Lenkererhöhung ST 955 / 1050

  • hab bei meiner 2 solche abgebaut. Muss mal sehen wo die sind. Dann schick ich dir mal ein Photo davon.


    Gruß
    Richard

  • an denen habe ich auch Interesse, sind bloß ohne TÜV, oder?


    Im Moment werden sie in Österreich für 79,- ohne TÜV abverkauft
    Wer hat mit den Teilen Erfahrung -speziell wg. TÜV?
    Ich finde bei Triumph und sonst wo absolut keine Lenkererhöhung mit TÜV, einzig ein SBK von LSL, dann aber ohne Griffheizung...:sad:


    So long!

  • Ich habe an meiner RS die Erhöhungen von SBF angebaut. Dadurch sitzt es sich
    doch einiges bequemer. Die habe ich aber vor knapp zwei Jahren gebraucht
    gekauft, mit TÜV. Suche die SBF gebraucht, ich glaube die gibt es nicht mehr
    neu. Oder einfach mal bei SBF in Eislingen anrufen.


    Ich habe jetzt auch ein Paar gebrauchte Stummel der ST bekommen. Die werde
    ich demnächst anbauen und testen. Durch die andere Kröpfung könnte das
    noch besser sein.


    Gruß von der Sonntags-Hegau-Runde
    DETLEF

    Ehe man den Kopf schüttelt, vergewissere man sich, ob man einen hat. :flowers: (Truman Capote)



    Und hier gehts in meine Garage ---->Kalick

  • Hallo Pfadi,


    dein Ebay-Tipp könnte mich retten -wenn du mir jetzt noch die Daumen drückst- muss es ja klappen :megacool:


    So long!

  • Hallo zusammen,


    habe mit RIWI in Österreich Kontakt aufgenommen, die haben mir mit folgendem Kommentar:


    Die Bauteil - Haupt-Maße sind bei allen Typen gleich. Sprint-RS/ST/ST1050/GT Bohrung 43mm sowie Befestigungsbohrungen 2x 8.5mm Abstand 20 mm (entsprechend Original Maß) Nur bei ST 1050 u GT ist die Übergangskontur etwas different zu Sprint ST 955 Bei einer Einzelabnahme spielt dies, wie mir Kunden berichtet haben, keinerlei gewichtige Rolle .


    dieses Gutachten geschickt!


    Kann das sein? -Vielleicht teilweise, was die verschiedenen Typen angeht...
    Also ich habe das Gutachten meinem TÜVler (amtl. anerkannter Sachverständiger für §19,2 und §21 StVZO) gemailt und der meinte, ihm würden sich bereits beim ersten Satz die Nackenhaare aufstellen:
    ...ist die Abnahme des Anbaues des Heckumbaues am Fahrzeug... :sarcastic_hand:


    Das war mir auch aufgefallen...


    Aber selbst wenn er weiterliest, findet er nichts verwertbares, wie etwa eine Festigkeitsbescheinigung o.ä.!
    Sein Resümee: null Chance das eintragen zu lassen!
    Man sollte halt nicht vergessen, dass RIWI die Teile ja auch explizit mit ohne TÜV anbietet, gell.:whistle:


    Eine andere Möglichkeit ist ein insgesamt höherer Lenker, sächt T. in Frankfurt und nennt diese T.-Teile Nr. A9 63 80 23
    Lt. SBF in Stuttgart, ist es aber gar kein Lenker, sondern ein Kit.
    Dies können die aus Einzelteilen zusammenstellen,
    kostet dann etwa das doppelte... (von was?)
    Also der SBF-Preis sind nach Rückruf 435,- -Schaluck!


    Der Lenker wird damit 1,25" höher, also 3,175 cm. Dabei sind dann Züge, Unterlegscheiben, etc.
    Auf meine Frage was nur die Lenkerhälften (Handlebars) kosten meinte er 300,-
    Ich weiß aber absolut nicht, ob das jetzt der Lenker ist, der auf meiner 2008er sowieso schon drauf ist :sad:
    Jemand ne Ahnung?


    So long!

  • Hallo zusammen,


    finde eben diesen Hinweis:



    ABS version A9638022
    Non ABS A9638023


    The higher bars were first introduced on the '07 models, and continue on the '08 version. I believe they are about 1 1/4" higher and a bit back, also. Triumph's website:
    "the same bars as provided for the 2007 model year"


    Also Kit kann ich mir auch sparen...


    So long!

  • Hallo Pfadi,


    hattest du tatsächlich den Daumen gedrückt? :laugh:
    Billig wars nicht, aber trotzdem danke für den Tipp mit dem Deeplink in die Bucht und ich sitz' ich demnächst entspannter:top:


    So long!


  • Servus t-shifter,


    wenn sich bei Deinem amtl. geprüften TÜV-Menschen beim Lesen die Nackenhaare sträuben,
    dann verstehe ich nicht warum der TÜV in Bayern bei meiner 955er ST selig und auch bei Silvia´s RS aktuell
    die RIWI Erhöhungen eingetragen hat?????????


    Also bevor Du wieder einmal hier über jemand herziehst, mag von Deiner Sicht ja gerechtfertigt sein,
    dann schalt bitte vorher Deinen Denkapparat ein und überleg Dir bitte ob ein "Abwatschen" wirklich Sinn macht.


    Grüßle aus dem immer noch saukalt aber wenigstens trocken Allgäu,
    wumi

    Zitat

    Früher war die Zukunft auch besser

    Karl Valentin






  • Ich mache RIWI keineswegs runter,
    ich habe dem TÜVler das Gutachten geschickt und dessen Meinung weitergegeben.
    Lies doch selber Seite 1: da geht es um einen Heckumbau!
    Aber du kannst ja mal dein Teilegutachten einscannen und posten. Vlt. hat RIWI dir ja was anderes geschickt.


    Grüße Thomas

  • mysteriös ist, dass RIWI die Erhöhungenohne TÜV anbietet, dann aber dieses Gutachten schickt und dazu schreibt, ...Bei einer Einzelabnahme spielt dies, wie mir Kunden berichtet haben, keinerlei gewichtige Rolle.
    Und so ist es bei wumi ja wohl gewesen.


    Dass beim TÜV micht alle Uhren gleich ticken ist ja bekannt, also freuen wir uns, wenn auch leicht verwundert, mit wumi.:applause:


    Grüße Thomas

  • Vielleicht wurde/wird bei RIWI nur etwas schlampig mit dem Begriff "TÜV" umgegangen. Korrekt wäre vermutlich so etwas wie "keine ABE, aber TÜV-Gutachten für Einzelabnahme nach §19".


    Sämtliche Lenkeradapter und nahezu alle Lenker von LSL, um mal beispielhaft zu schreiben, haben keine ABE, sondern nur ein Gutachten. Mit diesem Gutachten muss man dann zum Berechtigten für die Einzelabnahme (TÜV/Dekra, je nachdem, in welchem Teil von Deutschland man ist) und der hat dann wegen des Gutachtens keinen großen Prüfaufwand mehr, denn er muss sich nur die korrekte Montage und die Freigängigkeit über den gesamten Lenkbereich etc. anschauen.


    LSL hat es aber geschafft, für den "normalen" Superbikelenker eine ABE zu erlangen (und nur die Form 01 hat meines Wissens nach bisher die ABE), somit kann man an ein Motorrad, das in jener ABE aufgeführt ist, diesen Lenker montieren und fertig. Damit muss man dann keine Einzelabnahme mehr durchführen lassen. Sobald man aber diesen Lenker mit ABE im Zusammenhang mit einem Lenkeradapter montiert, muss doch wieder eine Einzelabnahme durchgeführt werden.


    Dirk

    "In der Welt läuft so viel schief, weil die Dummen immer sicher sind und die Gescheiten immer Zweifel haben."


    Charles Lewinsky: "Der A-Quotient - Theorie und Praxis des Lebens mit Arschlöchern"

  • Das RIWI-Gutachten von dem hier geredet wird, ist auch kein Gutachten für Sprint 1050 oder GT sondern ledigleich für die Sprint ST/RS T695.


    Wenn der Gutachter bockig ist, weil er nicht die Aufmerksamkeit gekriegt hat, die er erwartet, sondern das Gutachten nur mit einer langweiligen Mail, dann kann er sofort sagen - mach ich nicht.


    Persönlich Vorsprechen ist immer viel wert, am besten Vorher, dann gibt es Nachher keine bösen Überraschungen, und wenn man dem Prüfer nicht mit Pseudo-Weisheiten auf den Keks geht, dann steht auch meist einer Abnahme nichts im Wege.


    Wenn man was geändert hat, und das ist Pfusch, (was man selber nicht als solches erkennt) dann wird der Prüfer schon sagen, was falsch ist, und man hat die Möglichkeit nachzubessern, oder man kann sich besserwisserisch über die fachliche (In-)Kompetenz des Prüfers auszulassen - und kriegt keine Abnahme...
    War doch mal was mit dem längeren Hebel und dem Draufsitzen...


    Grüsse
    Roland

  • Dirk:
    Korrekt wäre vermutlich so etwas wie "keine ABE, aber TÜV-Gutachten für Einzelabnahme nach §19".


    Roland:
    Das RIWI-Gutachten von dem hier geredet wird, ist auch kein Gutachten für Sprint 1050 oder GT sondern ledigleich für die Sprint ST/RS T695.


    Mein TÜVler findet im Gutachten nichts verwertbares, wie wenigstens eine Festigkeitsbescheinigung o.ä., und das hat nichts mit langweiliger eMail zutun. Ich kenne ihn von diversen Eintragungen und telefonierte, wie Roland schon richtig sagte, vorher, worauf er mich um die Unterlagen bat.


    Aber da ist vermutl. jedes Wort zuviel, Roland hält es, da es von mir kommt, selbstredend für Pseudo-Weisheiten die auf den Keks gehen.:grumble:


    Das einzige das meiner Meinung nach, ohne Hebel sonstwo funktioniert, wäre, dass wumi ein völlig anderes Gutachten hatte, das sich nicht auf die aktuellen RIWI-Böcke, sondern auf Gebrauchtteile bezog. Was es ansonsten wäre möchte ich hier lieber nicht aussprechen...:prohibit:



    Grüße Thomas

  • Wenn ein TÜV-Freigabegutachten für eine bestimmte Maschine vorliegt, dann braucht irgendein TÜV-Prüfer sich keine Gedanken mehr zu machen über Festigkeitssachen. Das hatten seine Kollegen, die das Freigabegutachten erstellt haben, schon gemacht. Von daher verstehe ich gar nicht, was der TÜVler immer mit ´nem Festigkeitsgutachten will.


    Dirk

    "In der Welt läuft so viel schief, weil die Dummen immer sicher sind und die Gescheiten immer Zweifel haben."


    Charles Lewinsky: "Der A-Quotient - Theorie und Praxis des Lebens mit Arschlöchern"

  • Ich mache RIWI keineswegs runter,
    ich habe dem TÜVler das Gutachten geschickt und dessen Meinung weitergegeben.
    Lies doch selber Seite 1: da geht es um einen Heckumbau!



    Und danach hast Du aufgehört zu lesen???


    Wir haben genau dasselbe Gutachten 2008 bei meiner ST 955 zur Eintragung beim TÜV Bayern vorgelegt
    und 2 Jahre später beim TÜV in BaWü für Silvias RS 955 und beide anstandslos eingetragen bekommen.


    Wenn also hier ein Tipp- oder sonstiger Fehler seitens des Ausstellenden vorliegt,
    so haben die beiden TÜV abnehmenden offensichtlich ihr Hirn eingeschaltet und sich dieses auch gesagt und deshalb auch die Eintragungen vorgenommen.


    Sämtliche Lenkeradapter und nahezu alle Lenker von LSL, um mal beispielhaft zu schreiben, haben keine ABE, sondern nur ein Gutachten. Mit diesem Gutachten muss man dann zum Berechtigten für die Einzelabnahme (TÜV/Dekra, je nachdem, in welchem Teil von Deutschland man ist) und der hat dann wegen des Gutachtens keinen großen Prüfaufwand mehr, denn er muss sich nur die korrekte Montage und die Freigängigkeit über den gesamten Lenkbereich etc. anschauen.



    Genauso war es in beiden Fällen auch bei uns.
    Die Teile sind eingetragen und eine Verkehrs Kontrolle letztes Jahr hat auch nix negatives erbracht.
    Deshalb erlaube ich mir auch die Aussage das Thomas sich hier etwas zurück halten sollte, denn schlecht sind die Teile von RIWI nicht,
    passen hervoragend, sind ausserdem einiges günstiger als andere und wenn hier anscheinend ein Schreibfehler vorliegt
    stört das wahrscheinlich nur die Obrigkeitsfanatiker, Deutschen Michel o.ä...


    Schmunzelndes Grüßle aus dem locker-lustig-miteinander-umgehenden Allgäu,
    wumi


    PS:Wenn Du mal bitte genau hinsiehst, das Gutachten ist für die 955er ST und RS.....,
    also was willst Du mit Deiner 1050er ST hier anfangen????

    Zitat

    Früher war die Zukunft auch besser

    Karl Valentin






  • LSL hat es aber geschafft, für den "normalen" Superbikelenker eine ABE zu erlangen (und nur die Form 01 hat meines Wissens nach bisher die ABE), somit kann man an ein Motorrad, das in jener ABE aufgeführt ist, diesen Lenker montieren und fertig. Damit muss man dann keine Einzelabnahme mehr durchführen lassen. Sobald man aber diesen Lenker mit ABE im Zusammenhang mit einem Lenkeradapter montiert, muss doch wieder eine Einzelabnahme durchgeführt werden.


    Dirk


    Um noch mal die 1050 ins Feld zu fuehren:
    LSL hat das Teilegutachten fuer einige Lenkerformen verifiziert. Klick (Seite 2)
    Wie ich das lese, ist eine "Berichtigung" der Fahrzeugpapiere jedoch trotzdem erforderlich, allerdings bis zum naechsten TUEV Besuch zurueckgestellt.


    Gruss,
    Michael

  • wumi

    Zitat

    also was willst Du mit Deiner 1050er ST hier anfangen????


    Manchmal würde selbst dir lesen helfen!
    Aber ich kann es gerne nochmal vortragen:
    RIWI empfiehlt den Lenkeradapter für die 1050 mit Hilfe des Gutachtens, das sie mir mitschickten, eintragen zu lassen.


    Und dazu schrieben sie mir:

    Zitat

    Die Bauteil - Haupt-Maße sind bei allen Typen gleich... Nur bei ST 1050 u GT ist die Übergangskontur etwas different zu Sprint ST 955 Bei einer Einzelabnahme spielt dies, wie mir Kunden berichtet haben, keinerlei gewichtige Rolle .


    Und gehe davon aus, der Gutachter hat das gesamte Gutachten studiert -und ja du kannst sicher sein er ist kein deutscher Besserwisser.
    Genaugenommen sieht das Gutachten nicht nur mysteriös aus, man könnte fast glauben es ist mehr schlecht als recht zusammenkopiert worden.
    Ein ordentliches TÜV-Gutachten hat nicht schon auf Seite eins einen derart gravierenden Fehler.
    Und dass der Prüfer dennoch weitergelesen hat spricht schon dafür, dass er das wohlwollend las. Aber er fand nicht einmal Hinweise auf die Festigkeit und da war für ihn klar, dass das bei der 1050er nicht eintragungsfähig ist.


    Und nu?


    Grüße Thomas

  • Um noch mal die 1050 ins Feld zu fuehren:
    LSL hat das Teilegutachten fuer einige Lenkerformen verifiziert. Klick (Seite 2)
    Wie ich das lese, ist eine "Berichtigung" der Fahrzeugpapiere jedoch trotzdem erforderlich, allerdings bis zum naechsten TUEV Besuch zurueckgestellt.


    Gruss,
    Michael


    Ne, das musst Du missverstanden haben. Eine ABNAHME muss sofort nach Umbau erfolgen (sonst fährst Du ohne Betriebserlaubnis), aber der Umbau braucht erst beim nächsten notwendigen Besuch der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu werden. Bis dahin gilt die Abnahmebescheinigung vom TÜV.


    Dirk

    "In der Welt läuft so viel schief, weil die Dummen immer sicher sind und die Gescheiten immer Zweifel haben."


    Charles Lewinsky: "Der A-Quotient - Theorie und Praxis des Lebens mit Arschlöchern"