Reifenfreigabe Piro2ct


  • Wenn du noch die Kope von einem "alten" Brief hast, denke ich ja.
    Gruß, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • Hi Leute,


    nur noch mal zur Info:


    das Zertifikat ist aber Motorrad gebunden ....auf der Vorderseite ist die Fahrzeug ID Nr. angegeben (ich habe nur für Hier (Forum) die letzten 4 Ziffern durchge X t )


    also müsste jeder der eine Neue ST kauft (oder gekauft hat) von seinem Händler so ein Zertifikat ausgehändigt bekommen haben, jedenfalls hab Ich es mit den restlichen Papieren erhalten.


    Wenn nicht würde ich nachfragen (Händler oder Vorbesitzer) .....evtl. kann man sich ja von T eine beglaubigte Kopie des Zertifikates von "seinem" Mopped anfordern.


    Gruß Udo

    Triple Sound und Power.... ist unbezahlbar
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  • Lieg ich da falsch, wenn ich meine, dass dies erst bei Maschinen der Fall ist, die mit den neuen EG- Papieren (Teil 1 und 2) ausgeliefert wurden ? Ich habe nämlich keine !
    Gruß, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


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  • Sorry, da bin Ich überfragt:sad:......aber ich werde nächste Woche mal meinen :smile: besuchen und genauer nachfragen.


    Gruß Udo

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  • Also meine Übereinstimmungserklärung sieht genauso aus wie von Udo, aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt-fzg-schein) stehen die drei reifenmarken drin...


    bilde ich es mir nur ein, oder ist da irgendwo der Hund begraben? :cry::cry:

  • Also meine Übereinstimmungserklärung sieht genauso aus wie von Udo, aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt-fzg-schein) stehen die drei reifenmarken drin...


    bilde ich es mir nur ein, oder ist da irgendwo der Hund begraben? :cry::cry:


    Sorry Andreas aber genau so ist es....wenn eine Reifenmarke drin steht bist Du auch gebunden....wenn keine drin steht (wie bei mir Neuer Fzg. Schein) hast Du Glück gehabt und bist nicht gebunden.


    Denke mal das hängt mit den Übergangsfristen zur Umstellung der Zulassungen (alt/neu) auf den Ämtern zusammen....sowas geht wohl nicht von einem auf den anderen Tag Deutschland weit....vielleicht hat es auch einen "Zulassungs- Stichtag" gegeben...keine Ahnung evtl. kann Dir da "Willi oder Ekki" Auskunft geben....nur nutzen wird es dir nichts :sad: leider.


    Gruß Udo

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  • Also ich habe das EC Zertifikat auch nicht :sad:!


    Wurde es vielleicht zu dem Zeitpunkt ausgestellt, als es diese Probleme mit der Zulassung von Neumotorrädern gab, weil die "nur" die EU2 Norm erfüllt haben?


    Meine Zulassung war 05/2005.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Hallo Reifenbindungsgeplagte,


    als ich im Januar 2007 meine :love: von durchgehend auf Bruchstrichfahren umgestellt habe, hatte ich bei der Zulassungsstelle mit dem Sachbearbeiter ein Gespräch über diese Problematik.


    Ich bekam die neuen Papiere Zulassung Teil 1+2, sowie meinen entwerteten alten Fahrzeugbrief mit den Worten überreicht: "In den neuen Papieren steht zwar nichts mehr drin, aber an die alten Vorgaben müssen sie sich trotzdem halten."
    Auf meine Frage, ob ich verpflichtet sei, den zerschnipselten Brief aufzuheben und an einen ev. Käufer weiterzugeben sagte er: " Nein, sind sie nicht, ich würde das aber machen, weil derjenige sonst nicht weiß wo er dran ist."
    Ich sagte dann, wenn der Halter schon nicht weiß, welche Beschränkungen er hat, wie soll das dann die Rennleitung bei einer Kontrolle wissen.
    Darufhin meinte er: "Es soll eine Datenbank geben, auf die jeder Polizist von seinem Streifenwagen aus zugreifen kann. Und anhand des Herstellers und der Ident.Nr. kann er alle Daten des Fahrzeuges einsehen."
    Ich meinte dann nur, dass das alles toll für die RL sei, nur für den Halter nicht, und dass mir das Ganze sehr unausgegoren vorkommt.
    Der Kommentar: " Mir gefällt das auch nicht, aber so ist die EU nunmal." Na besten Dank.


    Also mit einer Ummeldung oder Stillegung wird man seine Reifenbindung nicht los. Wenn man keinen alten Fahrzeugbrief mitgeliefert bekommt, dann bleibt m.M. nach nur der Kontakt zum Hersteller, um sich das entsprechende Dokument zu besorgen.


    In meiner Zulassung Teil 1 steht unter Punkt 20: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.


    Im Teil 2 steht, dass mir der entwertete Fahrzeugbrief übergeben wurde.


    Damit ist die RL und die Zulassungsstelle aus dem Schneider und der "schwarze Peter" liegt beim Halter.


    Ich werde also den Brief schön verwahren und an meinen Nachfolger übergeben. Da ich den Roadtec Z6 fahre, schleppe ich halt, wie früher auch, die abgestempelte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit mir herum.
    Blöd ist nur, wenn es für den Reifentyp, den ich fahren will, keine Freigabe gibt. Und das ist ja das eigentliche Problem beim Amtsschimmelgewieher.


    Gruß Peter C.

  • Also meine Übereinstimmungserklärung sieht genauso aus wie von Udo, aber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt-fzg-schein) stehen die drei reifenmarken drin...


    bilde ich es mir nur ein, oder ist da irgendwo der Hund begraben? :cry::cry:


    Ich denke ja! Du hast "Übergangspapiere" zwischen alten Papieren mit Reifenbindung (wie ich) und neuen Papieren, wie Derwisch, ohne Reifenbindung. Die dritte Variante sind dann die Papiere wie sie Peter C. hat, neue Papiere mit Reifenbindung aus altem, entwerteten Kfz-Brief (inf. Ab-/Ummeldung etc.), puuuuuuuuuuuuuuuuuuuh!
    Gruß, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


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  • Moin!



    In meiner Zulassung Teil 1 steht unter Punkt 20: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.


    Im Teil 2 steht, dass mir der entwertete Fahrzeugbrief übergeben wurde.


    Teil 1 dto., aber eine derartige Bemerkung steht bei mir in Teil 2 nicht. Ich hab aber auch keinen entwerteten "alten" Brief ausgehändigt bekommen, sondern nur eine Kopie der Seiten 2/3.


    Aber das ist in dem Fall wohl auch togal ...


    Gruß
    Christoph

    !! VORSICHT !!
    Bitte auf keinen Fall weiterlesen - der Text endet hier!

  • Moin,


    nur noch mal zur Info:


    das Zertifikat ist aber Motorrad gebunden ....auf der Vorderseite ist die Fahrzeug ID Nr. angegeben (ich habe nur für Hier (Forum) die letzten 4 Ziffern durchge X t )



    Hab ich gesehen, nur was mich (zusätzlich) noch stutzig macht ist die Typgenehmigung. Die EC type-approval number in Deinem Zertifikat entspricht exakt der in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2, aber bei Dir ist als Datum der 25.11.04 angegeben, bei mir der 16.08.05?


    Ach ja, man muss wohl nicht alles verstehen ...


    Gruß
    Christoph

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  • hmm irgendwie, ich weiß nicht, will ich es nicht ganz wahr haben :top::laugh:


    ich mein, woher haben sie die reifenbindung, wenn sie bei mir nirgendwo steht?


    Das kann's ja nicht sein ^^.... da muss doch was machbar sein ^^ z.b. neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 erstellen oder so ... und sagen man hat den alten verschlampt ^:cry:

  • Folgendes Zitat hab ich durch googlen gefunden (aussage besteht lt. Autor vom Tüv-Süd)




    das würde auf gut deutsch heißen, dass die Sprintfahrer, die quasi ab 2006 keine Reifenbindung mehr drin stehn haben, auch an Freigaben gebunden sind... :cry:


    *immer mehr verwirrende Grüße*

  • Hallo Reifeneintragungspflichtigkeitsgenervte (ein schönes sch... Wort),

    bei meiner Lady (SprintST 1050) mit Tag der ersten Zulassung steht im Teil 1 drin "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten." Die Reifengröße ist natürlich unter Ziffer 15.1 und Ziffer 15.2 angegeben.

    Wenn man sich mal den Satz "Reifenfabrikationsbindung..." auf der Zunge zergehen lässt komme ich zur Entscheidung, dass es wohl eine Bindung gibt. Diese steht in der Betriebserlaubnis.

    Was ist die Betriebserlaubnis? Eine Betriebserlaubnis kann doch im Grunde nur von Hersteller ausgestellt und durch den Gesetzgeber abgenickt worden sein.

    Nun, in meiner Betriebsanleitung steht unter Spezifikationen und Zugelassene Reifen/Größen der ber. Bridgestone ... bla bla bla.

    Wir brauchen halt eine Freigabe eines Herstellers (z.B. Michelin, Pirelli uuu.) um andere Reifen fahren zu dürfen. Dieser Reifen muss genehmigt sein, sonst kann es Ärger geben. Und die Erlaubnis muss schriftlich vorliegen und durch den Reifenpartner/Händler bestätigt werden..

    Im Falle meines Falles fahre ich Metzeler Roadtec Z6 mit einem Stück Papier welches diesen Reifen auf meiner Lady genehmigt.

    Im Falle Michelin Piro 2ct und Sprint ST sollte man halt noch so lange warten, bis die diesen freigeben.

    Entwirrende Grüße

    Thomas

  • Hi,


    genau wie Thomas es geschrieben hat mache ich das auch.
    Fahre auch den Z6 und habe immer eine abgestempelte Freigabe dabei. Bis jetzt bin ich allerdings noch nie (na ja, jedenfalls in den letzten 15 Jahren) von der RL angehalten worden.
    Für den schlimmsten Fall ist es sicher besser, wenn man solch ein Dokument zur Hand hat.


    Mit dem Z6 habe ich für die nächste Zeit erstmal meinen Reifen gefunden. Bei mir hat der erste knapp 6000km hinten und ca 7500km vorne gehalten. Da ich ziemlich weit in der Kurve geradeaus fahre, dann etwas heftiger abwinkel und beim Aufrichten, aber noch in Schräglage, wieder aus der Kurve rausbeschleunige, sind bei meinen Reifen immer zuerst die Reifenflanken verschlissen. Da scheint mir eine 2Komponenten Lösung zum jetzigen Entwicklungsstand nicht das Richtige zu sein. Wenn ich das hier so lese, hätte ich wahrscheinlich nach 3000km das weiche Gummi abgeribbelt und in der Mitte sieht der Reifen noch jungfreulich aus. Autobahn meide ich wo es geht und bin zu 95% oder mehr auf kurvigen Landstrassen unterwegs.
    Dort bin ich mit dem Z6 sehr zufrieden. Trocken und Nasshaftung sind gut , auch bei kaltem Wetter. Und die Laufleistung geht auch in Ordnung. Vor allem ist aber das gefährliche Aufstellmoment der BT57 Orginalbereifung so gut wie weg.


    Das Bessere ist des Guten Feind, und die Entwicklung wird sicherlich weitergehen. Wenn keiner den ersten Schritt macht und das neue Produkt ausprobiert, dann wird man vom möglichen Vorteil nie etwas erfahren. Aber im Moment sehe ich für mich noch keinen Handlungsbedarf. Und mal eben 300€ für einen Reifentest hinzulegen ist auch nicht so wirklich in meinem Budget. Da oute ich mich jetzt mal als Trittbrettfahrer.



    Gruß Peter C.

  • Moin moin,

    ich habe mir dieses selbe Thema noch mal durchgelesen und da gibt es ja durchaus positive Stellungnahmen seitens MICHELIN zumindest für ab '06 zugelassene 1050er.

    Wenn nun jemand die Ernsthaftigkeit der Problematik an TRIUMPH herranträgt und auf eine Lösung des Problems beharrt, nötigenfalls sollten die dortigen Ing.'s Fahrversuche durchführen u. den Pneu freigeben.

    Anscheinend ist ja der Reifenhersteller nicht an einem Fahrversuch interessiert, es gibt aber in 2-3 Jahren wieder einen neuen TourenSportReifen und die ST1050 wird nie wieder von MICHELIN berücksichtigt werden, nach deren Standpunkt gibt es ja keine Fabrikatsbindung mehr.

    Also da fühlt sich der Kunde doch sehr alleingelassen und muß andere Reifenbäcker schon aus Prinzip bevorzugen, und zwar für seinen gesamten "Fuhrpark".

    es grüßt der Kunde Ralf

  • Hab soeben mal direkt bei Triumph wegen der ST1050 angefragt. Sobald ich etwas weiß, lass ich es euch wissen.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Hab soeben mal direkt bei Triumph wegen der ST1050 angefragt. Sobald ich etwas weiß, lass ich es euch wissen.


    Grüssle
    Jürgen



    Hallo Jürgen,

    das ist eine Klasse Idee. Wenn T und Michelin erst mal richtig hören, dass es hier einige hundert Interessenten gibt, bewegt sich bestimmt etwas (zu Deutsch = denen mal auf die Sprünge helfen)!

    Dankende Grüße

    Thomas

  • Bezüglich Reifenfabrikationsbindung etc.


    Da heut in der Arbeit der Tüv anwesend war, hab ich das mal ausgenutzt und den etwas "genervt".


    Folgende Aussage:


    Reifenfabrikationsbindung, gibt es immer! Allerdings wird dies eben anderst formuliert:


    Alt: Komplette Marke und Modell
    Neu: Reifenfreigabe gem. Betriebserlaubnis beachten.



    Wenn im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung eine Vmax kleiner 160 eingetragen ist, ist das Fzg. nicht gebunden an Fabrikationsreifen...


    Wenns drüber ist, muss man eine Freigabe o.ä. haben. :top:


    Ich hab ihn mehrmals gefragt:


    "Aber was, wenn in der EWG überhaupt keine Reifenfabrikation steht?"


    Mehrnals sagte er:


    "Trotzdem ist die Maschine an bestimmte Reifen gebunden"


    :cry::cry:


    Hmm Naja, zumindest kann ich jetzt "etwas" beruhigter schlafen :whistle::whistle:

  • Hallo Rat(d)suchende,


    ich hab jetzt die Antwort von Triumph! Hier erstmal meine Anfrage:



    Und die Antwort von Uli Bonsels:



    Hmmm! Hab natürlich gleich beim TÜV angerufen. Und laut ihrer Aussage gibt es keine Aufhebung der Reifenbindung. Dies gälte nur für Pkw! Wenn ich eine generelle Freigabe haben möchte, so muß dies entweder von Triumph oder vom Reifenhersteller kommen :sad:.


    Aber ich bin da wie ein PitBull! Ich bleib an der Sache dran :top:.



    Grüssle
    Jürgen


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