- Warnblinkanlage lässt sich nur Einschalten bei eingeschalteter Zündung
- Warnblinkanlage bleibt dann auch nach dem Abziehen des Zündschlüssels weiterhin in Funktion, bis sie ausgeschalten wird
- Bei eingeschalteter Warnblinkanlage blinken beide Fahrtrichtungsanzeiger (gesetzl. vorgeschrieben)
Bis dahin können noch die Anlagen aus dem Zubehör mithalten. Das Besondere an der Anlage ist nun:
- wasserdichter Taster statt Kipphebel
- Batteriewächter
Alles anzeigenda ich ja nun auch den Warnblinker in den Händen habe, lese ich schon mal die Anleitung von Peter ..
dazu eine Frage : einmal wird die Stromversorgung vom "Plus" abgegriffen und eine 2. Spannung kommt von der Zündung ...bedeutet dies, ich muß zum Betrieb die Zündung zu schalten ?
ist das nicht ungünstig, wenn ich wirklich mal die Blinker benutze ..zum absperren .. da hab ich ruck zuck meine Batterie leer geblinkt , weil ja die volle Beleuchtung mit in Betrieb ist.
Wäre nicht besser, die Anlage auch ohne Zündung zu betreiben ?
Gruß
hallo Siegfried,
ich habe dir einfach mal Joggele´s ersten Beitrag in Auszügen zitiert.
das soll Deine Frage beantworten.
Gruß Joersch