Gefährliches Urteil

  • kürzlich hat das OLG Hamm einen Motorradfahrer auf 50 % seines Schadens (und seiner Schmerzen) sitzen lassen, der mit 180 km/h auf einer nicht tempobeschränkten Autobahn die linke Spur befuhr und nicht mehr Ausweichen konnte, als ein Autofahrer mit Hut und ca 102 km/h meinte, einem anderen Wagen, vermutlich mit gehäkelter Klorolle, an einer Autobahneinfahrt "Platz" machen zu müssen. Das eindeutig verkehrswidrige Verhalten des Autofahrers fand das Gericht also genauso verwerflich, wie das erlaubte Überschreiten der Richtgeschwindigkeit. Obwohl ich als Anwalt häufig mit der Ignoranz der Gerichte zu kämpfen habe, geht einem bei solchen Urteilen echt die Galle über :bad:

  • @starrider


    unter normalen Umständen kaum zu verstehen; poste bitte mal das Aktenzeichen, ich möchte mir mal die Entscheidung im Langtext durchlesen, habe die Entscheidung weder in juris noch auf der NRW Rechtsprechungsseite gefunden.


    Gruß Michael

    Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!

  • @ starrider - Schließe mich dem Wunsch migro's an. Vielleicht erlangt man ja neue Erkentnisse. Sorum oder sorum.

    Grüße Uwe

    british style - alleweil / I'm so amused - Triumph - alles andere ist eben nur Motorrad

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  • Gehe ich dann Recht in der Annahme, das Migro und Rigoletto auch vom "Fach" sind, d.h. der Zunft der Rechtskundigen angehören?



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • So ist das nunmal in deutschland..der krampfhaft gezeigte wille mit den wölfen zu heulen und der dämlichen lautstark agierenden masse nach dem mund zu reden fördert solch eine rechtsprechung...als motorradfahrer hast du gleich 50% der schuld weil von einem motorrad eben eine gefahr ausgeht....punktum...und der blöde michel klatscht beifall.
    Ist halt wie mit sexualstraftätern und straffällig gewordenen angehörigen ethnischer minderheiten (ich hoffe das war politisch korrekt..wenn nicht steh ich trotzdem dazu).
    Auch da wird einer sagen wir mal, politisch bunten gruppe, das maul geredet und eine gewisse grosszügigkeit an den tag gelegt....aber fahr mal nur 65 in der stadt..da schlägt justitia erbarmungslos zu.
    Manchmal konnt ich :bad: ko....


    dreitopf

  • Hi,


    ich habe lange überlegt, ob ich zu dem Beitrag von Dreitopf etwas schreibe. Ich möchte hier nicht das Klima vergiften aber das kann man einfach nicht so stehen lassen. Ich versuche es mal kurz und soweit wie möglich emotionslos.


    1).als motorradfahrer hast du gleich 50% der schuld weil von einem motorrad eben eine gefahr ausgeht...
    -das sind eigentlich zwei Aussagen, nämlich
    a) von einem Motorradfahrer geht eine Gefahr aus - ja klar, wer will das leugnen, die sogenannte Betriebsgefahr; nebenbei gesagt, wie auch bei einem Auto... auch wenns keiner hören will. Dass die Betriebsgefahr situationsbedingt erhöht sein kann, zB wenn man auf der Autobahn zulässigerweise die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreitet ist eigentlich auch nicht so schwer nachzuvollziehen. Wenn sich die anderen Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von ca 130 km/h fortbewegen und ich fahre mit 200 km /h vorbei, dann geht einfach mal, auch wenn ich 200 km/h fahren darf, von mir eine höhere Gefahr aus, als wenn ich ebenfalls nur 130 km/h fahre... das gilt, es tut mir leid. dass ich mich wiederhole..... sowohl für Motorräder wie für Autos, da kann der Michel Beifall klatschen, wie er will.
    Den letzten Halbsatz nehme ich mit Bedauern zurück, ... ich wollte ja emotionslos bleiben.
    Jetzt wirds völlig provokant ... also lieber weggucken...
    Bei (zulässigen) Geschwindigkeiten deutlich jenseits der 200 Km/h ,auf einen genauen Grenzwert will ich mich jetzt nicht festlegen, ist es auch möglich, daß sich die Betriebsgefahr des Fahrzeuges (egal ob Motorrad oder Auto, auf die Geschwindigkeit kommt es an) so erhöht, daß bei einem Unfall, bei dem der andere Unfallbeteilgte nur leicht, bzw einfach fahrlässig gehandelt hat nach Abwägung der Verursachungsbeiträge 50% an Mithaftung übrig bleiben.


    b) es gibt als Motorradfahrer immer 50% ... falsch!


    Ich hoffe dass das was ich oben geschrieben habe nicht als moralisieren oder Besserwisserei empfunden wird, das war nicht meine Absicht, ich fahre selbst manchmal so, dass es von Vorteil ist, dass ich jedenfalls überwiegend die Blitzerstellen kenne. Aber der Opfermythos der sich in diesem Thread anfängt zu entwickeln, ist meines Erachtens nach ziemlich gefährlich. Ein bisschen mehr Selbstkritik dürfte dürfte Angebracht sein und insbesondere der Lady nicht schlecht zu Gesicht stehen.


    Zu dem Rest des o.g. Postings schreibe ich aber besser nichts mehr, hat ja auch nichts mit Motorrad fahren zutun und ich will es ja nicht auf die Spitze treiben.


    ignorante Grüsse


    Michael

    Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!

  • Urteil hin oder her,
    das Motorradfahren ist risikobehaftet, darüber gibt es glaube ich überhaupt keine Diskussion. Und dies sowohl für den Motorradfahrer als auch für alle anderen Beteiligten (wovon träumen wir denn eigentlich nachts). Wir wollen doch alle keine Harley Fahrer usw. sein und verhalten uns auf den Straßen auch so. Fakt oder nicht?


    Alle pauschalierenden und vieleicht bewusst polarisierenden Äußerungen und Vergleiche, ob nun angebracht oder nicht, führen zu keiner inhaltlichen Erkenntniss. Auf gut deutsch: nonsens! Aber Selbstkritik: Nie umsonst!


    Machen wir uns doch nichts vor: Risiko (was auch immer das sein mag) hat seinen Preis, und der wird staatlich , gesellschaftlich und (pseudo)sozial-(istisch) eingefordert. Und das ST. Florians Prinzip ist wie eine moderne Pest. Ja, und das ist immer so, "dosis sola facit venenum".


    Vielleicht etwas zusammenführende Grüße
    Bernd

    "Omnia sunt venena, nihil est sine veneno. Dosis sola facit venenum" (paracelsus 1493 - 1541)


    "All Ding´sind Gift und nichts ist ohn´Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist"

  • Eben um hier keine uninteressante und sachlich abschweifende juristische Diskussion entstehen zu lassen, ist es unerlässlich, das ganze Urteil – bzw. – die Begründung(en) zu kennen. Da sich RA Stern aufregt, gehe ich davon aus, dass in der Begründung zu der Entscheidung nicht auf die Verkehrsdichte oder andere Umstände abgestellt wurde, die ein schnelles Fahren nicht erlauben konnten, unabhängig von der Generalerlaubnis, die Richtgeschwindigkeit überschreiten zu dürfen. Worin also begründet sich die Entscheidung der Hammer Richter? Mit Verlaub, Polemik ist hier übrigens nicht befreiend.
    Und im Grunde ist es ganz einfach. Ein Großteil der Probleme im Straßenverkehr würden gar nicht entstehen, wenn jeder den §1 der Straßenverkehrsordnung kennen und beherzigen würde. Ich setze den jetzt nicht hier hinein, den von UNS kennt den ja sicher jeder auswendig, gell? Wenn nicht, schnell ergooglen!!!

    PS: Der §1 StVo gilt übrigens für jeden und er findet sich sogar ziemlich deckungsgleich in den meisten europäischen Straßenverkehrsgesetzen, Ihr dürft also auch im Ausland nach ihm handeln.

    Grüße Uwe

    british style - alleweil / I'm so amused - Triumph - alles andere ist eben nur Motorrad

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  • Tu dir keinen zwang an und sag deine meinung..ich tus ja auch und lese die kommentare. Doch wer seine meinung nicht sagt wird nicht gehört.
    Das mit den 50% hab ich nicht pauschal gemeint, diese zahl sollt nur einen beispielwert darstellen. Im T5net wurd so ein fall beschrieben wo ein motorradfahrer in der ersten instanz 50% und in der 2ten noch 25% erhielt...weil er in de ortschaft auf einer nagelneuen und nicht ordnungsgemäss abgefegten fahrbahnmarkierung stürzte....und das bei moderatem tempo (die tatsächliche geschwindigkeit liess sich in der angelegenheit nicht exakt klären), etwa 50-60 km/h.


    Aber ich denke du stimmst mir zu wenn ich (obwohl es ja nicht hierher gehört) angefressen über die art bin wie die justiz zum teil mit dem bürger umgeht.


    Und beispiele für straftaten, insbesondere bei vertretern der oberen einkommensklassen die dann mit einem zärtlichen dududu und erhobenen zeigefinger geahndet werden, gibts doch zuhauf.
    Wer laut schreit in D bekommt aufmerksamkeit und den übersieht/überhört man nicht so leicht.
    Siehe die katastrophale rede öttingers....welche organisitionen haben denn am lautesten geschrieen?
    Diejenigen oder familien die mal unter den damaligen gerichtsurteilen leiden mussten waren eher nicht beteiligt
    Die regierung kippte öl auf die wogen und der übeltäter hats zurückgezogen..so einfach ist das hier.


    Sorry für den ausflug...aber jetzt wisst ihr warum ich mit einigen dingen hier am hadern bin


    dreitopf

  • Hallo Jungs und Mädels,


    einiges ist schon gesagt worden und wir sollten uns hier nicht in Verallgemeinerungen ergehen! Vielmehr ist jeder Einzelfall zu prüfen und jeder sollte auch für sich Entscheidungen treffen und eventuelle Gefahren abschätzen.


    Das Urteil finde ich so wie es dort steht auch erstmal bedenklich, doch wie die Herren Rechtsanwälte schon sagten: ALLES LESEN!
    Das können wir nicht, ich habe die Kanzlei HOENIG angeschrieben, vielleicht bekomme ich mehr Informationen. Auch habe ich um Mitteilung über den weiteren Verlauf dieses "unglaublichen Vorfalles" gebeten.
    Wenn etwas kommt, werde ich es posten! Bis dahin:


    LASST EUCH DEN SPASS AM MOPPED FAHREN NICHT NEHMEN!


    Humpelnde Grüße aus :berlin:


    :Policeman:
    Peter1050


    PS.: Für Interessenten das Aktenzeichen lautet: Vom Landgericht Frankfurt / Main Az.: 2-20 O 8806/06


  • Sage mal danke für deinen beitrag und stelle fest...


    In faecorum semper solum profundum variat.....da ist irgendwie was dran.
    Immer in der sch... nur die tiefe variiert:laugh:


    dreitopf

  • ... hätt ich bloß nicht am Wochenende gelesen sondern wäre lieber in meiner Job-Langeweile hängen-geblieben :sad: aber das frustet mich jetzt hier doch etwas :grumble: darum alle bitte Nicht weiterlesen wer Kein Öl auf die Wogen gießen mögen :flowers:


    1. unser Herr Gesetzgeber (in fast schon biblischem Sinn):
    das Argument mit der Mitschuld wegen erhöhter Betriebsgefahr zieht bei mir nicht aus zwei Gründen:

    a) Gesetzte sind von Menschen gemacht und werden von Menschen angewendet - darum sind sie genauso von menschlichen Vorurteilen beladen wie alle unsere Handlungen, egal wie 'objektiv' sie sich hinter komplizierten Regelungen und Wortwendungen geben möchten ... wenn etwas so kompliziert und verwinkelt erklärt werden muß daß ich einen Winkeladvokaten (großes sorry an alle Anwälte hier) einschalten muß, um auch nur ein Quäntchen Sinn zu ergeben, kann nicht viel Sinn dahinterstecken ... meine Meinung ...

    b) vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche sind etwas gleicher ... sonst würde nicht nur auf bestimmte erhöhte Betriebsgefahren gepocht wie Motorräder oder LKWs, sondern es würden auch Autos und Langsamfahrer hier mit eingeschlossen ... davon hab ich aber noch nix gehört (Anwälte bitte korrigiert mich wenn ich hier Unsinn verzapfe) ... auch nur meine Meinung ...

    ein paar (alltägliche) Beispiele wie abstrus solche Rechtssprechung angewendet werden kann wenn ich die erhöhte Betriebsgefahr konsequent auslege:
    wenn jemand mit 60 auf die Autobahn einfährt und beschleunigt wie eine Schnecke im Rückwärtsgang ist das genauso eine erhöhte Betriebsgefahr wie wenn ich mit 200 vorbeifliege: 130-60=70 - 200-130=70 ... wenn ich ein Auto überhole während es gerade durch eine riesige dreckige Pfütze fährt und mir das Visier so vollseiert daß ich nix mehr seh, ist das eine erhöhte Betriebsgefahr des Autos oder des Motorrads? und ich hab noch nie was von 'seitlicher Spritzschutz-Pflicht' für Dosen gehört oder von Scheibenwischer-Pflicht an Helmen (hat aber bestimmt schon jemand mal was gebastelt) ... wenn ich als 'Strich in der Landschaft' übersehen werde weil der Autofahrer noch nie Motorrad gefahren ist ist das genauso erhöhte Betriebsgefahr weil der Autofahrer nicht gelernt hat welche Eigenheiten andere Verkehrsteilnehmer mitbringen (eine Freundin hat sogar mal vorgeschlagen Motorrad-Pflichtstunden in den Auto-Führerschein mit aufzunehmen) ...

    wenn also schon Gesetze und Urteile erlassen, dann aber bitte auch konsequent anwenden ... aber da schlägt halt doch wieder die Moral durch ...


    2. Risiko Motorradfahren (und das wird jetzt eine ganz persönliche Meinung mit der ich bisher immer allein dastand):
    Motorradfahren ist für mich sicherer als Autofahren :nod: ihr könnt mich jetzt mit Statistiken und Inscheniörs-Füsick zuhauen daß mir die Ohren flattern, aber ich hab genau deswegen keinen Autoführerschein gemacht ... auf meiner Silver bin ich schneller, kleiner und wendiger um in Gefahrensituation reagieren zu können ...
    - mit 120 PS kann ich nicht nur > 200 über die Autobahn fliegen sondern aus einer Gefahrensituation heraus schnell weg-beschleunigen
    - einspurig komme ich zwischen einem LKW und einer harten Wand eher noch durch als zweispurig
    - Helm und Protektoren schützen besser als eine Dose in der ich eingeklemmt bin oder ein Gurt der mich im Auto verbrennen läßt
    - und ich fahr nicht in einem geschlossenen Panzer der mich von der Straße und dem Verkehr völlig isoliert


    ich kann mich also abschließend nur Uwe's Vorschlag anschließen: wenn alle §1 beachten würden wären alle anderen Paragraphen überflüssig und solche Urteile könnten gar nicht erst zustande kommen :nod: wer mit Verstand fährt hat immer noch die geringste Betriebsgefahr und braucht kein Gesetz, keine Versicherung und keinen Winkeladvokaten um uns davor zu schützen :top:

    VSD

  • Das Urteil de LG Frankfurt findet man

    hier

    insbesondere der Satz :

    Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.


    Aha, das hat ja mal ein ganz schlauer geschrieben, Ich mache mir sicherlich Gedanken über die Gefahren des Fahrens das heißt doch aber nicht, das ich grundsätzlich das Fehlverhalten anderer bewußt in Kauf nehme und als nicht relevant ansehe weil ich ja Motorrad fahre. Hallo, wer kommt auf solche Ideen.

    Und seit wann spielt der Zweck der Fahrt, die Leistung eines Fahrzeuges oder gar das Gewicht eine Rolle bei der Beurteilung der Schuldfrage?

    Das würde ja auch bedeuten, das ein Fahrer eines Cabrios, der ja auch lustbetont fährt und die Emotionen beim Offenfahren genießt eine gleiche Einstellung haben müsste. Und für den Fahrradausflügler müßte das dann wohl auch gelten.

    Verschulden gegen sich selbst. Wer kommt auf so etwas. Das ist doch realitätsfern.
    Wenn der andere Verkehrsteilnehmer einen Fehler macht und dadurch passiert etwas , dann hat dieser den Schaden zu begleichen fertig und aus. Vielleicht sollte man hierbei nicht aus dem Auge lassen, dass die Wahl des Verkehrsmittels jedem freigestellt ist. Gleiches gilt auch für den Zweck der Fahrt etc. Wo kommen wir denn da hin, wenn ich mich dafür auch noch rechtfertigen muss.

    Und warum ist die Betriebsgefahr eines viel massigeren PKW oder gar LKW kleiner ?
    Für mich unlogisch.

    Und auch das mit steigender Geschwindigkeit die Betriebsgefahr steigt finde ich nicht zwingend. Wenn ich eine zulässige Geschwindigkeit einhalte ohne andere zu gefährden, dann habe ich doch keine Schuld wenn der andere pennt. Wo liegt der Unterschied in dem Sachverhalt ob ich bei 130 oder 150 von einem abgedrängelt werde? Den Fehler habe ich nicht gemacht sondern der andere.

    Übertrage ich das auf andere Bereiche hieße das doch, dass ich alle Folgen von dem was ich mache und mit einem Risiko verbunden sind bewußt in Kauf nehme und den Schaden selbst zu tragen hätte. Also Beinbruch beim Skifahren, sonstige Unfälle beim Sport oder der Freizeitbetätigung sind bewußt in Kauf genommen. Warum soll die Krankenkasse das denn zahlen, das zahlt man dann selbst.

    Also sitze ich dann nur noch zu Hause. Letztendlich geht schließlich auch vom Menschen eine Betriebsgefahr aus. Wenn er was macht kann was passieren.

    Irgendwie erinnert mich das auch ein wenig an diese Fragen an die Vergewaltigte. War ihr Rock nicht ein wenig kurz und die Bluse zu tief ausgeschnitten. Haben Sie sich denn auch gewehrt? Sonst ist das ja auch eine Art Betriebsgefahr. Sie hätte ja wissen müsse, das Männer dann...
    Das ist doch Bullshit. Und wenn die Nackt durch den Park gelaufen wäre hat der Vergewaltiger die Schuld fertig aus und nicht Frau. (ich weiß, Stammtischparolen)

    Und wenn nun mir einer die Vorfahrt nimmt hat der eben Schuld egal ob ich zu Fuß mit dem Auto oder sonstwie unterwegs bin.

    Ich habe immer das Gefühl je länger die Republik besteht, desto schlimmer wird die Rechtsprechung. Es wird über Sachen gestritten, da kann man nur den Kopf schütteln, die Gesetze werden zum Teil immer unverständlicher formuliert und es gibt Gesetzte für jeden Mist die alles regeln wollen bis zur kleinsten Ausnahme. Wann werden die endlich merken das das nicht geht.

    Es wird Zeit mal die ganzen Bürokraten mal austauscht. Gerade im Steuerrecht gilt das eine Jahr dieses, im nächsten Jahr gilt das dann wieder nicht. Dann wird was eingeschränkt oder auf bestimmte Möglichkeiten begrenzt. Ein paar Jahre später wird es wieder aufgehoben, dann gilt wieder das alte Recht. Da fragt man sich wer soll das verstehen und vor allen welchen Sinn hat das?

    Und wenn ich so die Finanzgerichtsurteile bzw. BFH Urteile ansehe, fragt man sich machmal auch was die vorher getrunken haben.

    Besonders erschrecken finde ich jedoch, das mehr und mehr Gesetze gegen eigentlich betehendes Recht verstoßen und später wieder zurückgenommen werden müssen.
    Heute geht es wohl nur noch um schnell, schnell und möglichst viel. Die Qualität leidet dabei offensichtlich.

    Was den §1 betrifft, formuliert der doch nur was ohnehin im zwischenmenschlichen Umgang gelten sollte und damit eigentlich selbstverständlich ist, oder ?

    So das war jetzt lang genug und wahrscheinlich für einige ebenfalls provokativ.

    Gute Nacht
    Lars

  • Ich habe immer das Gefühl je länger die Republik besteht, desto schlimmer wird die Rechtsprechung. Es wird über Sachen gestritten, da kann man nur den Kopf schütteln, die Gesetze werden zum Teil immer unverständlicher formuliert und es gibt Gesetzte für jeden Mist die alles regeln wollen bis zur kleinsten Ausnahme. Wann werden die endlich merken das das nicht geht.


    Hallo Lars,

    was ist wenn die sehr wohl wissen, daß das nicht geht, und wenn diese abstruse Gesetzgebung ein sehr konkretes Ziel verfolgt?

    Ich beschreib das mal in ungefähren Worten wie Ayn Rand das schon vor 70 Jahren in ihrem philosophischen/fiktiven Roman 'Atlas Shrugged' sehr anschaulich beschrieben hat:

    Eine immer größere und verwirrendere Reihe von kleinen, und für sich allein stehend, unbedeutenden Gesetzen und Urteilen wird erlassen, die es dem Normal-Bürger gar nicht mehr möglich machen zu leben ohne irgendeins davon zu übertreten, falls er denn noch durchblickt was er noch darf ... also begeht er unweigerlich, und oft unwissentlich, eine gesetzeswidrige Handlung die vom Gesetzgeber geahndet werden muß, zum Schutze einer imaginären Gesellschaft und um eine Straftat die begangen wurde zu ahnden ... was noch weitere Gesetze nach sich zieht um solche Übertretungen zu unterbinden und das Leben noch komplizierter und undurchschaubarer macht ... bald hat man einen Staat voll Schuldiger, die aufgrund ihrer überführten Schuld, sie haben ja ein Gesetz übertreten, jede Buße und weitere Reglementierung auf sich nehmen in der Hoffnung zukünftig sich keiner Übertretung mehr schuldig zu machen ...

    Mit einem solchen Staat voll 'Schuldiger' kannst Du alles machen was Du willst - und die einzigen die davon profitieren sind die, die ohne jede Gewissensbisse schon immer Gesetze übertreten haben und deals mit 'Schuld' machen.

    Da hilft es dann auch wenig den ganzen Beamten-Apparat auszutauschen - er würde sich über kurz oder lang einfach von selber wieder aufbauen, weil es immer mehr Menschen gibt die lieber andere für sich denken lassen als für sich selbst zu denken, für sich selbst verantwortlich zu sein, für sich selbst zu leben.

    Mal sehen wie viele solcher Menschen noch übrig sind in unserer Welt des Parasitismus ...

    VSD

  • Hi,


    habe mir die Entscheidung des LG Frankfurt durchgelesen und halte die Entscheidung sowohl was das Ergebnis des konkreten Falls angeht als auch, was einige abstrakte Ausführungen angeht für sehr bedenklich.
    Ich will jetzt nicht zu dem Urteil im Einzelnen Stellung nehmen, das würde Stunden dauern und ewig lang werden und dazu habe ich jetzt einfach keine Lust. Nur soviel; insbesondere die Mutmaßung des Gerichts im vorletzten Absatz, die motorradspezifischen Gefahren, wie insbesondere die starke Beschleunigung wären für den Unfall mitverantwortlich gewesen, findet in dem Tatbestand der Entscheidung keine Grundlage und wird auch in der Entscheidung nicht weiter begründet; das lässt schon aufhorchen und veranlasst mich darüber nachzudenken, wie der Verfasser dazu kommt. Zudem gehen die Ausführungen zur Betriebsgefahr, zur situationsbedingten erhöhten Betriebsgefahr und zur nicht der Verkehrssituation angepassten Geschwindigkeit (was grundsätzlich eine Pflichtverletzung darstellen würde) ziemlich durcheinander so dass letztlich gar nicht genau klar wird unter welches Merkmal das Gericht das Verhalten des Motorradfahrers subsumiert.
    Man sollte aber bedenken, dass es sich bei der Entscheidung um eine Einzelrichterentscheidung erster Instanz handelt, die keinesfalls eine gefestigte Linie in der Rechtsprechung darstellt. Ich denke, dass hier die Berufung zum OLG eine ganz gute Aussicht auf Erfolg hätte.


    blinde Grüße
    Michael

    Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche!

  • Hallo Lars,

    was ist wenn die sehr wohl wissen, daß das nicht geht, und wenn diese abstruse Gesetzgebung ein sehr konkretes Ziel verfolgt?


    Ich glaube du wirfst jetzt da ein paar Begriffe durcheinander... Dieses Urteil (Unbestrittenerweise ein Unding!!) hat nicht das geringste mit Gesetzgebung zu tun! Der Richter legt gesetze aus und in diesen Fall eindeutig nicht nachvollziebar...

    Da hilft es dann auch wenig den ganzen Beamten-Apparat auszutauschen - er würde sich über kurz oder lang einfach von selber wieder aufbauen, weil es immer mehr Menschen gibt die lieber andere für sich denken lassen als für sich selbst zu denken, für sich selbst verantwortlich zu sein, für sich selbst zu leben.

    Mal sehen wie viele solcher Menschen noch übrig sind in unserer Welt des Parasitismus ...

    VSD


    Eigenverantwortung??? Im Staßenverkehr?? Ein guter Witz... Ehrlich! :guffaw:


    Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich nur dazu sagen, dass in der Regel der Mensch (und da geben sich Männer und Frauen absolut nichts..) die Eigenverantwortung und da nehme ich jetzt auch das Tragen von konsequenzen aus persölichen Taten nicht sehr groß geschrieben wird.. Sehr viele versuchen sich vor diesen Konsequenzen zu drücken..


    Oder du reglementierst etwas, dann wird sich darüber aufgeregt dass es Regeln gibt.. Du regelst es nicht, dann fühlt sich nur ein geringer Prozentsatz dazu berufen dich ohne äußeren Zwang selbst zu reglementieren...


    Nun, die Frage ist wo liegt der große Unterschied zwischen den äußeren und inneren Regeln wenn man ohnehin beide befolgen müßte damit eine Gesellschaft funktioniert...

  • Hab hier auch noch einen Link zum Thema gefunden: KLICK



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Hi,



    Hallo Freunde der Zweiradfraktion,


    diesen Link hab ich im T5net gefunden: KLICK



    Kleine redaktionelle Anmerkung:


    Was spricht aus deiner Sicht dagegen, wenn du nicht nur einen Link posten würdest, sondern wenigstens KURZ dazu schreibst, worum es geht? Dann kann man vorher entscheiden, ob man dem Link überhaupt folgen will. So muß ich erst klicken, um dann vielleicht festzustellen, daß ich die Information, die sich dahinter verbirgt entweder nicht brauche, nicht will, oder schon hatte...



    Ich würde das besser finden.


    Gruß
    Holger

  • Sorry Holger,


    war wohl etwas schreibfaul an diesem Tag und gelobe hiermit Besserung!



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Hallo zusammen,

    im MOTORRAD-Magazin Ausgabe 13/2007 ist zu lesen, dass das Urteil am 15. Mai vom Oberlandesgericht in Frankfurt kassiert worden ist (was immer das im Juristendeutsch auch heißen mag).

    Die Richter sind auf die Begründungen im ersten Urteil aber leider nicht eingegangen. Der Motorradfahrer bekommt jetzt 70 % seiner geforderten Entschädigung.

    Ciao,
    Peter

    Wenn alle Stricke reißen, häng ich mich auf. :guffaw:
    (Johann Nepomuk Eduard Ambrosius Nestroy, Schauspieler Österreich 1801 bis 1862)