Auspuff und ABE

  • Hallo ,


    ich habe mal eine rechtliche Frage. Habe einen Sebring Auspuff mit ABE und Anbausatz für die Sprint ST 955


    In der ABE steht die Sprint nicht drin. ca 150 Modelle von A-Z , aber keine Sprint. Es sind auch nur ältere Modelle aufgeführt....ich sage mal , alle so um BJ 99-00.


    Der Verkäufer (Zubehör Händler ) sagte , Es ist egal , Hauptsache der Auspuff hat eine ABE !!


    Ist das richtig so ?
    Fahre ich legal ?


    Gruß Armox

  • Hi Armox,


    ich kann mir nicht vorstellen, das dies egal ist. Sonst könnte man jaden beliebigen Auspuff mit ABE an sein Möppi schrauben.


    Andererseits heißt ABE ja eigentlich: Allgemeine Betriebserlaubnis und ist somit nicht Typ gebunden. Oder liege ich hier falsch?



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.


  • Jürgen ich glaub da liegst du falsch!
    Das heißt zwar Allgemeine Betriebserlaubnis aber nur für das spezielle Motorrad, sprich du darfst es allgemein ohne Probleme aber nur an die Aufgeführte Modelle anschrauben!


    "[FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif]Die einfache ABE ist die schriftliche Erlaubnis des Kraftfahrt – Bundesamtes (KBA) zum Anbau eines bestimmten Gegenstands an ein bestimmtes Kfz...."[/FONT]



    Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind, wäre Spüli im Regen!



    Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!


    ...aber warum ist die Sau so langsam?


    Es gibt keine Fehler nur Besonderheiten! :whistle:

    • Offizieller Beitrag

    [FONT=arial, helv, helvetica] E Prüfnummer auf dem Pott muss zum Mopped passen.
    [/FONT][FONT=arial, helv, helvetica]Ein Polizist vor Ort benötigt keine schriftliche EG BE, da er anhand der "E" Nummer online beim KBA die Daten der Zulassung erfragen oder einsehen kann. Eine Eintragung ist lt. EG Recht nicht vorgesehen. Um genau dieses zu vermeiden wurde ja die EG BE eingeführt.[/FONT]

    Street Triple, denn das Leben ist zu kurz für vollverkleidete Mopeds!

  • Erstmal Danke für die Antworten.


    Habe gerade mal bei Sebring angerufen.


    Aussage : Die EG Genehmigungen für einzelne Auspuffmodelle werden ständig erweitert. Das heißt das die Aufgeführten Modelle die dem Auspuff beiliegen , nicht mehr die aktuellen sind.


    Aber natürlich , ist die Person die bei Sebring dafür zuständig ist , im Urlaub :sad:

  • Hallo miteinander!

    @ armox
    hast du den Sebring schon montiert und getsetet? Falls ja, stell doch bitte mal schnell deinen Eindruck hier ein. Habe mir das Teil nämlich ebenfalls geordert und kann nicht mehr abwarten :laugh:.

    Thx und Grüße
    Basti

  • @Basti


    hab ihn jetzt drunter...


    mein erster Eindruck :


    Top Qualität , einfacher Anbau....und schön dumpfer Klang !!
    Über Fahreigenschaften kann ich jetzt noch nichts groß sagen.


    Gruß Armox

  • Vielen Dank! Jetzt heißt es nur noch abwarten, bis der er da ist :applause:. Ich werde wohl auch beim originalen Luftfilter bleiben, zumal mir die Werkstatt im Ort nicht unbedingt einen K&N für die Straße empfohlen hat. (Klar - da gibt es unterschiedliche Meinungen)

    Schönes Wochenende!
    Gruß
    Basti

  • Habe noch was gefunden !


    Das heißt , bei einer E Nummer auf dem Auspuff kann mann fahren was mann möchte.


    Füge ein :


    Man unterscheidet vier Arten von Nachrüst-Auspuffanlagen: 1) Anlagen ohne TÜV, 2) Anlagen mit TÜV-Gutachten, 3) Anlagen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), 4) Anlagen mit EG-ABE.
    Zu 1) Anlagen ohne TÜV sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Ihr Einsatz sollte sich auf Showzwecke bzw. Rennen beschränken. Bei einigen Veteranenfahrzeugen, für die es keine entsprechenden Originalanlagen mehr gibt, können solche Anlagen unter Umständen jedoch noch eingetragen werden - dies muss aber unbedingt vorher mit dem zuständigen TÜV-Prüfer geklärt werden.
    Zu 2) Bei Anlagen mit TÜV-Gutachten handelt es sich meist um solche, deren Verwendung an mehreren Typen zugelassen ist. Nach dem Anbau einer solchen Anlage muss das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt und der Umbau in die Papiere eingetragen werden; eventuell können weitere Prüfungen, wie Leistungs- oder Abgasmessungen, notwendig sein.
    Zu 3) Anlagen mit ABE sind speziell für den jeweiligen Fahrzeugtyp entwickelt und entsprechen in jeder Hinsicht den gültigen Vorschriften. In der Regel brauchen solche Anlagen nicht beim TÜV vorgeführt zu werden, jedoch muss die ABE zusammen mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden.
    Zu 4) Anlagen mit EG-ABE müssen weder vorgeführt noch eingetragen werden. Solchen Anlagen liegt daher kein Gutachten mehr bei, da sich die Freigabe-Kennzeichnung direkt auf dem Schalldämpfer befindet (die sogenannte E-Nummer, eingeprägt oder gestempelt).

  • Zitat

    Zu 4) Anlagen mit EG-ABE müssen weder vorgeführt noch eingetragen werden. Solchen Anlagen liegt daher kein Gutachten mehr bei, da sich die Freigabe-Kennzeichnung direkt auf dem Schalldämpfer befindet (die sogenannte E-Nummer, eingeprägt oder gestempelt).


    Die EG-ABE bezieht sich aber auch immer nur auf einen jeweiligen Fahrzeugtyp! Siehe auch 3).


    Du kannst jedenfalls nicht eine Anlage, die eine EG-BE für eine z.B. ZX-10R hat an einer Sprint verbauen, nur weil sie zufällig passt. :prohibit:



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Ich habe das Gefühl.....das das ganze eine rechtliche GRAUZONE ist.


    An meiner Sprint ist nun eine Sebring Power Jet Anlage mit Anbausatz von Sebring für die Sprint ST 955. Am Endtopf ist die eingeschlagende E Nummer die besagt das der Auspuff auf europas Strassen zugelassen ist.


    Ob das jetzt alles rechtens ist............KEINE AHNUNG :laugh:


    aber der Sebring klingt einfach nur KLASSE !!


    Gruß armox


    PS: Ich stell mal Fotos ein


  • Hallo armox,
    woher hast du denn diese Aussagen? Sind die zuverlässig?
    Denn das würde ja bedeuten, dass ich mir die IXIL Xtreme :top: bedenkenlos anbauen könnte :cheer:


    OK, die Live-Vorführung von Daniels Anlage auf dem Sprintertreffen würde ich dann schon noch abwarten können :whistle:


    Gruß
    Johann

    Ich bin nicht abergläubisch. Das bringt Unglück!

  • Servus!

    Da heute mein neuer Sebring eingetroffen ist, war ich zum einen sehr erfreut, andererseits auch verwundert, weil keine ABE dabei war. Habe kurzer Hand beim Verkäufer (gewerbilch) angerufen und bekam versichert, dass man keine ABE bräuchte, da eine E-Nummer eingepresst ist. Ich hab dann mal spaßeshalber gefragt, ob ich den Auspuff folglich auch an eine andere Maschine anbauen darf, worauf er mir sagte, dass auch das ginge (Begründung: Sebring baut schließlich auch Universal-Schalldämpfer, die an viele Modelle passen)

    Also geh ich jetzt mal davon aus, dass die E-Nummer ausreicht.

    Gruß
    Basti

  • Hi Basti,


    die E-Nummer ist ausreichend WENN diese aussagt, das die Auspuffanlage EG konform ist UND für deine Sprint freigegeben ist!


    Die Aussage von deinem Lieferanten ist schlicht und ergreifend so nicht richtig!


    Sollte es sich um eine Universal Auspuffanlage handeln, so ist dies auch in der E-Nummer verschlüsselt.


    Beispiel: eine Laser Xtreme Anlage hat auch eine E-Nummer. Sie ist auch für sehr viele Modelle freigegeben. Nur steht da eben nicht drin, das diese für die ST 1050 freigegeben ist. Und das muß, im Gegensatz zu einer ABE, explizit aufgeführt sein.


    Oder anderst formuliert:
    Eine E-Nummer berechtigt noch lange nicht, die Auspuffanlage an einem x-beliebigen Modell zu verbauen!


    Sollte die IXIL ein E-Nummer haben, die auch die ST 1050 erfasst, kann diese bedenkenlos verbaut werden und es müssen keine Papiere mitgeführt werden, da die Rennleitung jederzeit durch Abfrage der E-Nummer prüfen kann, ob die Auspuffanlage für die ST 1050 zugelassen ist.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.