Reifenfabrikatsbindung

  • Hi Thomas,


    entweder willst du oder kannst du mich nicht verstehen ... :cry:


    Es muß eine Freigabe des Reifenherstellers für dein Motorrad vorliegen.


    Selbst wenn man, wie z.B. du jetzt, keinerlei Vorgaben im Teil1, Teil2 oder Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief (hab ich noch was vergessen?) mehr hat, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenhersteller maßgeblich!


    Wenn Dunlop sagt: "Für den Reifen XYZ gibt es unsererseits im Moment keine Freigabe für Ihr Motorrad", dann ist das im Ernstfall maßgeblich.


    Was du letztendlich drauf ziehen lässt, ist deine Sache. Dann liegt es in deiner Verantwortung = Teilschuld/Vollschuld im Versicherungsfall.


    Auf jeden Fall hast du dann den schwarzen Peter, bis du beweisen kannst, das der vom Hersteller nicht freigegebene Reifen nicht am Unfall schuld war bzw. du den Unfall nicht verhindern konntest.


    Und komm jetzt nicht mit dem Argument: "Die Versicherung muss das beweisen". Meinst du, die zahlen dir einen roten Cent, bis die Sachlage geklärt ist?



    geduldiges Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.


  • Muss ich dir wiedersprechen!
    Wenn in den Papieren keine Reifenmarke vermerkt ist, gilt bei Mopeds auch der Grundsatz, daß die Reifen nur in Größe/Tragfähigkeit/Geschwindigkeitsindex entsprechen müssen, wie bei Pkw eben auch! Freigaben sind nur für Moppeds mit Fabrikatsbindung .


    Grüßle, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


    Ich kann zaubärn!
    Ich kann machen, dass die Luft stinkt!

  • Hi Schorsch,


    ich betrachte die Sache nicht aus Sicht des TÜVs bzw. der Polizei. Da habt ihr, auch Thomas :smile:, Recht. Diese beide haben nichts mehr gegen Verwendung von irgendwelchen Reifenfabrikaten zu melden.


    Mir geht es einfach um den Versicherungsfall - also aus Sicht der Versicherung.



    Basteln wir uns doch mal ein Szenario (dies ist nur mögliches Beispiel, das mit jedem Reifen passieren könnte):


    Nehmen wir den Sachverhalt von Jockel (nicht gutmütiges Lenkerschlagen) als Grundlage an.


    Der Besitzer einer 08er Sprint hat keinen Vermerk mehr in seinen Papieren drin stehen. Wunderbar! Da sein Motorrad nagelneu ist, lässt er es Vollkasko versichern - für den Fall der Fälle.
    Der Reifenwechsel steht an. Er liest, das der PiRo2 der TOP Reifen ist. Also her mit der Pelle. Aber: Michelin hat den Reifen getestet und kommt zu dem Ergebnis, das dieser Reifen bei den Sprints ab Bj. 05 zu besagtem Problem führt und gibt somit aus Herstellersicht keine Freigabe für den Reifen.


    Somit steht schon mal folgendes fest:

    • TÜV und Polizei kann es im Prinzip egal sein, was für Reifen drauf sind (ausser den üblichen Vorgaben wie Abmessungen etc.)
    • Triumph ist aus der Haftung raus, da sie keine Reifen mehr vorschreiben
    • Michelin ist aus der Haftung raus, da sie sagen, das für dieses Motorrad keine Freigabe erfolgte
    • Der Reifenhändler ist ebenfalls aus Haftung, da er den Kunden darauf hinweist, das der Reifen keine Freigabe hat

    Der Besitzer will aber trotzdem den Reifen haben, denn all die Tests auf den anderen Maschinen haben doch bestätigt: der Reifen ist einfach genial! Und Tests können doch nicht soooo unrecht haben. Also lässt er sich die Pelle trotzdem draufziehen.


    Es kommt zu einem Unfall, weil eben der Reifen unter gewissen Umständen zum Lenkerschlagen auf dieser Maschine neigt. Der Besitzer verliert die Kontrolle und stürzt. Mist! Aber ist ja halb so schlimm. Es gibt ja die Vollkasko!


    Versicherungen sind nun mal keine Wohltätigkeitseinrichtungen und drücken sich bei Zahlungen so gut wie es irgendwo nur geht. Die Versicherung lässt das Motorrad untersuchen, um herauszufinden, ob man sich vor Zahlungen drücken kann, weil vielleicht der Hersteller des Motorrads oder der Hersteller der Reifen - welche ja letztendlich in unserem fiktiven Beispiel zum Unfall geführt haben - oder der Halter des Fahrzeuges eventl. schuld sind und stellt fest: "Ah! Da sind Reifen drauf, von denen seitens des Reifenherstellers keine Freigabe vorliegt. Sehr gut!! Damit hat unser Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt und wir müssen nur einen Teil bzw. gar nix erstatten."


    Und dies wird um so intensiver untersucht, je höher der Schaden ist (weitere beteiligte Fahrzeuge, Personenschäden, ...).



    Fazit:

    eine Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung in den Papieren überträgt die Haftung vom Motorrad-/Reifenhersteller auf den Halter. Dieser ist selbst dafür verantwortlich, welche Reifen er aufzieht und trägt dementsprechend auch die Folgen daraus.



    aufklärendes Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Dein Szenario hinkt aber in der Hinsicht, dass Jockel keine Sprint 1050 hat und der PiRo2 für die 1050 ja mittlerweile freigegeben ist.
    Und die anderen Reifen-Hersteller kommen halt einfach nicht indie Puschen. Ich habe z. B. für den Z6 "interact" Unterlagen erhalten, mit denen ich den Interact für die Sprint eintragen lassen könnte, da die Freigabe noch "in Arbeit ist ".


    Anderes Mopped, die Streety: Auch keine Reifenbindung, aber "Empfehlung" von div. anderen Pneus auf der Bridgestone-HP,wie BT21 etc., aber keine schriftliche Freigabe?


    Grüßle, Schorsch !


    :germany: :bw:
    :belgien::uk:


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  • Hi Schorsch,


    Zitat

    Basteln wir uns doch mal ein Szenario (dies ist nur mögliches Beispiel, das mit jedem Reifen passieren könnte):


    das sollte doch nur ein Beispiel sein. Du kannst statt des PiRo2 jeden anderen nicht freigegebenen Reifen nehmen (z.B. Dunlop Roadsmart) und statt der Sprint von mir aus auch ein anderes Motorrad. Ein bisschen Fantasie sind bei Szenarien Voraussetzung.


    Oder gehe mal davon aus, Jockel gelingt es ebenfalls seine Eintragungen aus den Papieren entfernen zu lassen. Dürfte ja nicht allzu schwierig sein, wenn ich das Vorgehen von Thomas zu Grunde lege. Und schon passt das Szenario :top:.


    Okay, jetzt kannst du wieder sagen, das Jockel keine VK machen wird. Aber das spielt eigentlich auch keine Rolle. Dann nehme eben an, das durch den (fiktiven) Unfall andere, also Dritte, zu Schaden kommen. Dann müsste Jockels Versicherung eigentlich zahlen. Uns schon passt es wieder.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.



  • Hallo Jürgen,

    natürlich kann ich dich verstehen will es aber nicht wirklich, weil deine Argumentation einfach unstimmig ist. Du mutmaßt getreu dem Motto, was wäre wenn. :prohibit:

    Hast du eine Bindung eingetragen musst du natürlich dies auch beachten. Willst du statt Bindung etwas anderes, moderneres fahren brauchst du im Grunde trotz Herstellerbescheinigung einen TÜV- Eintrag, es sei denn der Hersteller verweist

    ausdrücklich



    darauf, dass dies nicht erforderlich sei! :whistle:

    So. Unsere Lady (Sprint 1050 ST) hat aber keine Bindung! :laugh:

    Reifenfreigaben sind nunmehr nichts anderes als

    Empfehlungen



    die beachtet werden können aber nicht bindend sind. :top:

    Welche Versicherung da einen Strich daraus drehen kann ist mir mehr als unklar. :sad:

    Die werden sich mit großer Sicherheit anderem zuwenden. Hast du beispielsweise ein schlechtes Profil drauf (weniger als 1,6mm) wird dir deine Empfehlung auch nicht viel helfen, oder? :nod:

    Abnahmepflichtige Änderungen ohne TÜV, schlicht verbotenes uuu. :nod:

    Und nicht zuletzt warum der Unfall überhaupt entstanden ist. Vorfahrt, Verhalten, Alkohol, Drogen, Medikamente, sonstiges. Die Liste kann ich ad absurdum führen. :nod:

    Im Übrigen gibt es ab 2009 eine neue, geänderte Haftungsregelung der Versicherer. Hast du nichts wirklich böses gemacht, müssen diese regulieren. Mir soll mal einer unterstellen, dass ich nach meinem derzeitigem Wissensstand absichtlich falsch gehandelt habe und zudem einen anerkannten Reifenhersteller mit nem amtlichen Reifen noch mit an die Wand nageln will. :laugh:

    Grüße
    Thomas

  • Hi,


    eigentlich wollte ich mich zu diesem Thema überhaupt nicht äußern, weil es mir trotz der Bedeutung irgendwie tierisch auf die Nüsse geht (sorry).


    Natürlich wird jede Versicherung versuchen im Schadensfall nach Möglichkeit eine kostenträchtige Regulierung abzuwenden.


    Wenn aber in den Fahrzeugpapieren zweifelsfrei festgelegt ist, dass keine Reifenfabrikatsbindung besteht, ist die Sachlage doch eindeutig. Wenn ein, in der richtigen Dimension (freigegebenene Größe, Höchstgeschwindigkeitsbereich etc.) vorgesehener Reifen aufgezogen ist, kann sich der Hersteller oder die Versicherung nicht aus der Verantwortung stehlen.
    Ausnahme: Es liegt ausdrücklich eine Nichtfreigabe für ein Fahrzeugmodell aus.


    Wenn ich mir nur so überlege, was oftmals für das Auto in jedem x-beliebigen Baumarkt für exotische "Billig"-Pneus angeboten werden.
    Wer steht im Schadensfall eigentlich hier in der Haftung? Oder bei runderneuerten Reifen (sind die eigentlich zulässig?)? Wie sieht das da aus? Winterreifen die im Sommer aufgezogen bleiben? Reifen die überaltert sind, aber mit ausreichendem Profil gefahren werden?


    Von daher mag ich nicht glauben, dass sich Versicherungen, aufgrund einer nicht bestehenden, explizit modellbezogenen Reifenfreigabe (die ja entsprechend den Fahrzeugpapieren auch nicht besteht), aus ihrer Pflicht stehlen können.



    Wer dem Braten dennoch nicht traut, bzw. wessen Motorrad nicht eindeutig von der Reifenfabrikatsbindung befreit ist, sollte besser den Weg der "freigegebenen Reifen" beschreiten.



    So sehe ich das.
    Beste Grüße
    Bernd

    "Omnia sunt venena, nihil est sine veneno. Dosis sola facit venenum" (paracelsus 1493 - 1541)


    "All Ding´sind Gift und nichts ist ohn´Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist"

  • Hallo Thomas, Bernd und der Rest


    Zitat

    Ausnahme: Es liegt ausdrücklich eine Nichtfreigabe für ein Fahrzeugmodell aus.

    Um das geht es mir doch die ganze Zeit! Wenn ein Hersteller davon spricht, das es für ein Modell keine Freigabe für einen bestimmten Reifen gibt ... was bringt einem dann die Austragung? Nichts! Ich darf dann jeden beliebigen Reifen fahren (Aussage von Thomas) ausser Reifen A und B (Aussage Bernd).


    Somit habt ihr beide Recht. Nichts anders behaupte ich auch. Nur das Thomas steif und fest darauf besteht, das er ab sofort jeden Reifen fahren, den er will - unabhängig davon was der Reifenhersteller sagt. Und das stimmt schlicht und ergreifend einfach nicht! Im Schadensfall hat den derjenige die A-Karte gezogen, der Reifen drauf macht, die nicht vom Reifenhersteller freigegeben sind - trotz hervorragender Test auf anderen Modellen.


    Es gibt sogar hierzu einen aktuellen Fall im T5net auf einer Speed Triple 1050: KLICK. Diese Modelle haben auch keine Reifenbindung mehr. Trotzdem gibt Michelin den PiRo2 nicht frei für dieses Modell. Und wenn Thomas jetzt ne Speedy hätte und sich, dank seiner unverrückbaren Einstellung, diesen Reifen drauf machen würde und es passiert was, dann hat er grob fahrlässig gehandelt, weil er - trotz besseren Wissens - diese Reifen drauf gezogen hat.


    So, und jetzt könnt ihr mit meinen gut gemeinten Äusserungen und Bedenken machen was ihr wollt :smile:! Ich wünsch auf allen Fällen all jenen, die keine Reifenbindung mehr haben und Reifen aufziehen, die keine Freigabe vom Reifenhersteller haben allzeit gute Fahrt und das nie der Ernstfall eintreten möge.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

    • Offizieller Beitrag

    Amen !!!!



    Kann ich das Thema somit als beendet ansehen ??? :prohibit:


    Ich habe mich ja bisher hier auch ziemlich rausgehalten und nur mitgelesen, aber ich muß mich dem Doc jetzt mal anschließen: Ich kann´s nicht mehr lesen !!! :whistle:
    Da ja jetzt die Freigabe da ist, können wir uns ja einer anderen Marke zuwenden.



    Wie wäre es mit dem Dunlop, der ist doch auch noch nicht Freigegeben.:laugh: :whistle:


    Hat einer den neuen Dunlop drauf .........





    duck und wech .....


    Gruß Joersch



    P.S. für mich kommt auch definitiv nur ein von Hersteller Freigegebener Reifen auf die :love:

  • Hi Leute,


    habe mich auch seit geraumer Zeit "rausgehalten" da ich nach Abwägung verschiedener Kriterien (Sachlage/Risiko/Haftung/evtl. Ärger bei Kontrollen/Sicherheit) für mich die pers. Entscheidung getroffen habe nur Reifen mit Freigabe zu fahren unabhängig davon ob für das/mein Motorrad eine Reifenbindung besteht oder nicht. Basta!!!


    Es geht Hier gar nicht mehr darum ob Reifen XY für Motorrad ZX ferigegeben wird oder nicht....das Thema hat sich im Fall des PiRo 2 von selbst erledigt durch die Freigabe.


    sondern um die generelle Aufhebung der Reifenbindung so schön das auf den ersten Blick auch aussieht.


    hierbei versuchen sich hier meiner Meinung nach mit der vermeintlichen Freiheit freier Reifenwahl die Hersteller .......sowohl die der Bikes als auch die der Reifen aus der Verantwortung der Produkthaftung zu stehlen.


    hier muß ich Jürgen einfach Recht geben....auch wenn ich keine "Strafe" zu erwarten habe und es nach dem Gesetz legitim ist, so hab ich (als Fahrer/Halter) +++im Falle eines Falles+++ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den schwarzen Peter.


    Zitat

    Es gibt sogar hierzu einen aktuellen Fall im T5net auf einer Speed Triple 1050: KLICK. Diese Modelle haben auch keine Reifenbindung mehr. Trotzdem gibt Michelin den PiRo2 nicht frei für dieses Modell.

    ....und in diesem Fall aus gutem Grund!!!


    und Michelin z.B. wird dieses Ergebnis ganz sicher dokumentieren aber nicht publizieren....auch aus guten Grund:whistle:


    jetzt stellt euch vor es kommt zum Unfall mit schlimmsten Folgen :cry:...schwere körperliche bleibende Schäden usw.


    irgendwann geht es dann um Versicherungsansprüche....ich rede hier nicht von Kfz. oder Vollkasko (das sind dann eher Peanuts) sondern von Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherungen .....und wenn die dann zahlen sollen, aber vom Reifenhersteller einen Bericht vorlegen können das z.B. Reifen XY zwar getestet aber nicht freigegeben wurde aus Sicherheitsgründen.........na dann viel Glück beim Durchsetzen der Ansprüche vor deutschen Gerichten.


    P.S. dann gibt es ja bei unseren Gerichten auch noch den "Trick" mit der freiwillig in Kauf genommenen erhöhten Betriebsgefahr .....besonders beliebt gegen Motorradfahrer:grumble:....aber das würde jetzt zu weit führen....


    Ich hoffe natürlich das niemand jemals in diese Situation kommt......aber sag niemals nie!


    damit ist für mich das Thema auch erledigt.


    Gruß
    Udo

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  • ich habe jetzt zwar die antworten nicht alle gelesen, und will sie auch nicht lesen.
    weil es gibt ein vielen Ländern diesen reifen-zirkus gar nicht.

    ich schwanke noch zw dem pipo2 und dem piro2 für nächstes jahr, da ich zwischen sportilichkeit und laufleistung schwanke,

    erfahrungsberichte sind für mich nicht unbedingt kaufentscheidend, da es immer wieder andere biker gibt die genau das gegenteil beschreiben..

  • weil es gibt ein vielen Ländern diesen reifen-zirkus gar nicht.


    Jep Johro da stimme ich dir voll und ganz zu........


    Ich verstehe nicht weshalb in :germany: mit den reifen so ein riesen trara gemacht wird.


    Ich kann bei uns in :switzerland: aufziehen was ich will (solange die dinger nicht slicks sind und min 1,6mm haben)


    Ich bin beispielsweise eine zeitlang mit Pilot Power vorne und Pilot Road 2 hinten gefahren. Genusogut hätte ich mir vorne einen Semi-slick und hinten einen Enduroreifen aufziehen können...... Das interesseriert hier in der Schweiz keinen. Hauptsache 2 Reifen mit mindestesns 1.6mm Profiltiefe. In anderen Ländern würde man dafür wahrscheinlich erschossen oder das Mopped eingezogen.


    Überall wollen sie alles einheitlicher machen, wieso nicht auch bei den dämlichen Reifenvorschriften..... meines Wissens ist :germany: das einzige Land in Europa wo es solche bescheuerten Vorschriften gibt!



    Grüsse


    Michael

  • ich wie war dies kombi?
    ich möcht habe jetzt vorne den pilot sport und möchte hinten (weil der pilot sport nach 3000km abgefahren :sad: ) den pilot road 2 dazu geben.


  • .....stimmt :laugh:......aber auch das einzige Land in dem man(n) stellenweise noch so schnell fahren kann wie man eben kann (und wenn´s 300 km/h sind :pokal:) und in allen anderen Ländern hat sich die "Schuldfrage" ab 130 km/h selbst erledigt :whistle:und in diesen Geschwindigkeitsbereichen kann ich halt (m.M.) jeden Reifen fahren..."durchfallen" tun die Reifen ohne Freigabe ja fast ausschließlich im Hochgeschwindigkeitsbereich !!!


    so jetzt aber endgültig für mich "Thema Ende" :close_tema:


    Gruß
    Udo

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  • Hallo Joersch,

    morgen, am Dienstag lasse ich den neuen Roadsmart aufziehen. :smile:

    Ich habe es ja bereits geschrieben, dass ich mit Dunlop einen Deal hatte und Dunlop meine Lady mit dem Reifen testen wollte. :nod:

    Als ich dem Herrn aber schrieb was in der KBA- Zulassung steht, schrieb er mir sinngemäß zurück, dass ich dies nicht bräuchte. Ich könnte sozusagen fahren was ich wollte. :laugh:

    Dies gilt natürlich für alle 1050er Ladys, unabhängig des Baujahres. :applause:

    Der blöde Satz in Zeile 22 kann auch getrost ignoriert werden. :smile:

    Was jetzt Joggele schreibt, eine Nichtfreigabe? Hmm.

    Soll dies bedeuten, dass eine Reifenfirma nun die Empfehlung (Freigabe könnt iht aus den Hirnen streichen, die brauchen wir ja nicht) verweigert. Dann sollte man dies auch nicht tun.

    Was ist aber, wenn der Reifenhersteller selbst einer möglichen Versicherung antwortet, Empfehlung für die Sprint 1050?

    T benöigt keine!!! :top: Haben wir deshalb nicht weiter verfolgt.

    Joersch, Joggele,

    bitte schließt den Thread endlich. Hab die Schnau... gestrichen voll.

    Grüße
    Thomas

    Amen!!! :worship:

  • Hi Thomas,


    es werden nur Beiträge in der Rubrik "Marktplatz & Merchandising" geschlossen :whistle:.



    Grüssle
    Jürgen


    Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.

  • Hallo Jürgen,

    alles klar. :smile:

    Ich pers. finde es viel spannender, beim Thema Reifen den Schwerpunkt auf Tipps und Erfahrungen zu legen, anstatt sich dauernd mit der "was wäre wenn Storry" beschäftigen zu müssen. :whistle:

    Da ist schon so viel gesagt, geschrieben und nachgedacht worden, alleine das Nachlesen der Threads dauert Abende. :laugh:

    Ich nehme natürlich Derwischs und deine Argumente zur Kenntnis, habe mich aber dazu entschieden, dass ich künftig nicht mehr auf "Empfehlungen" von Reifenherstellern ggfs. jahrelang warte sondern mich an, ich sage mal Recht und Gesetz halte und passende, aktuelle Reifen (mit gültiger EU- Zulassung) montieren werde.

    D.H. das ich beispielsweise bez. des Piro xx gelassen in die Zukunft sehen werde, und somit die Ausgangsstellung der sog. Reifenfabrikationsbindung als gelöst ansehe. :smile:

    Schau mal, in diesem Lande darf ein verurteilter Kindsmörder (Markus G.) vor dem Europ. Gerichtshof klagen.

    Was wäre, würde ein Sprinter dort klagen, weil ihm die gegnerische Versicherung ggfs. eine Entschädigungszahlung mit deinem Argument eine Zahlung verweigert.

    Ich sage mal ein Unfall wo i.d.R. üblich das Bike vom Auto, Fahrrad, LKW uuu. übersehen und abgeschossen wird. Bei einer normalen Geschwindigkeit, z.B. 100 km/h auf Landstraßen.

    Und dann ist die mangelnde Empfehlung verantwortlich für das Nichtzahlen der Summe. Oje. Besser ich kaufe mir nen Panzer. :laugh:

    Grüße
    Thomas

  • Hallo an alle,
    ich muß das Thema als fast neuer nochmals ansprechen.

    Hier steht so viel ,das ich leicht durcheinander bin.

    Wenn z.B. unter " K " e11*2002/24*0136*00
    und unter " 22 " Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten
    steht, heißt das so viel das ich alles fahren darf oder brauche ich die Freigabe von den Reifenherstellern ??

    Gruß
    ANdre

    • Offizieller Beitrag

    Streng genommen brauchst du die Reifenfreigaben vom Hersteller. Es sei denn du läßt die entsprechende Passage austragen.
    Grund: Deine Sprint hat noch eine Betriebsgenehmigung nach dem alten Verfahren.


    Frank

  • DAnke dir für die Antwort.

    Bekommt man den diese Passage so ohne weiteres ausgetragen ?
    Und wer macht das ? Der TÜV ?

    Gruß
    ANdre