Zitat von BeschlussAlles anzeigenNach den langjährigen Erfahrungen der Zulassungsbehörden begehren die
Halter von Motorrädern ein möglichst schmales Kennzeichen.
Die Änderungsverordnung würde es ermöglichen, auch den Motorrädern nach
wie vor kurze Erkennungsnummern zuzuteilen und damit eine Kennzeichengröße
von etwa 110 mm Breite zu erreichen.
Selbst wenn eine Mindestbreite des Kennzeichens von 180 mm festgelegt
werden sollte, schließt dies Begehrlichkeiten hinsichtlich der Zuteilung kurzer
Erkennungsnummern nicht aus.
Also zumindest scheint man zu wissen was wir wollen!
Quelle: Beschluss (Seite 3, Punkt 5)