Hallo SPRINTer,
das Thema scheint ja nun seitens der Zulassungsbehörde geklärt zu sein .
Was mich aber immer noch ein bisschen stutzig macht bzw. befremdet:
Wenn der Reifenhersteller von sich aus sagt, es gäbe für die Lady für diesen Reifen keine Freigabe von seitens des Herstellers - was dann?
So ist es jedenfalls bei dem viel diskutierten PiRo2CT. Trotzdem einfach draufmachen? Was ist im "Ernstfall"? Der Hersteller ist ja dann mal aussen vor, da er von sich aus sagen kann: der Reifen war nicht freigegeben .
Wie ist das mit dem Reifenhändler? Darf er den Reifen aufziehen, obwohl die Freigabe vom Hersteller fehlt? Kann man ihm dann nicht im nachhinein "an den Karren fahren", weil er einen Reifen montiert hat, für den keine Freigabe vorlag? Muß ich ihm nicht etwas unterschreiben, das ich - wider besseren Wissens - unbedingt den Reifen haben wollte?
Wohlgemerkt: ich spreche immer aus Sicht des Herstellers! Unabhängig von einer Zulassungsbehörde, techn. Überwachungsverein oder Rennleitung!
Ich weiß ja nicht so recht ....
Grüssle
Jürgen