fällen einer WESENTLICHEN Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Beschaffenheit des Fahrzeugs ist auch weiterhin eine
    Ordnungswidrigkeitenanzeige zu fertigen (TBNR 330600 und 330606) = weiterhin Bußgeld in Flensburg und Punkte...
    Hiermit kann aber nur bearbeitet werden, bei denen in anderen Vorschriften den StVZO (§§32ff) keine Sonderbestimmuingen greifen.

    So, das ist der aktuelle Stand. Dass ein manipulierter zu lauter Auspuff eine Belästigung darstellt, dürfte jedem einleuchten ==> 25 Euro Verwarngeld ist logisch.
    Die Frage ist nur, ob man zu dem Schluss kommt, dass ein solcher Auspuff auch eine WESENTLICHE Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt (dann wieder
    Anzeige), und genau DAS ist strittig, weil es hierzu noch keine Gerichtsurteile gibt....
    Die generelle Aussage, dass die Polizei keine Auspuffanlagen oder Motorräder mehr sicherstellen darf, ist schlicht falsch. Wenn jemand mehrfach mit dem
    gleichen manipulierten zu lauten Auspuff erwischt wird (eigentlich immer nur je 25 Euro), ist das immer noch ein beharrlicher vorsätzlicher Vorstoß und kann
    die entsprechenden Folgen nach sich ziehen.
    Und wenn durch den Auspuff eine Leitungssteigerung erreicht wird/zu erwarten ist und der Fahrer nicht den passenden Führerschein oder das Mopped nicht in der
    passenden Versicherungsklasse versichert ist, sind wir dann immer noch wieder im Strafrecht, und da ist natürlich alles weiterhin möglich ."

    Ende Zitat, und weitere infos hier !

    Grüße, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • @Georges, le motard


    danke für die Details.


    Leider ist dieses Thema zum Rechtschaffenheits- und Belehrerbeitrag ausgeartet.
    Bei dem Altersschnitt hier im Forum ist das sicherlich nicht notwendig.


    Weiterhin ein entspanntes Leben im legalen Bereich der gesetzlichen Regelungen.


    Gruß
    Robert

  • War ja auch nur eine Darlegung der rechtlichen Situation; kann ja jeder machen was er will , nur eben dann nicht jammern und schimpfen über die Konsequenzen bei einer Kontrolle !
    Grüße, Schorsch!


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • Nun gestattet doch noch folgende Frage:

    Wenn ich mit unzulässig lautem Dämpfer, aber die Leistung gleich bleibt oder sogar etwas geringer ist, einen Unfall verursache, ist die Betriebserlaubnis erloschen?

    Kann jemand von Euch das irgendwo rauslesen?

    :questionmark: Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ach ja, gut daß es Leute wie Dich gibt, die einen in die knallharte Realität zurückholen.:5: Dir @Der Franz.

    (Dir müssen die Radaubrüder aber ganz schön mitgespielt haben)

    Gruß


    Lieber, geschätzter Fairmann,


    ich denke nicht, dass ich hier irgendwo jemanden mit erhobenem Zeigefinger davon abhalten wollte, irgendwelche wie auch immer gearteten Änderungen an seiner Auspuffanlage durchzuführen - der Hinweis ist für das Forum notwendig, da ja sonst irgend ein Schwachmat anführen kann, es ist ja hier gezeigt worden und es wurde nicht erwähnt, dass sowas zum Erlöschen der ABE führen kann und bevor die Admins bzw. das Forum wegen sowas Probleme kriegen kommt eben dieser Beitrag - auch wenn Du das jetzt in erster Näherung eventuell nicht nachvollziehen kannst. Im übrigen hat mir noch keiner der "Radaubrüder" irgendwie mitgespielt - es kommt evtl. auch darauf an, wie man in den Wald hineinruft...


    Nochmal mein Hinweis, mir persönlich ist es relativ egal ob jemand sich überhaupt nen Endtopf montiert - er sollte aber, wenn er verknackt wird dann den A**** in der Hose haben, einzusehen, dass er bewusst gegen Spielregeln verstoßen hat und die Konsequenz dann auch tragen.


    Franz


    Der hier völlig aussen vor lässt, was für einen Auspuff er fährt

  • War ja auch nur eine Darlegung der rechtlichen Situation; kann ja jeder machen was er will , nur eben dann nicht jammern und schimpfen!


    Ich finde dieses Zitat sagt eigentlich alles und spricht für sich. Wobei die Konsequenz aus Jammern und Klagen (der "modifizierte" Auspuff ist ja nur ein winzig kleiner Teilaspekt) eine wohl sehr zurückhaltende Formulierung ist.


    Dosis sola facit venenum
    Bernd

    "Omnia sunt venena, nihil est sine veneno. Dosis sola facit venenum" (paracelsus 1493 - 1541)


    "All Ding´sind Gift und nichts ist ohn´Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist"

  • Ich finde dieses Zitat sagt eigentlich alles und spricht für sich. Wobei die Konsequenz aus Jammern und Klagen (der "modifiziertem" Auspuff ist ja nur ein winzig kleiner Teilaspekt) eine wohl sehr zurückhaltende Formulierung ist.

    Dosis sola facit venenum
    Bernd



    Doc: Habe bei dem "Jammern und Schimpfen" zu Beitrag 17 noch was ergänzt, hatte ich vergessen, Alzheimer:2:!


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!



  • Es war wiiirklich mit nem :top: Augenzwinkern gemeint, der DANKE-Smeilei zwinkert doch auch so. Ich dachte es würde als Klassifizierung genügen.

    Wegen der Gesetzesänderung (Konsequenzen):
    Meine Frage von 21:20 Uhr hat aber Bestand.

    Ernstgemeinte Grüße :nod: :drinks:

  • Private Rechtsberatung ist mir untersagt, deswegen habe ich das o.g. Zitat eingestellt, desweiteren der Kommentar von Franz ist ja nun ergiebig genug, oder ?
    Grüße, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!