Hi Thomas,
entweder willst du oder kannst du mich nicht verstehen ...
Es muß eine Freigabe des Reifenherstellers für dein Motorrad vorliegen.
Selbst wenn man, wie z.B. du jetzt, keinerlei Vorgaben im Teil1, Teil2 oder Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief (hab ich noch was vergessen?) mehr hat, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenhersteller maßgeblich!
Wenn Dunlop sagt: "Für den Reifen XYZ gibt es unsererseits im Moment keine Freigabe für Ihr Motorrad", dann ist das im Ernstfall maßgeblich.
Was du letztendlich drauf ziehen lässt, ist deine Sache. Dann liegt es in deiner Verantwortung = Teilschuld/Vollschuld im Versicherungsfall.
Auf jeden Fall hast du dann den schwarzen Peter, bis du beweisen kannst, das der vom Hersteller nicht freigegebene Reifen nicht am Unfall schuld war bzw. du den Unfall nicht verhindern konntest.
Und komm jetzt nicht mit dem Argument: "Die Versicherung muss das beweisen". Meinst du, die zahlen dir einen roten Cent, bis die Sachlage geklärt ist?
geduldiges Grüssle
Jürgen